Pflegereform
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AT / Pflege: Regierung präsentiert umfassende Pflegereform

IEF, 20.05.2022 – Die präsentierte Pflegereform soll eine „Pflegekatastrophe“ verhindern und Pflegende sowie Angehörige entlasten.

Am 12. Mai, dem Internationalen Tag der Pflege, präsentierten Sozialminister Johannes Rauch (Die Grünen), ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Grünen-Klubobfrau Sigi Maurer im Rahmen einer Pressekonferenz im Sozialministerium die Details des neuen Pflegepakets. Die Beschlussfassung im Nationalrat soll noch vor dem Sommer 2022 über die Bühne gehen.

Pflegereform als Antwort auf „Pflegenotstand“

Die umfassende Pflegereform soll Verbesserungen für den Pflegeberuf, die Pflegeausbildung sowie für Betroffene und deren pflegende Angehörige (inkl. 24-Stunden-Betreuung) bringen. Für höhere Gehälter, Verbesserungen bei der Ausbildung und für pflegende Angehörige will die Regierung in den nächsten beiden Jahren insgesamt eine Milliarde Euro in die Hand nehmen.

Die Pflegereform ist eine Antwort auf den vorherrschenden „Pflegenotstand“, der sich in Anbetracht der rasch alternden Gesellschaft in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich verschärfen wird. Der Ruf nach Maßnahmen wurde in den letzten Jahren immer lauter.

Nach wie vor übernähmen Frauen den Großteil der Pflege daheim und auch das Pflege- und Betreuungspersonal sei überwiegend weiblich. Das Pflegepaket bedeute deshalb auch eine Verbesserung der Situation der Frauen in Österreich, begrüßte ÖVP-Bundesministerin Susanne Raab die Pflegereform.

Pflegereform: Altern in Würde verhindert assistierten Suizid

Neben den Pflegenden betrifft die Pflegereform auch konkret die Lebenssituation der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Nur wenn die Pflege entsprechend honoriert wird und es dadurch ausreichend Pflegekräfte gibt, die ihren Beruf gerne ausüben, kann verhindert werden, dass Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, die Angst haben, nicht oder nur widerwillig versorgt zu werden. Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtet hat, haben Menschen, die assistierten Suizid als Option ansehen, oftmals die Sorge anderen zur Last zu fallen. Ein Pflegesystem, dass Menschen ein Altern in Würde ermöglicht und ihnen die notwendige Unterstützung beim Leben gibt, kann so die Lebensqualität der Betroffenen erhöhen und die Sorgen und Todeswünsche reduzieren.

In diesem Sinne begrüßt auch die Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec die geplanten Maßnahmen. „Mit diesem ersten großen Pflegepaket entlastet die Bundesregierung jene Menschen, deren Einsatz Pflegebedürftigen ein würdevolles Leben ermöglicht. Ich sehe diesen Maßnamenkatalog als Start einer umfassenden Pflegereform, die auch eine nachhaltige Finanzierung und den Ausbau der mobilen Dienste miteinschließen wird“, so Korosec.

Das Ziel, die Lebensqualität zu erhöhen und gut begleitet bis zuletzt leben zu können, verfolgt auch der im Februar 2022 beschlossene Ausbau der Hospiz- und Palliativdienste. Das IEF hatte berichtet.

Caritas: „Aufatmen der Branche ist hörbar“

„Das ist ein Meilenstein auf dem Weg in ein Pflegesystem mit Zukunft. Das Aufatmen der Branche ist hörbar, nach diesen Ankündigungen braucht es nun eine sehr rasche und verlässliche Umsetzung“, kommentierte Caritas-Präsident Michael Landau die Pflegereform. Die Details der angekündigten Maßnahmen werden in den kommenden Wochen im Detail zu begutachten und noch zu entwickeln sein, so Landau weiter: „Auf den ersten Blick finden wir jedoch jene Schwerpunkte wieder, die wir als Caritas seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten eingefordert haben.“ Die angekündigten Schritte seien definitiv ein Beitrag, um die drohende Pflegekatastrophe abzuwehren. Auch die angekündigten Mittel von einer Milliarde Euro für die kommenden zwei Jahre seien sehr erfreulich und drückten endlich auch die Wertschätzung für Pflegende aus, die es schon längst gebraucht hätte. „Zentral wird sein, dass eine finanzielle Absicherung auch weit über die nächsten Jahre sichergestellt wird, denn die Entlastung des Pflegepersonals und pflegender Angehöriger muss langfristig garantiert sein“, fordert Landau.

Diakonie: Ausbau weiterer Dienstleistungen

Es sei weiterhin eine dringende Aufgabe, zusätzliche Personen für die Pflege- und Betreuungsberufe zu gewinnen, so Diakonie-Direktorin Maria Moser, die die Pflegereform als „ersten wichtigen Meilenstein für gute Pflege“ sieht. Dabei sei die Finanzierung der Ausbildung eine zentrale Forderung der Diakonie. „Der heute präsentierte Ausbildungszuschuss ist eine erste Erleichterung und auch das Pflegestipendium für AMS-geförderte Ausbildungen ist positiv zu sehen“, so die Diakonie-Direktorin. Allerdings sollte das Pflegestipendium nicht an Arbeitslosigkeit gebunden sein. Hier brauche es eine Ausweitung auf Menschen, die direkt aus anderen Berufen in die Pflege umsteigen wollen, unterstrich Moser.

