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BE / Familie: Gesetzesnovelle für „Sternenkinder“

IEF, 06.11.2018 – Wie bereits in Österreich, soll nun auch in Belgien laut Bericht des Belgischen Rundfunks durch eine Gesetzesänderung Eltern von Sternenkindern ermöglicht werden, diese mit einem offiziellen Namen registrieren zu lassen.

Als „Sternenkinder“ werden Kinder bezeichnet, die entweder bereits tot geboren werden oder während bzw. kurz nach der Geburt sterben. Bisher konnten Sternenkinder, die nach 180 Tagen Schwangerschaft gestorben waren, lediglich einen symbolischen offiziellen Vornamen erhalten. Es gab aber keine offizielle Geburtenakte mit Nachnamen und auch keinen Eintrag ins Geburtenregister.

Diese Situation wurde von betroffenen Eltern als sehr schmerzhaft empfunden, denn laut belgischem Gesetz galten diese Kinder als für die Gesellschaft inexistent.

Das neue Gesetz soll ab Januar 2019 greifen. Durch die Änderung des Gesetzes soll jetzt ermöglicht werden Kindern, die nach sechs Monaten Schwangerschaft leblos geboren werden, durch Registrierung offiziell einen Familiennamen zu geben. Auch die Frist für einen offiziellen Vornamen wird verändert und soll nun nur mehr mit 140 Tagen begrenzt sein. Das Gesetz ist allerdings noch in der Phase der Konzeption. Das IEF wird weiter berichten.

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