Istanbul Konvention
Lesezeit: 4,8 Minuten

INT / Gender: Aufrufe zur Ratifizierung der Istanbul Konvention

IEF, 21.05.2021 – In mehreren offenen Briefen bedauern Politiker und Botschafter den Widerstand einiger Länder gegen das zum Teil umstrittene Abkommen.

Am 11. Mai wurde der 10. Jahrestag der Erstunterzeichnung der vom Europarat ausgearbeiteten Istanbul Konvention begangen. Nachdem die Türkei vor kurzem aus der Konvention ausgetreten ist, sehen viele das europaweite Projekt zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Gefahr. Doch das Dokument hat auch seine Schattenseiten.

Verhinderung von Gewalt gegen Frauen

Das Europaratsabkommen umfasst Mindeststandards zur Prävention und legt Angebote von Dienstleistungen wie Hotlines, medizinische Leistungen, Beratungen und Rechtshilfen bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt fest. Über der Umsetzung des Übereinkommens wacht ein von der Konvention vorgesehenes Gremium von Experten (GREVIO- Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence), das regelmäßig Empfehlungen an die Vertragsstaaten richtet. Die Istanbul Konvention trat am 1. August 2014 in Kraft und wurde von 44 Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet, jedoch nicht von allen ratifiziert. Damit ist der Vertrag für diese Staaten nicht bindend und sie sind nicht verpflichtet, die Vertragsbestimmungen umzusetzen und zu beachten. Österreich hat die Istanbul Konvention bereits am 14.11.2013 ratifiziert.

Botschafter fordern Umsetzung der Konvention

Rund um das 10-jährige Jubiläum des Abkommens scheint es eine akkordierte Aktion gegeben zu haben, bei der Politiker und Botschafter, vorwiegend aus EU-Ländern, in einem offenen Brief auf die Bedeutsamkeit der Istanbul Konvention hinwiesen und Staaten, die diese noch nicht angenommen haben, zur Ratifizierung aufforderten.

Von einem offenen Brief an die slowakische Regierung, der von 12 Botschaftern aus Ländern wie Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland und Deutschland gezeichnet wurde, spricht beispielsweise eine kürzlich von Petra Bayr (SPÖ), Kolleginnen und Kollegen, eingebrachte parlamentarische Anfrage. Der offene Brief ist auf dem Onlineportal des slowakischen Mediums SME erschienen und fordert die Slowakei zum Umdenken auf, nachdem sich das Parlament letztes Jahr gegen die Ratifizierung der Istanbul Konvention entschlossen hatte (das IEF hat berichtet). In der parlamentarischen Anfrage erkundigen sich die Abgeordneten beim Außenminister vor allem danach, warum der Brief von der österreichischen Botschafterin nicht mitunterschrieben wurde.

Am selben Tag, an dem in der Slowakei der Brief der dort tätigen Botschafter erschienen war, veröffentlichte auch LRT.lt einen offenen Brief, in dem 15 Botschafter dieses Mal Litauen, welches das Abkommen bisher nur unterschrieben hatte, zur Ratifizierung der Konvention aufforderten.

Politiker kritisieren „Kampagne von Desinformation und Fehlinterpretation“

In Österreich machte die Presse einen weiteren offenen Brief bekannt, in dem hochrangige Politiker aus 16 europäischen Ländern, darunter Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich und Österreich, bedauern, dass der Widerstand gegen die Istanbul Konvention gegenwärtig stärker sei als je zuvor. Dies sei gerade während der Corona-Pandemie ein besonderer Grund zur Sorge, zumal Frauen in dieser Zeit einerseits von häuslicher Gewalt und Gewalt in der Partnerschaft vermehrt betroffen seien und andererseits häufig in systemrelevanten Berufen, wie dem Gesundheitsbereich, der Pflege, dem Bildungswesen und Einzelhandel arbeiten würden.

Obwohl das Recht aller Frauen frei von Gewalt leben zu können, außer Frage stehe und das Ziel der Verhinderung aller Formen von Gewalt an Frauen nicht bestritten wird, wäre die Konvention von Anfang an einer Kampagne von Desinformation und Fehlinterpretation zum Opfer gefallen, heißt es weiter in dem offenen Brief, der auf österreichischer Seite von Susanne Raab, der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration, Karoline Edtstadler, der Bundesministerin für EU und Verfassung, sowie Alexander Schallenberg, dem Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten unterzeichnet wurde.

Konvention als Plattform für ideologisches Gedankengut

Inwiefern es sich um „Desinformation und Fehlinterpretation“ oder um richtig wiedergegebene, aber eben kritisierte Forderungen der Konvention handelt, welche die Gegner der Konvention auf den Plan ruft, bleibt allerdings unklar. Die Verfasser der Stellungnahme sind sich im Klaren darüber, dass Gegner der Konvention Anstoß nehmen, „an der Definition von Geschlecht als sozialem Konstrukt oder daran, in Unterrichtsmaterialien nicht-stereotype Geschlechterrollen aufzunehmen“. Sie setzen sich mit dieser Kritik aber nicht auseinander: weder dementieren sie die Annahmen, noch verteidigen sie sie.

Laut Artikel 3 der Istanbul Konvention bezeichnet der Begriff ‚Geschlecht‘ jedenfalls „die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht“. In Artikel 12 (Allgemeine Verpflichtungen) und Artikel 14 (Bildung) werden Rollenzuweisungen angeprangert. Im Artikel 12 heißt es, dass die Vertragsparteien erforderliche Maßnahmen zu treffen haben, um Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Frauen und Männern mit dem Ziel zu bewirken, Vorurteile, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, zu beseitigen. Artikel 14 wiederum spricht von erforderlichen Maßnahmen, um Lernmittel zu Themen wie der Aufhebung von Rollenzuweisungen in die offiziellen Lehrpläne auf allen Ebenen des Bildungssystems aufzunehmen.

Bestehende Abkommen zum Schutz von Frauen umsetzen

Kritiker befürchten daher einen Etiquettenschwindel. In dem etwa die Betrachtung des Menschen als grundsätzlich binäres zweigeschlechtliches Wesen und die Ehe als Zusammenschluss von Menschen verschiedenen Geschlechts als „stereotype Gender-Rollen“ verstanden und verurteilt werden, wird ein grundsätzlich sehr wichtiges Anliegen missbraucht, um ideologische Gesellschaftspolitik zu betreiben, erläutert Stephanie Merckens, Juristin am Institut für Ehe und Familie (IEF). Befürchtet werde weiter, dass die Umsetzung der Konvention in das Erziehungsrecht der Eltern, ihre Kinder im Einklang mit ihren moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen, eingreife. Solange es dabei tatsächlich um die Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern ginge, wäre dies ja auch nicht zu beanstanden. Wenn über eine allzu weite Definition von „Gewalt“ aber darüber hinaus gesellschaftspolitische Ansichten durchgesetzt werden wollen, die zum einen sehr kontrovers und zum anderen nicht für die Erreichung des gemeinsamen Ziels erforderlich sind, leidet die Wirkungskraft des gesamten Vorhabens, gibt Merckens zu bedenken.  (AH)

Das könnte Sie auch interessieren

Diesen Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Nach oben