Presseaussendung der Bischofskonferenz
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AT_INT / Reproduktionsmedizin: Bischöfe für weltweites Verbot von Leihmutterschaft

Kathpress, 17.03.2023 – Kirchenvertreter in „großer Sorge“ angesichts von möglichen EU-Lockerungen nationaler Verbote – „Ausbeutung von Frauen, Menschenhandel mit Kindern und Widerspruch zu Menschenrechten“

Österreichs Bischöfe drängen auf eine EU- und weltweite Verankerung eines strikten Verbotes für Leihmutterschaft. Jüngsten Bestrebungen der EU-Kommission, die die bestehende nationale Verbote dieser Praxis aushebeln könnten, verfolge die katholische Kirche „mit großer Sorge“, erklärten die Bischöfe am Freitag zum Ende ihrer Frühjahrsvollversammlung in Seitenstetten (NÖ). Selbiges gelte für die Entwicklung in Ländern wie Ukraine, Georgien, Griechenland und Ländern Lateinamerikas, wo das Geschäft mit Leihmutterschaft immer skrupelloser werde. Dem müsse Einhalt geboten werden, denn: „Leihmutterschaft ist rücksichtslose Ausbeutung von Frauen, macht Kinder zur Ware und widerspricht den Menschenrechten“, so die Bischöfe.

Anlass für den Appel der Bischofskonferenz sind unter anderem jüngst bekannt gewordene Entwicklungen, wonach bisher in der Ukraine tätige Leihmutterschafts-Anbieter wegen des Krieges zunehmend auf andere frühere Sowjetrepubliken wie Georgien ausweichen. Als Opfer würden gezielt Frauen ausgesucht, die aufgrund von Notlagen bereit sind, ein Kind gegen Bezahlung für andere auszutragen. Dies erinnere an „Formen von Menschenhandel aus dunkelsten Zeiten“, heißt es in der Erklärung.

Als „ermutigend“ würdigten die Bischöfe die zunehmende Unterstützung des Kampfes gegen reproduktive Ausbeutung durch Frauenrechtsorganisationen. Auch den zu Monatsbeginn in Casablanca unterzeichneten Appell von 100 Wissenschaftlern aus 75 Ländern zu einer weltweiten Abschaffung von Leihmutterschaft begrüßten die Bischöfe. Die Experten hatten einen Vorschlag für ein internationales Übereinkommen präsentiert, das die Bestrafung von Leihmutterschafts-Vermittlern und rechtliche Verfolgung der Auftraggeber über Landesgrenzen hinweg vorsieht. Zur Durchsetzung eines solchen globalen Verbotes sei ein Rechtsinstrument zu schaffen, hieß es.

Bei einer Leihmutterschaft verpflichtet sich eine Frau, ein Kind für jemand anderen auszutragen und es nach der Geburt zu übergeben. Die Praxis ist in den meisten Ländern verboten, darunter auch in Österreich im Fortpflanzungsmedizingesetz, wo als Mutter eines Kindes immer diejenige Frau festgesetzt ist, die das Kind geboren hat. Dennoch boomt der Markt, da Besteller bzw. die vermittelnden Agenturen in jene Länder ausweichen, die Leihmutterschaft erlauben oder nicht verboten haben. Der so entstandene „Reproduktionstourismus“ führte zuletzt teils zu weiteren Liberalisierungen, teils jedoch auch zu Einschränkungen wie etwa in Indien.

Der Artikel wurde dem IEF dankenswerterweise von kathpress zur Verfügung gestellt.

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