AT / Sexualerziehung: Qualitätssicherung schulexterner Angebote
IEF, 18.11.2022 – Das Bildungsministerium sieht in Zukunft statt einer Akkreditierung ein Begutachtungsverfahren für sexualpädagogische Vereine vor.
Das Bildungsministerium hat am 14. November den Verordnungsentwurf zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts im Themenfeld „Sexualpädagogik“ vorgestellt. Damit wird das bereits 2019 angekündigte Akkreditierungsverfahren (das Institut für Ehe und Familie hat mehrfach, zuletzt am 30.06.2021 darüber berichtet) für an Schulen tätige sexualpädagogische Vereine umgesetzt – auch wenn in einer durchaus anderen Form. Anstatt einer Akkreditierung soll es in Zukunft eine Begutachtung sowie Beobachtung, Auswertung und Überprüfung externer Vereine geben, deren Ergebnisse mittels einer online Datenbank zur Verfügung gestellt werden. Die Datenbank soll Schulbehörden und Schulen bei der Beurteilung und Auswahl schulexterner Angebote unterstützen.
Geschäftsstelle „Qualitätssicherung Sexualpädagogik“ beim Roten Kreuz
Zur Erfüllung der Aufgabe wird eine neue Geschäftsstelle „Qualitätssicherung Sexualpädagogik“ beim Roten Kreuz eingerichtet. Diese soll aus fünf Experten bestehen, von denen zwei durch das Bildungsministerium, einer durch das Familienministerium, einer durch das Gesundheitsministerium und einer von den anderen vier Experten ernannt werden. Diese fünf Experten wiederum sollen zwei „adäquate“ Gutachter für jeden externen Verein, der in die online Datenbank aufgenommen werden möchte, bestellen. Die Fachgutachter haben dabei ein gemeinsames Gutachten zu erstellen.
Kriterien bei der Überprüfung und Feedbackschleife
Anders als beim Akkreditierungsverfahren soll es keinem Verein verwehrt sein, in die Datenbank aufgenommen zu werden. Die Kriterien bei der Überprüfung bilden „fachliche und didaktische internationale wissenschaftliche Standards auf dem Gebiet“ der Sexualpädagogik, „relevante Grundsatzerlässe und Lehrpläne“ sowie das grundrechtlich normierte „Neutralitäts- und Pluralitätsgebot“ und das „Diskriminierungs-, Indoktrinations- sowie Herabsetzungsverbot“. Externe Angebote werden zudem auf das Einhalten der Grundrechte von Schülern sowie des elterlichen Erziehungsrechts hin überprüft. Des Weiteren soll laut den Erläuterungen zur Verordnung die Qualität der Angebote in fachlicher als auch didaktischer Hinsicht insbesondere in Hinblick auf das Alter der Kinder überprüft werden.
Am Schulleben beteiligte Personen, insbesondere Lehrkräfte, sollen die Möglichkeit erhalten, Feedback zum Einsatz schulexterner Vereine an die Geschäftsstelle zu übermitteln.
Verordnungsentwurf im Begutachtungsverfahren
Bis 1. Dezember 2022 durchläuft der Verordnungsentwurf ein Begutachtungs- und Konsultationsverfahren, bei dem Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse begutachtung@bmbwf.gv.at oder schriftlich in zweifacher Ausfertigung eigereicht werden können. Geplant sei laut Medienberichten, dass die Verordnung noch vor Weihnachten in Kraft tritt und erste Anmeldungen Anfang 2023 entgegengenommen werden können. Auch nach Inkrafttreten der Verordnung sollen Schulen die Aufklärungsarbeit weiterhin selbst ohne Hinzuziehen externer Vereine organisieren können.
