AT / Reproduktionsmedizin: Bürgerinitiative fordert Social Egg Freezing und IVF für Single-Frauen
IEF, 10.07.2023 – Kürzlich wurde die Bürgerinitiative, die auf eine Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetztes abzielt, in einem parlamentarischen Ausschuss behandelt.
Die Bürgerinitiative „Zukunft Kinder! – für eine selbstbestimmte Familienplanung“ fordert die Legalisierung des Social Egg Freezing und des Zugangs zur künstlichen Befruchtung für alleinstehende Frauen ab dem 34. Lebensjahr. In weiteren Punkten setzt sich die Initiative für die Anhebung der Altersgrenze von 40 auf 42 Jahre bei der Kostenübernahme für IVF-Behandlungen durch den IVF-Fonds ein. Angestrebt wird zudem die Freigabe der Embryonenspende und eine verstärkte Aufklärung in der Öffentlichkeit über Fruchtbarkeit und die Möglichkeiten den eigenen Kinderwunsch zu verwirklichen. Schließlich fordert die Bürgerinitiative die kostenlose Testung der Fruchtbarkeit bei Frauen ab dem 25. Lebensjahr im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen und die Anerkennung eines niedrigen AMH-Wertes als Krankheit.
Social Egg Freezing soll die weibliche Fruchtbarkeit der männlichen anpassen
Social Egg Freezing bezeichnet die Möglichkeit ohne medizinische Indikation eigene Eizellen gewinnen und einfrieren zu lassen, um sie zu einem späteren Zeitpunk im Rahmen einer IVF verwenden zu können. In Österreich ist bis dato das Kryokonservieren von Eizellen nur bei Vorliegen eines medizinischen Grundes (beispielsweise eine bevorstehende Chemotherapie) erlaubt. Laut den Initiatorinnen der Bürgerinitiative sei Social Egg Freezing die Antwort auf das kontinuierlich steigende Erstgeburtsalter und die damit zusammenhängende Abnahme der Eizellreserve und -qualität, die häufig zu einer verringerten bzw. zum Aussetzen der Fruchtbarkeit bei Frauen führt. Erst durch die Legalisierung des Social Egg Freezing würde Gleichberechtigung und Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern geschaffen werden, zumal letztere grundsätzlich in jedem Alter Kinder zeugen könnten. Frauen unterdessen müssten sich „spätestens mit 30 im Klaren darüber sein, dass ihre Fruchtbarkeit“ kontinuierlich abnehme, womit sie einem „immensen Druck“ ausgesetzt seien. Deshalb sollten Frauen vorsorglich ihre Eizellen in jungen Jahren auf eigene Kosten einfrieren lassen können, um später diese Eizellen bis zum 45. Lebensjahr zur Herbeiführung einer Schwangerschaft im Rahmen einer IVF einzusetzen.
IVF für alleinstehende Frauen zur „Erhaltung des Wohlstands“ und der gesellschaftlichen Zukunft
Als Argument für die Zulassung von Single-Frauen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung sieht die Bürgerinitiative unter anderem den Wandel familiärer Strukturen und das scheinbare Verschwinden der Konstellation „Vater, Mutter, Kind“ als „alleinigem Familienmodell“. Das fehlen eines Elternteils würde das Wohl und die Entwicklung des Kindes nicht beeinträchtigen, heißt es in den Erläuterungen zu den Forderungen der Bürgerinitiative. Damit sei auch das Hauptargument für ein Verbot widerlegt. Alleinstehenden Frauen sei es in Österreich bereits jetzt erlaubt, ein Kind zu adoptieren. Es sollte daher auch alleinstehenden Frauen möglich sein, ihren Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung zu verwirklichen. Widrigenfalls liege eine Ungleichbehandlung im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes (Art 7 Abs 1 B-VG) vor, zumal sich die Ausgangssituation der Einzelpersonen nicht unterscheide und in beiden Fällen das Kind nur bei einer Person heranwachse. Um das Kindeswohl weiter abzusichern, sei außerdem eine vorhergehende Kindeswohlprüfung, wie bei der Einzeladoption, als Voraussetzung denkbar bzw. die Nennung einer Garantieperson zur finanziellen Absicherung des Kindes. Rein rechtlich gesehen, stehe dem Kind laut österreichischem Recht kein Anspruch auf zwei Elternteile zu. Es sei daher „verachtend“, dass der Gesetzgeber durch den Ausschluss von Single-Frauen vom IVF davon ausgehe, dass es für ein Kind besser sei, nicht gezeugt zu werden, wenn ihm nur ein Elternteil zur Verfügung stünde. Viel wichtiger als das Vorhandensein von zwei Elternteilen sei der Umstand, dass das Kind ein Wunschkind sei. Das Verbot der künstlichen Befruchtung für Single-Frauen verstoße schließlich gegen das Recht von Frauen auf Fortpflanzungsfreiheit gemäß Artikel 8 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Bürgerinitiative betont, dass sowohl das Social Egg Freezing als auch die künstliche Befruchtung für alleinstehende Frauen der gesellschaftlichen Zukunft und der „Erhaltung des Wohlstand“ dienen würde.