„Für gute Pflege und eine echte Entlastung von pflegenden Angehörigen braucht es aber zusätzlich einen Ausbau der Dienstleistungen“, fordert Moser über das Pflegepaket hinaus. Besonders gelte das für Menschen mit Demenz. „Die Erhöhung der Demenz-Zulage beim Pflegegeld ist ein wichtiger Schritt, aber es braucht auch Tagesbetreuung, mehrstündige Betreuungsangebote, Entlastungsdienste für Angehörige und sozialraumorientierte Dienste nahe am Menschen“. Da Dienstleistungen im Kompetenzbereich der Länder lägen, sei eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern für eine gute Versorgung essenziell, macht Moser aufmerksam.

Die Eckpunkte der Pflegereform im Überblick:

Gehaltsbonus und Entlastungswoche

Künftig sollen die im Pflegesektor angestellten Kräfte einen monatlichen Gehaltsbonus erhalten. Profitieren werden laut den Plänen Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Pflegeassistenten und Pflegefachassistenten. Die konkrete Ausgestaltung sei noch offen, Rauch erwarte durchschnittlich einen Bonus in Höhe eines Monatsgehalts. Der Bund stellt dafür für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt 520 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bonus wird zunächst auf zwei Jahre befristet sein. Zudem sollen Pflegekräfte, die beim Bund bzw. bei privaten Einrichtungen beschäftigt sind, ab dem 43. Geburtstag Anspruch auf eine zusätzliche Entlastungswoche haben. Das wird künftig unabhängig davon sein, wie lange sie davor schon im Betrieb tätig waren. Darüber hinaus sollen alle in der stationären Langzeitpflege Beschäftigten künftig pro Nachtdienst zwei Stunden Zeitguthaben erhalten.

Erleichterungen für ausländische Fachkräfte

Ausländischen Fachkräften soll die Zuwanderung erleichtert werden: Die Arbeitserlaubnis (Rot-Weiß-Rot-Card) wird einfacher erhältlich sein – beispielsweise soll die Sprachüberprüfung wegfallen und stattdessen dem Dienstgeber obliegen. Darüber hinaus wird die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen (Nostrifikation) erleichtert. Auch soll die Kompetenz von Pflegeassistenten und Pflegefachassistenten ausgeweitet werden: Sie sollen künftig beispielsweise Infusionen anschließen und Spritzen geben dürfen.

Ausbildungsbonus und Pflegelehre

Wer erstmals eine Ausbildung im Pflegebereich macht, soll künftig einen Ausbildungszuschuss von mindestens 600 Euro pro Monat (bei Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie Fachhochschulen) erhalten. Ebenso 600 Euro soll es für die Ausbildung von Sozialbetreuungsberufen und an berufsbildenden Schulen geben (pro Praktikumsmonat). Der Bund möchte den Ländern dafür insgesamt 225 Millionen Euro für drei Jahre zur Verfügung stellen, damit sollen zwei Drittel der Kosten gedeckt werden, der Rest soll von den Ländern getragen werden.

Höher soll die Förderung für Berufsum- und für -wiedereinsteiger ausfallen: Sofern diese eine vom Arbeitsmarktservice (AMS) geförderte Ausbildung machen, soll es ab 1. September 2023 ein „Pflegestipendium“ von mindestens 1.400 Euro pro Monat geben. Als Modellversuch wird die Pflegelehre in ganz Österreich eingeführt – und zwar ab dem Schuljahr 2023/24. Der Abschluss als Pflegefachassistenz bzw. Pflegeassistenz ist nach vier bzw. drei Jahren vorgesehen.

Höheres Pflegegeld für bestimmte Gruppen

Beim Pflegegeld soll es für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen und für Demenzerkrankte eine Verbesserung geben. Der Wert des Erschwerniszuschlages wird von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht, womit 20 Stunden zusätzlich pro Monat für die Pflege und Betreuung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus soll die erhöhte Familienbeihilfe für Familien mit Kindern mit einer Behinderung nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet werden, wodurch Pflegebedürftigen und ihre Familien mehr Geld zur Verfügung stehen soll.

„Angehörigenbonus“ von 1.500 Euro

Pflegende Angehörige sollen ab dem Jahr 2023 einen „Angehörigenbonus“ in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Gelten soll das für jene Person, die den größten Teil der Pflege zu Hause leistet und selbst- oder weiterversichert ist. Voraussetzung ist, dass die zu pflegende Person in Pflegestufe vier oder höher eingestuft ist.

Auch soll für pflegende Angehörige der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz von derzeit einem Monat auf drei Monate erhöht werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Rechtsanspruch mittels Kollektivvertrag bzw. in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist.

Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die „Ersatzpflege“ soll für pflegende Angehörige künftig bereits nach drei Tagen bestehen (statt wie bisher nach sieben Tagen). Das gilt dann, wenn die Angehörigen wegen Krankheit, Kur, Urlaub oder sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert sind. (TSG)

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