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AT_DE / Familienpolitik: Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Was schafft „echte und ehrliche Wahlfreiheit“?

IEF, 13.06.2024 – Muss Vereinbarkeit “Vollzeittätigkeit trotz Kind” bedeuten, wie aus dem Monitoring-Bericht zur Kinderbetreuung in Österreich hervorgeht?

„Ob Eltern echte Wahlfreiheit bei der Gestaltung ihres Arbeits- und Familienlebens haben, hängt stark vom Kinderbetreuungsangebot ab“, äußerte sich Statistik Austria-Generaldirektor Tobias Thomas im Rahmen der Präsentation des ersten Monitoring-Berichts zur Kinderbildung und -betreuung in Österreich. Doch auch, wenn die rund 95700 neuen Betreuungsplätze, die seit 2008 geschaffen wurden, zweifellos eine Auswirkung darauf haben, inwieweit Eltern einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können, stellt sich die Frage: Was schafft neben dem politisch und medial heiß diskutierten Ausbau von Betreuungseinrichtungen „echte Wahlfreiheit?“

„Historisches Investment“ der Bundesregierung   

Der Monitoring-Bericht wurde vom Bundesministerium für Frauen, Familie, Integration und Medien in Auftrag gegeben. Er soll jährlich erscheinen, um den Ausbau und die Qualität der Kinderbildung und -betreuung in Österreich auf Bundes- und Bezirksebene transparent darzustellen. Hintergrund hierfür ist, das „historische Investment“ (4,5 Milliarden Euro bis 2030) der Bundesregierung, welches die Bundesländer beim Ausbau der Kinderbetreuung unterstützen soll.

Monitoring-Bericht: Nur rund die Hälfte der Kinder in einer „VIF-konformen“ Einrichtung

Laut Monitoring-Bericht wurden im Kindergartenjahr 2022/23 knapp 30 Prozent der unter Dreijährigen und fast 95 Prozent der Drei- bis Fünfjährigen in Österreich institutionell betreut. „Institutionelle Kinderbetreuung“ meint dabei eine ganzjährige Kinderbetreuung, die mindestens vier Tage und mindestens fünfzehn Stunden in der Woche besucht wird und die mit öffentlicher Förderung sowie von ausgebildetem Personal betrieben wird.

Die Besuchsquote nimmt dabei mit dem Alter der Kleinkinder zu: von zwei Prozent für die unter Einjährigen auf knapp 60 Prozent für die Zweijährigen, hin zu 98 Prozent für die Fünfjährigen. Seit 2008 hat sich die Besuchsquote der unter Dreijährigen von 14 auf über 30 Prozent mehr als verdoppelt. Dies sei, so das Bundeskanzleramt, als „deutlicher Erfolg“ zu sehen.

„Doch nur rund die Hälfte der Kinder, die institutionell betreut wurde, wurde in einer Einrichtung betreut, die Eltern eine Vollzeittätigkeit ermöglicht“, heißt es in der Pressemitteilung von Statistik Austria, und zwar mit starken regionalen Unterschieden: Während in Wien neunzig Prozent der betreuten Kinder in einer sogenannten „VIF-konformen Einrichtung“  waren, die mit einer Vollzeiterwerbstätigkeit der Eltern vereinbar ist, waren es in Oberösterreich nur 27 Prozent.

Konkret zählen Einrichtungen als „VIF-konform“ – wobei „VIF“ für Vereinbarkeitsindikator von Familie und Beruf steht – die mindestens 47 Wochen pro Jahr, mindestens 45 Stunden wöchentlich, werktags von Montag bis Freitag und an mindestens vier Tagen in der Woche 9,5 Stunden geöffnet sind und die ein Mittagessen anbieten.

Muss Vereinbarkeit von Familie und Beruf „Vollzeittätigkeit trotz Kind“ bedeuten?

Der VIF-Indikator, der 2006 von der Arbeiterkammer Wien entwickelt wurde und später auch in die Bund-Länder-Verträge (B-VG Art 15a Vereinbarungen) übernommen wurde, erfasst, wie viele Plätze in der Kinderbetreuung mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbar sind.

Doch sollte der Erfolg von Familienpolitik rund um dieses, wie in unserem IEF-Talk beschriebene, facettenreiche Thema lediglich daran gemessen werden, dass sich das Elternsein mit einem Vollzeitjob (beider Elternteile) vereinbaren lässt?

Wie Familienministerin Susanne Raab erklärte, gehe es der Bundesregierung mit ihrem „historischen Investment“ für den Ausbau der Kinderbetreuung darum, „echte und ehrliche Wahlfreiheit“ zu schaffen. „Die Familien sollten entscheiden können, ob und wann sie die Kinder in eine gute qualitätsvolle Kinderbetreuung geben und wie sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stemmen“.

Doch der Fokus, der im Monitoring-Bericht auf reine “hard facts” gelegt wird, wie zum Beispiel auf steigende Besuchsquoten anstelle von Qualitätsverbesserungen der Betreuungseinrichtungen sowie auf den Anteil an Einrichtungen, die „vereinbarkeitskonform“ sind, weil sie Vollzeiterwerbstätigkeit ermöglichen, erweckt den Eindruck, als müsste Vereinbarkeit von Familie und Beruf “Vollzeittätigkeit trotz Kind” bedeuten.

Teilzeitarbeit oft als Mittel zur Vereinbarkeit gesehen

Ohne Zweifel haben rund 95700 neue Betreuungsplätze, die seit 2008 geschaffen wurden, eine Auswirkung darauf, inwieweit Eltern frei sind, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Doch Vereinbarkeit kann genauso bedeuten, frei zu sein, Zeit mit dem eigenen Kind zu verbringen, um nach ein paar Jahren ohne größere Hürden, wieder in den Beruf einzusteigen; oder die Vorteile einer qualitativ hochwertigen Bildungseinrichtung zu nutzen und Teilzeit zu arbeiten.