Bürgerinitiative im Petitionsausschuss
Am 29. Juli wurde die Bürgerinitiative für eine selbstbestimmte Familienplanung im Petitionsausschuss des Parlaments behandelt. Dabei berichtete die von den NEOS eingeladene Erstunterzeichnerin Sabrina Krobath über ihre persönlichen Erfahrungen, als Alleinstehende von medizinisch unterstützer Fortpflanzung in Österreich ausgeschlossen zu sein. Krobath sprach sich unter anderem dafür aus, dass jeder für sich selbst entschieden sollte, wann er seinen Kinderwunsch verwirklichen möchte. Um das zu gewährleisten, sei die Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes mit der Zulassung des Social Egg Freezing, der künstlichen Befruchtung für alleinstehende Frauen und der Embryonenspende notwendig. Es brauche auch mehr Aufklärungsarbeit zum „Tabuthema Unfruchtbarkeit“ und zwar bereits in der Schule.
Im Ergebnis wurde während der Ausschusssitzung beschlossen, eine Stellungnahme der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, sowie vom Gesundheitsminster, der österreichischen IVF-Gesellschaft und der Bioethikkommission zu den Anliegen der Bürgerinitiative einzuholen.
Aktion Leben: „Der sicherste Weg zum Kind ist die Schwangerschaft vor dem 35. Lebensjahr.“
Aktion Leben reagierte auf die Behandlung der Bürgerinitiative im Parlamentsausschuss mit einer eigenen Stellungnahme und Pressaussendung. Darin heißt es unter anderem, dass der „sicherste Weg zum Kind die Schwangerschaft vor dem 35. Lebensjahr“ sei und „der unsicherste das Social Egg Freezing“. Neben gesundheitlichen Risiken für Frau und Kind würden IVF-Behandlungen nach dem Social Egg Freezing nämlich eine äußerst niedrige Schwangerschafts- und Geburtenrate aufweisen, so Aktion Leben.
Social Egg Freezing würde auch nicht die gesellschaftlichen Probleme lösen, die dazu führen, dass Frauen sich immer später dafür entscheiden, ihren Kinderwunsch zu verwirklichen. Viel mehr würde die Legalisierung dieser Praxis falsche Hoffnungen schüren. Aktion Leben stimmt mit den Initiatorinnen der Bürgerinitiative darin überein, dass es mehr Aufklärung über Fruchtbarkeit, die Bedeutung einer gesunden Lebenswiese und schädliche Umwelteinflüsse brauche. Außerdem seien gute Rahmenbedingungen für Familien nötig, damit diese in ihren fruchtbaren Jahren auf natürlichem Weg ihren Kinderwunsch erfüllen können. Es sei ein Trugschluss zu glauben, dass Beruf und Familie im fortgeschrittenen Alter leichter zu vereinbaren seien. Vielmehr würden Frauen kryokonservierte Eizellen meist gar nicht verwenden, da sich die Umstände, die eine frühere Familiengrünung verhinderten, in späteren Jahren oft nicht verbessern.
Was die Embryonenspende betrifft weist Aktion Leben darauf hin, dass laut offizieller Statistik fast 50.000 kryokonservierte Embryonen und beinahe 7.800 tiefgefrorene Eizellen in Österreich gelagert werden. Hier stelle sich die Frage, ob genügend Sorgfalt bei der gesetzlich vorgeschriebenen Vermeidung überzähliger Embryonen walten gelassen werde und wie es zu der hohen Zahl an eingelagerten Eizellen bei einem bestehenden Verbot von Social Egg Freezing kommen konnte. Bevor über eine Liberalisierung von Embryonenspenden nachgedacht werde, sollten zuerst die obigen Fragen beantwortet werden. Man müsse außerdem die „naive Vorstellung“, wonach genetische Elternschaft irrelevant sei, aufgeben. Kinder, die aus IVF stammen, würden sehr wohl über ihre genetischen Eltern Bescheid wissen und sie kennen wollen.
