Schwangerschaftskonfliktberatung
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DE / Pro-Life: Aufweichen des Lebensschutzes in Corona-Zeiten

IEF, 11.05.2020 – Eine „sofortige Aussetzung der Beratungspflicht“ fordert die deutsche Linke und missbraucht die Corona-Krise als Ausrede zur Durchsetzung ihrer parteipolitischen Forderungen.

D: Verpflichtende Beratung vor Schwangerschaftsabbruch

Wer in Deutschland eine Abtreibung durchführen lassen will, muss sich laut § 218 a (1) Z1 deutsches Strafgesetzbuch (StGB) einer verpflichtenden Beratung mit einer anschließenden Wartezeit von mindestens drei Tagen unterziehen, damit der Schwangerschaftsabbruch straffrei ist. Nach Ansicht von Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion „die Linke“ im Bundestag, sei es schon „in den sogenannten normalen Zeiten vollkommen absurd, dass ungewollt Schwangere dazu verpflichtet werden, selbst dann, wenn sie schon längst entschieden sind, dass sie die Schwangerschaft abbrechen wollen.“ Das sei „bevormundend“ und spreche „Frauen ihre Selbstbestimmung ab“. Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie erzeuge diese Regelung „zusätzliche Risiken“. „Die Zugänge zu Schwangerschaftsabbrüchen sind erschwert, die Beratung führt zu unnötigen physischen Kontakten und selbst wenn sie telefonisch stattfindet zu zusätzlicher Verzögerung.“

Antrag der Linken bereits eingebracht

Daher hat „Die Linke“ mit Antrag vom 21.4.2020 nun die Bundesregierung aufgefordert, „einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Beratungsregelung nach § 218a Abs. 1 StGB umgehend aussetzt“. Der in den Bundestag eingebrachte Antrag mit dem Titel „Reproduktive Rechte auch während der Corona-Krise schützen – Beratungspflicht aussetzen und Schwangerschaftsabbrüche sichern“ wurde zwei Tage nach seinem Einlangen ohne Beratung federführend an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Eine weitere Überweisung ging an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, wie Ärzte für das Leben berichtet.

Situation wird „perfide“ ausgenützt

Einen „menschenverachtenden Angriff auf das Recht auf Leben und den Rechtsstaat“, nennt Hubert Hüppe, ehemaliger Behindertenbeauftragter der Bundesregierung und stellvertretender Bundesvorsitzender der Christdemokraten für das Leben (CDL) den Vorstoß der Linken in einer Pressemitteilung vom 27.04.2020. „Die Linke“ nütze die durch das Virus entstandene Situation „auf perfide Art, um den Rest von dem vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgeschriebenen Schutz ungeborener Kinder abzuschaffen.“ Die Beratung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt solle unter anderem dazu dienen, die schwangere Frau bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Fortsetzung der Ausbildung und Problemen der Kinderbetreuung zu unterstützen. „Diese Hilfen dürften gerade in der jetzigen Zeit, in der viele Menschen Angst um ihre Zukunft haben, notwendiger denn je sein“, so Hüppe.

Über die Forderung der Linken, Schwangerschaftsabbrüche trotz der medizinischen Einschränkungen während der Coronapandemie bevorzugt durchzuführen, zeigt sich Hüppe entsetzt. „Während zahlreiche andere Operationen und medizinische Leistungen, die dem Leben und der Gesundheit dienen, zurückgestellt werden, sollen ausgerechnet rechtswidrige Eingriffe privilegiert werden“, so der Bioethiker laut einem Bericht des Ärzteblatts.

Den Antrag selbst beurteilt Höppe als verfassungswidrig, da das Bundesverfassungsgericht die Beratung als zentralen Baustein der Reform des Paragraphen 218 bekräftigt habe.

Derzeit Onlineberatung

Auch die Aktion Lebensrecht für Alle übt scharfe Kritik am Vorbringen der Linken: „Aus unserer vielfachen Beratungspraxis wissen wir: Frauen im Schwangerschaftskonflikt haben Angst, sie fühlen sich allein gelassen und oft unter Druck gesetzt von ihrem Umfeld. Eine selbstbestimmte Entscheidung in dieser Situation ist eine Illusion. Es ist Aufgabe und Verpflichtung des Staates dafür zu sorgen, dass Frauen eine Beratung bekommen, die ihnen Angst nimmt und zu ergründen sucht, ob die Entscheidung tatsächlich selbst getroffen oder aber von jemand anderem – beispielsweise dem Partner – aufgezwungen wurde“, so die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski.

Auf Initiative der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ist es seit Beginn der Corona-Krise möglich, die Schwangerschaftskonfliktberatung auch online oder per Telefon zu führen.

Ö: Breites Angebot an Schwangerenberatung

In Österreich ist die Schwangerschaftskonfliktberatung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dass es kostenlose professionelle Schwangerenberatung gibt, wissen viele Frauen nicht. „Werbung für Beratung, wie sie mit der Fristenregelung versprochen wurde, wurde jahrzehntelang vernachlässigt“, kritisiert Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben österreich in einer Aussendung anlässlich des Muttertages. „Das Resultat ist, dass viele Frauen Schwangerenberatung nicht kennen, selbst Frauenärztinnen und Frauenärzte nicht immer, obwohl es wichtig wäre, dass sie im Bedarfsfall darauf hinweisen. Damit werden Frauen mit ihren Sorgen wegen der Schwangerschaft und ihren oft existenziellen persönlichen Fragen allein gelassen. Das besondere Chancenfenster für Mütter, Kinder und die ganze Familie verstreicht ungenützt.“ Wichtig wäre nach Ansicht Krontalers unter anderem Hinweise auf Schwangerenberatung auf öffentlichen Websites sowie im Mutter-Kind-Pass aufzunehmen. Eine Hinweispflicht des Arztes auf Unterstützungs- und Beratungsangebote für schwangere Frauen ist auch eine der Hauptforderungen der Bürgerinitiative #Fairändern. (KL)

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