AT / Politik: KFÖ gegen verkürzte Karenzzeit
IEF, 26.09.2023 – Ein Nationalratsbeschluss sieht für den vollen Karenzanspruch die Beteiligung beider Elternteile vor. Der KFÖ äußert sich kritisch dazu.
Der Mitte September von der Koalition und den NEOS angenommene Nationalratsbeschluss gewährt Eltern die volle Karenzdauer von 24 Monaten künftig nur noch, wenn die Karenz mindestens 2 der 24 Monate vom anderen Elternteil wahrgenommen wird. Widrigenfalls verfallen 2 der 24 Monate. Mit der Regelung, die eine erhöhte Väterbeteiligung zum Ziel hat, wird die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern umgesetzt.
Trendl: „Verschlechterung für Frauen“
Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbands Österreichs (KFÖ), zeigt sich indes nicht überzeugt von diesem Beschluss. „Väterbeteiligung über eine Verschlechterung für Frauen zu fördern halten wir für den falschen Weg. Dies wird ausschließlich von Vertreter/innen der Wirtschaft gewünscht“, so Trendl. Die Ausnahmeregelung für Alleinerziehende sei zu begrüßen. Eine solche bräuchte es allerdings unbedingt auch für Mehrkindfamilien, da diese meist einen Elternteil zur Kinderbetreuung bräuchten und ein Wechsel zwischen den Eltern oft unmöglich sei. Auch für Mehrkindfamilien sei die neue Regelung also eine Verschlechterung, so der Präsident des KFÖ. ÖVP-Mandatarin Tanja Graf argumentierte, dass niemandem etwas weggenommen, sondern die Zeit einfach anders aufgeteilt werde. Die Nationalratsabgeordnete der Grünen, Meri Disoski, betonte, dass es der Koalition darum gehe, dass sich Väter möglichst früh und gerecht bei der frühkindlichen Sorgearbeit beteiligen und sich nicht vor der Verantwortung drücken.
Beseitigung der „Wochengeldfalle“ gefordert
Neben seiner Kritik zum Nationalratsbeschluss bezüglich der Karenzzeit forderte KFÖ-Präsident Trendl die Bundesregierung zudem auf, die sogenannte „Wochengeldfalle“ mit der Umsetzung der EU-Vereinbarkeits-Richtlinie zu beseitigen. „Es ist völlig unverständlich, dass Mütter zwar ein Arbeitsverbot vor und nach der Geburt haben, aber in dieser Zeit kein Wochengeld beziehen können. Dies ist eines Sozialstaats unwürdig, Sozialpolitiker aller Parteien sind aufgerufen, dies umgehend zu ändern“. Frauen, die sich für eine Kurzvariante beim Kinderbetreuungsgeld entscheiden und ihre Kinder knapp hintereinander bekommen, haben während des Mutterschutzes mit einem weiteren Baby keinen Anspruch auf Wochengeld („Wochengeldfalle“). „Der Oberste Gerichtshof hat bereits vor über einem Jahr festgestellt, dass diese Regelung EU-widrig ist, die Sanierung des Gesetzes sollte jetzt erfolgen“, fordert Trendl. (TS)