grenzüberschreitende Anerkennung
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AT_FR / Reproduktionsmedizin: Grenzüberschreitende Anerkennung der Elternschaft stößt auf Ablehnung

IEF, 15.05.2023 – Bundesministerin Raab und der französische Senat sehen weder den Bedarf noch die Legitimation für eine EU-Verordnung im Bereich des Familienrechts.

Bundesministerin Raab gegen grenzüberschreitende Anerkennung der Elternschaft und für ein internationales Verbot der Leihmutterschaft

Im Februar dieses Jahres stellte die Abgeordnete Rosa Ecker eine parlamentarische Anfrage an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, Susanne Raab, betreffend den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur grenzüberschreitenden Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Die Anerkennung würde ausdrücklich auch die Elternschaft durch Leihmutterschaft beinhalten (das Institut für Ehe und Familie (IEF) hat berichtet). Ecker weist in ihrer Anfrage daraufhin, dass Leihmutterschaft in Österreich verboten sei. Gleichwohl hätte es im Vorfeld der Ausarbeitung des Verordnungsvorschlags keine öffentliche Debatte in Österreich dazu gegeben.

Bundesministerin Raab antwortete unlängst auf die Anfrage mit der Zusicherung, dass es ihr ein besonderes Anliegen sei, „sich sowohl für die Rechte von Frauen, als auch der Kinder einzusetzen und konsequent gegen den Handel von Kindern in der Europäischen Union einzutreten“. Raab unterstrich dabei, dass Leihmutterschaft „schwere psychische Belastungen bei Leihmüttern“ hervorrufe, „systematische Ausbeutung und Menschenhandel“ begünstige und „im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention“ stehe. Die Frauen- und Familienministerin erinnerte außerdem an das aktuelle Regierungsprogramm, dass sich klar zum Verbot der Leihmutterschaft und den Maßnahmen gegen ihre Kommerzialisierung bekennt.

Ihr Ressort hätte daher auch in einer Stellungnahme gegenüber dem zuständigen Justizministerium klargestellt, dass kein Normierungsbedarf hinsichtlich einer grenzüberschreitenden Anerkennung der Elternschaft aus Leihmutterschaft auf EU-Ebene bestehe. Die österreichischen Vorschriften wären hier ausreichend. Vielmehr sei „auf internationaler Ebene ein generelles Verbot der Leihmutterschaft zu forcieren“.

Französischer Senat lehnt EU-Verordnungsvorschlag wegen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip ab

Eine Ablehnung erfuhr der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission Medienberichten zufolge außerdem im französischen Senat. Der Vorschlag solle laut dem Senatsausschuss für europäische Angelegenheiten gegen das Prinzip der Subsidiarität verstoßen. Dieses besagt, dass Maßnahmen der EU nicht über das zur Verwirklichung der Ziele der Verträge notwendige Maß hinausgehen dürfen.

Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission beteuert, dass die Feststellung der Elternschaft im rein nationalen Kontext weiterhin ausschließlich durch nationales Recht der Mitgliedstaaten geregelt werden soll. Die Verordnung würde nur die damit zusammenhängenden Aspekte der Freizügigkeit innerhalb der EU tangieren. Doch wie der französische Senat klarstellt, hätten Kinder bereits jetzt das Recht innerhalb der EU zu reisen und sich auf dem Gebiet eines jeden Mitgliedstaats aufzuhalten. Das Argument, es brauche die Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats, um die Freizügigkeit von Kindern zu gewährleistet, sei daher nicht haltbar.

Der Senatsausschuss hebt zudem hervor, dass Frankreich jede automatische Anerkennung der Elternschaft aus Leihmutterschaft ablehne. Die geplante EU-Verordnung würde diesen Grundsatz der französischen Rechtsordnung jedoch untergraben. (AH)

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