AT / Familie: 52,5 Mio € für Ausbau des Kinderbetreuungsangebots
IEF, 3.11.2017 – Die Verlängerung der 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze fand am 25.10.2017 im Bundesrat einhellige Zustimmung. Die Parlamentsdirektion gab in einer Presseaussendung bekannt, dass der Bund durch einen Zweckzuschuss in Höhe von 52,5 Mio. € den qualitativen und quantitativen Ausbau des Kinderbetreuungsangebots auch im Jahr 2018 weiter vorantreiben möchte. Von Seiten der Länder sei ein Kofinanzierungsanteil von 35% (maximal 18,375 Mio. €) vorgesehen.
Beim Betreuungsangebot der Altersgruppe der unter 3-jährigen gebe es – außer in Wien – noch größeren Nachholbedarf bei der Förderung, weshalb der Fokus 2018 neuerlich darauf gesetzt werden solle. Aber auch bei den 3- bis 6-Jährigen sollen zur Beseitigung regionaler Defizite Anreize für eine qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, gesetzt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liege auf der Förderung von Tageselternangeboten, wobei etwa Ausbildungs- oder Investitionskosten übernommen werden sollen. Auf qualitativer Ebene komme es vorerst nur zu einer freiwilligen Verpflichtung, die Betreuungsschlüssel weiter zu verbessern. Fortschritte soll es auch in Bezug auf Barrierefreiheit sowie beim räumlichen Angebot geben.
Stimmen aus den Parteien
Die VP-Bundesrätinnen Marianne Hackl und Angela Stöckl-Wolkerstorfer begrüßten die Verlängerung der 15a-Vereinbarung. Hackl betonte den positiven Effekt der sogenannten 15a Vereinbarung, der maßgeblich zur Qualitätssteigerung in der Kinderbetreuung beigetragen habe. Für Stöckl-Wolkerstorfer sei die Ausbauoffensive der Kinderbetreuung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor allem für Frauen wichtig, eine Herausforderung, die es gemeinsam zu gestalten und langfristig abzusichern gelte. Die SP-Abgeordnete Inge Posch-Gruska forderte einen einheitlichen Qualitätsrahmen und einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Auch müsse mehr in die sprachliche Frühförderung investiert und ein zweites Gratiskindergartenjahr realisiert werden. Ihr Fraktionskollege Michael Lindner monierte, dass Österreich im internationalen Vergleich in Bezug auf die Elementarbildung nach wie vor zu wenig investiere. Er forderte ebenso einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, um Wahlfreiheit für Familien zu schaffen. Der FP-Abgeordnete Peter Samt gab zu Bedenken, dass die Gemeinden trotz Förderung des Bundes etwa hinsichtlich des zweiten Gratiskindergartenjahres an ihre finanziellen Grenzen stoßen würden. Samt befürchte außerdem, dass die Erziehung aus der Familie ausgelagert werden würde, wenn Kinder ab einem Jahr in Betreuungseinrichtungen gegeben würden. Er plädiere für die Entscheidungsfreiheit der Eltern, ob ein Elternteil zu Hause bleiben möchte. Auch Bundesministerin Sophie Karmasin sprach sich für die Möglichkeit einer „ehrlichen Wahlfreiheit“ aus. So sollten Familien zwischen einem traditionellen Modell oder einem, in dem beide Elternteile Karriere machen, entscheiden können. Sie betonte außerdem, dass der Staat nicht die komplette Erziehung übernehme, sondern es vielmehr um positive Effekte für die Entwicklung des Kindes am Betreuungsplatz gehen könne.
Oberösterreich erhebt ab 2018 Gebühr für Nachmittagsbetreuung in Kindergärten
Dass der Kinderbetreuungsausbau nicht an der Geldbörse der Familien vorbeigehen kann, zeigt der 23.10.2017 präsentierte Haushaltsplan des Landes Oberösterreich. So soll ab 2018 in den Kindergärten ein Nachmittagsbeitrag von monatlich 49 bis maximal 120 € eingehoben werden, womit rund 13 Millionen Euro an Erlösen erwartet werden. „Mit der Neugestaltung der Elternbeitragsregelung wollen wir die langfristige Finanzierbarkeit des Kinderbetreuungssystems gewährleisten und andererseits den weiteren bedarfsgerechten Ausbau vorantreiben“, erklärte die zuständige Landesrätin Christine Haberlander. „Alle unsere Nachbarbundesländer Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, heben zumindest für die Nachmittagsbetreuung Elternbeiträge ein. Die Sorgen der Menschen nehmen wir selbstverständlich ernst. Der Beitrag wird sozial gestaffelt, auf die persönliche Lebenssituation wird Rücksicht genommen.“ Wie die soziale Staffelung aussehen wird, erarbeiten derzeit noch Fachgruppen. Für Familien mit mehr Kindern werde es einen entsprechenden Abschlag geben. Und bei sozialen Härtefällen soll der Beitrag für die Nachmittagsbetreuung auch auf unter 49 Euro reduziert werden können – bis auf null Euro. Die Kinderbetreuung zähle zu den am stärksten steigenden Ausgabengruppen des Landes OÖ. Im Vergleich zum Vorjahr starteten im September 55 zusätzliche Krabbelstubengruppen und 25 zusätzliche Kindergartengruppen. Ein weiterer Ausbau soll stattfinden, was gleichzeitig die Einführung einer Gebühr für die Nachmittagsbetreuung nötig mache.
Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und Zuschuss durch Arbeitgeber
Steuerpflichtige Eltern können derzeit Kosten für die Kinderbetreuung in der Höhe von maximal 2.300 € pro Kalenderjahr und Kind absetzen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können die Betreuungskosten als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Auch der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer einen Zuschuss von jährlich bis zu 1.000 € pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei zahlen.