Verfassungsmäßigkeit
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DE / Ehe: Bayern lässt Verfassungsmäßigkeit der „Ehe für alle“ prüfen

IEF, 8.9.2017 – Der Freistaat Bayern wird die Verfassungsmäßigkeit der sogenannten „Ehe für alle“ überprüfen lassen. Wie u.a. die Süddeutsche Zeitung berichtet, beauftragte die Staatskanzlei am 5.9.2017 zwei Gutachter.

Das erste Gutachten soll die Frage prüfen, ob die „Ehe für alle“ mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es wird von Ferdinand Wollenschläger erstellt, der an der Universität Augsburg Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht ist. Die emeritierte Professorin Dagmar Coester-Waltjen von der Uni Göttingen soll in einem zweiten Gutachten die internationale Rechtslage zur „Ehe für alle“ untersuchen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse beider Gutachten will die bayerische Staatsregierung entscheiden, ob sie vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage einreichen wird.

Der Bundestag habe das Gesetz zur „Ehe für alle“ in einer „Hauruck-Aktion“ beschlossen, obwohl es im Hinblick auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie verfassungsrechtlich „sehr umstritten ist“, begründete Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) die Beauftragung der Juristen.

Das vom Bundestag Ende Juni 2017 verabschiedete Gesetz zur Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, zog Bayern bereits kurz danach eine Verfassungsklage in Betracht.

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