Lob von Wolfgang Mazal und Studie des ÖIF zu schulexternen sexualpädagogischen Angeboten
Erfreut über die lang erwartete Verordnung zeigte sich Wolfgang Mazal, Leiter des Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF). Die Sexualpädagogik in Österreich hätte mit dem „Sexkoffer“ einen unrühmlichen Anfang genommen. Mit der Qualitätssicherungsverordnung sei ein gutes Konzept erarbeitet worden, das die Sexualpädagogik „auf neue Beine“ stellen werde.
Sein Institut hat auch unlängst eine Studie zur Entwicklung eines Qualitätssicherungskonzeptes für die Einbeziehung schulexterner Angebote und Fachkräfte in der schulischen Sexualpädagogik veröffentlicht. Diese widmet sich unter anderem der Definition von Sexualpädagogik, den internationalen Qualitätskriterien, den Ergebnissen einer Befragung von Lehrkräften sowie rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Sexualpädagogik an Schulen stehen.
Bischof Glettler: Es braucht eine Sexualpädagogik, die Kinder und Jugendliche stark macht und ihr inneres Wachstum fördert
Der in der Österreichischen Bischofskonferenz für Familienpastoral zuständige Diözesanbischof aus Innsbruck, Hermann Glettler, begrüßt die Einführung von Qualitätsstandards in der Sexualpädagogik, diesem so wichtigen Bereich einer ganzheitlich ausgerichteten Pädagogik: „Wir begrüßen jede Initiative, die Kinder und Jugendliche stark macht und ihr inneres Wachstum fördert. Liebe, Glück und Sexualität sind miteinander verwoben. Eltern, Schule und externe Anbieter – in dieser Prioritätenreihenfolge – sind verantwortlich, das Beste für die Kinder und Jugendlichen zu erwirken“, so der Familienbischof. Hermann Glettler hat anlässlich der öffentlichen und auch innerkirchlichen Debatte rund um das Thema Sexualpädagogik im Jahr 2020 den „Runden Tisch Sexualpädagogik“, eine Vernetzungsplattform von Einrichtungen in kirchlicher oder auf gemeinsamer christlicher Wertebasis agierender Trägerschaft ins Leben gerufen. Anbieter von Workshops, Interessensvertretungen von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrern, Bildungseinrichtungen und diözesane Missbrauchspräventionsstellen haben sich mehrmals zum Erfahrungsaustausch getroffen. Eine Arbeitsgruppe erstellt aktuell im Auftrag des Referatsbischofs Leitlinien für eine Sexualpädagogik auf der Basis des christlichen Menschenbildes.
Reinprecht: Einführung eines Begutachtungs- und Qualitätssicherungsverfahrens ist zu begrüßen
Die Einführung eines Begutachtungs- und Qualitätssicherungsverfahrens ist aus Sicht von IEF-Direktor Johannes Reinprecht jedenfalls zu begrüßen. Es bleibe jedoch abzuwarten, welche Ergebnisse dieses Verfahren liefern wird. Vieles werde von der Auswahl der Gutachter und dem, wie sie die Prüfungskriterien in ihre Gutachten einfließen lassen werden, abhängen. Kritisch zu betrachten seien dabei insbesondere die in der Verordnung genannten„wissenschaftlichen Standards“. Zu diesen werden in den Erläuterungen die europäischen Standards zur Sexualpädagogik (WHO-Europa) und die Standards der Comprehensive Sexuality Education (CSE) gezählt. Beide Standards beinhalten problematische sexualpädagogische Ansätze, über die das IEF mehrfach berichtet hat. Lesen Sie zu den WHO Standards für die Sexualaufklärung in Europa und den Standards der CSE u.a. hier und hier.
Ebenso abzuwarten bleibe laut Reinprecht wie die Achtung der Grundrechte der Schüler und des elterlichen Erziehungsrechts von der neuen Geschäftsstelle gehandhabt werden. „Schülerrechte dürfen jedenfalls nicht gegen Elternrechte ausgespielt werden. Wer Elternrechte aushöhlt, schadet letztlich den Kindern.“, so Reinprecht. (AH)