Aus dem Monitoring-Bericht geht hervor, dass eine überwiegende Mehrheit (72 Prozent) aller teilzeiterwerbstätigen Mütter mit Kindern unter sechs Jahren schlicht deswegen keine zusätzlichen Betreuungsangebote nutzen, weil sie den Wunsch haben, selbst die Betreuung ihrer Kinder zu übernehmen. Dass gerade Teilzeitarbeit als Mittel zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesehen werde, ging auch aus einer 2021 veröffentlichten Studie des Katholischen Familienverbandes Österreich (KFÖ) hervor. „Man könnte sagen, Eltern wollen das Beste aus beiden Welten – sie wollen erwerbstätig sein und Zeit für ihre Kinder haben“, äußerte sich in dem Zusammenhang Barbara Frühwirth vom KFÖ.

Blickt man aus der Perspektive des Kindeswohls auf den Wunsch vieler Eltern, gerne weniger Zeit auf dem Arbeitsplatz und mehr Zeit mit den eigenen Kindern zu verbringen, so weisen Studien daraufhin, dass eine primär familiär-häusliche Erziehung förderlich für die frühkindliche Entwicklung sei. Laut Rainer Böhm, Leitender Arzt des Sozialpädiatrischen Zentrums Bielefeld, sei frühkindliche Gruppenbetreuung als Risiko für die psychische Entwicklung eines Kindes einzustufen. Als Elemente einer kindorientierten Familienpolitik empfiehlt Böhm die Reduzierung von Gruppenbetreuung in den ersten drei Lebensjahren sowie konsequent hohe Qualitätsstandards in der Tagesbetreuung.

Was schafft echte Wahlfreiheit?

Hiermit stellt sich die Frage: Was kann neben dem heiß diskutierten Ausbau von Betreuungseinrichtungen einen Kontext schaffen, in dem Eltern „echte und ehrliche Wahlfreiheit“ haben? Kurz: Wie kann Familienfreundlichkeit (als Bedingung für Wahlfreiheit) politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich verankert werden?

Familienpakt Bayern als Ansatz  

Im Rahmen der Ende April vom Institut für Ehe und Familie (IEF) als Co-Organisator abgehaltenen XXIII. Internationalen Familienpolitischen Konferenz in Prag wurde der Familienpakt Bayern als „Erfolgsmodell“ in Sachen Familienfreundlichkeit vorgestellt. Der Familienpakt ist ein Zusammenschluss der Bayerischen Staatsregierung mit den drei größten Wirtschaftsverbänden in Bayern. Er baut auf drei Prinzipien, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sollen:

  1. Strukturelle Unterstützung durch ein „bedarfsgerechtes, qualitätsvolles und wohnortnahes Kinderbetreuungsangebot“
  2. Anpassung der Arbeitswelt an Familienbedürfnisse
  3. Förderung eines Kulturwandels: Familienkompetenz ist Job-Kompetenz

Neben der Bereitstellung einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung sieht ein wesentliches Maßnahmenpaket das Schaffen eines flexiblen und familiengerechten Arbeitsumfeldes in Bayern vor. Arbeitgeber werden von einer Servicestelle dabei unterstützt, eine familienfreundliche Arbeitsumgebung zu schaffen. Dazu gehören beispielsweise Gleitzeit, mobiles Arbeiten und Familienarbeitszeitkonten, die es ermöglichen, Arbeitszeitguthaben aufzubauen und zu einem späteren Zeitpunkt aus familiären Gründen abzubauen. (Modelle, die man für Österreich im Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ebenso findet.)

Laut Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) sei die Frage nach der Familienfreundlichkeit zukunftsrelevant, zumal achtzig Prozent (!) der in Deutschland Beschäftigten ein familienfreundlicher Arbeitgeber wichtig sei. „Frauen und Männer wählen ihren Arbeitsplatz immer mehr danach aus, wie sie berufliche und private Aufgaben in Einklang bringen können“. Gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels könnte Familienfreundlichkeit zum Schlüsselfaktor werden, um die notwendigen Fachkräfte zu finden und zu binden.

Doch um Familienfreundlichkeit wirklich zu verankern, bedürfe es eines gesellschaftlichen Kultur- und Bewusstseinswandels: „Erwerbstätige Eltern oder pflegende Angehörige sollen sicher sein können, dass Zeit in der Familie und gerade die Reduzierung von Arbeitszeit in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz akzeptiert wird. Dieser Wechsel von einer Defizitwahrnehmung zur Stärkenwahrnehmung ist der entscheidende Kulturwandel“.

Um einen Wechsel von einer „Defizitwahrnehmung zur Stärkenwahrnehmung“ von Familie in Bezug auf Beruf herbeizuführen, sei es laut StMAS-Auskunft wichtig, die Vorteile einer familienfreundlichen Unternehmenskultur aktiv von innen nach außen zu kommunizieren. Zu den Vorteilen von Familienfreundlichkeit zählten Beschäftigte, die meist zufriedener und dadurch motivierter und produktiver sind. Auch entwickle man durch das Vater- oder Muttersein eine Reihe an Kompetenzen, die im Berufsleben vorteilhaft sind, darunter Multitasking, Geduld, Zeitmanagement und Konfliktlösungsstrategien. Was dem Menschen und insbesondere der Familie dient, dient letztlich auch der Wirtschaft. (SM)

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