IEF-Kommentar
Auch wenn die Initiatorinnen der Bürgerinitiative das Verfahren des Social Egg Freezing als fortschrittlich und den Bedürfnissen der heutigen Zeit angepasst sehen wollen, so kann man das Verfahren auch als frauenfeindlich und im alleinigen Interesse der Reproduktionsindustrie betrachten. Denn beim Social Egg Freezing werden junge, gesunde Frauen ohne medizinischen Grund einer gesundheitsgefährdenden hormonellen Behandlung und Entnahme von Eizellen ausgesetzt – nur damit sie die Erfüllung ihres Kinderwunschs auf später verschieben können und in ihren jungen, fruchtbaren und produktiven Jahren dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Was dabei anfänglich als Möglichkeit der Selbstverwirklichung dargestellt wird, verwandelt sich recht schnell in eine Drucksituation, in der Frauen zum beruflichen Fortkommen auf Kinder verzichten müssen. Mit dem Socila Egg Freezing werden außerdem falsche Hoffnungen geschürt. Die Erfolgsquote (Baby-Take-Home-Rate) bei IVF liegt in Österreich gerademal bei ca. 28 Prozent. Diese Erfolgsquote verringert sich noch weiter beim Einsatz von zuvor eingefrorenen Eizellen. Das heißt, Frauen verschieben ihren Kinderwunsch, um in einem fortgeschrittenen Alter, in dem eine Schwangerschaft eine noch größere Belastung für ihren Körper und ein gesundheitliches Risiko darstellt, und mit geringer Aussicht auf Erfolg Mutter zu werden. Außerdem setzt sie durch das Kryokonservieren der Eizellen, die IVF-Behandlung und späte Schwangerschaft auch ihr „Wunschkind“ einem zusätzlichen gesundheitlichen Risiko aus. Es gibt erste Erkenntnisse aus Studien, die besagen, dass IVF-Kinder unter anderem häufiger an Gefäßproblemen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden, als die auf natürlichem Weg gezeugten Kinder. Somit werden auch Kinder ohne medizinischen Grund aufseiten der Mutter einem höheren gesundheitlichem Risiko ausgesetzt.
Was den Zugang von alleinstehenden Frauen zur künstlichen Befruchtung betrifft, so gilt auch hier, dass IVF nicht die eigentlichen gesellschaftlichen und kulturellen Problem löst. Denn Frauen geben immer wieder an, in einer „traditionellen Familie“ Kinder bekommen zu wollen, finden jedoch immer seltener einen Partner, mit dem sie eine Familie gründen können und wollen. Männer hingegen scheinen lieber Samenspender zu werden, als Verantwortung für ein Kind übernehmen und an gelingenden Beziehungen arbeiten zu wollen. Frauen schieben daher die Familienplanung und den Kinderwunsch so lange auf, bis es (fast) zu spät ist und IVF den letzten, fragwürdigen (siehe Erfolgsrate bei IVF) Hoffnungsschimmer darstellt, der jedoch alle körperlichen und psychischen Risiken einer künstlichen Befruchtung mit sich bringt.
Abgesehen davon stellt die Einelternschaft Frauen vor finanzielle und erzieherische Herausforderungen, die nicht einfach durch eine Kindeswohlprüfung und Garantiepersonen beseitigt werden können. Hier muss auch besonders der Unterschied zwischen einer Adoption und einer IVF unterstrichen werden. Bei einer Adoption geht es darum, Eltern für Kinder, die sonst ohne eine Familie blieben, zu finden. Und hier gilt tatsächlich die Devise – besser ein Elternteil als gar keiner. Bei einer IVF für Single-Frauen steht dagegen eine bewusste Entscheidung, einem noch nicht existenten Kind den Vater vorzuenthalten, im Vordergrund.
Die Behauptung, das Wichtigste für das Kind wäre, ein Wunschkind zu sein, das Vorhandensein beider Eltern hingegen irrelevant, müssten die Initiatorinnen der Bürgerinitiative noch belegen. Denn nur weil sich jemand ein Kind wünscht, heißt noch nicht, dass er sich gut um das Kind kümmern kann. Es gibt zahlreicheStudien und Untersuchungen, die zeigen, dass statistisch gesehen, das „Vater, Mutter, Kind“-Modell die beste Variante für das Kind ist.
In den Erläuterungen der Bürgerinitiative wird auch sehr selektiv mit Rechten und Gesetzen argumentiert. Die UN-Kinderrechtskonvention hält in Artikel 9. und 18. nämlich durchaus fest, dass „jedes Kind das Recht hat, bei seinen Eltern zu leben und von beiden Elternteilen erzogen zu werden“. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde von Österreich ratifiziert und ist damit geltendes österreichisches Recht. Was die Europäische Menschenrechtskonvention betrifft, so hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bisher daran festgehalten, dass es kein „Recht auf ein Kind“ gibt. Er gewährt den Mitgliedstaaten bei der Regelung der assistierten Reproduktion auch einen weiten Beurteilungsspielraum, „angesichts der Tatsache, dass die In-vitro-Befruchtung heikle ethische Fragen vor dem Hintergrund dynamischer wissenschaftlicher Entwicklungen aufwarf und weiter aufwirft“.
Lesen Sie zu dem Thema auch den IEF-Kommentar zur Ö1-Sendung “Baby ohne Mann” vom 09.08.2022 und den IEF-Bericht „Auf die Väter kommt es an“ vom 23.06.2023. (AH)