AT / Lebensende: VfGH kippt Verbot der Suizidbeihilfe
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IEF, 11.12.2020 – Quasi in „letzter Minute“ entscheidet der VfGH in seiner Dezember-Session über die Verfahren zur Aufhebung des Verbots der Tötung auf Verlangen und der Suizidbeihilfe.
Via Livestream verkündete der VfGH am Freitag, den 11.12.2020, um 17.00 Uhr sein Urteil in dem seit langem anhängigen Verfahren zur Sterbehilfe (Das IEF hat berichtet). In Kürze zusammengefasst hält der VfGH am Verbot der Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) fest, ebenso wie am Verbot, jemanden zum Suizid zu verleiten (§ 78 1. Tatbestand StGB). Das absolute Verbot jeglicher Hilfestellung zum Suizid wird aber aufgrund eines zu weiten Eingriffs in das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht als verfassungswidrig abgelehnt. Hier eine erste Reaktion von Dr. Stephanie Merckens, Juristin und Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF).
Das Erkenntnis des VfGH zur „Sterbehilfe“ ist in seinem Grundtenor erschütternd und lässt zugleich zahlreiche Fragen offen. Im Grunde hat der VfGH den Ball wieder an den Gesetzgeber zurückgespielt, allerdings mit dem großen Unterschied, dass er eine wesentliche Säule des österreichischen Konsenses zunichte gemacht hat.
Bisher konnte man sich darauf verlassen, in Österreich nicht legaler Weise direkt getötet zu werden. Nun haben wir den Freibrief serviert bekommen, uns gegenseitig dabei zu unterstützen, uns umzubringen. Was für eine verkehrte Welt.
Wir haben gerade gestern, am 10.12, den Tag der Menschenrechte gefeiert. Diese Entscheidung aber spiegelt ein Rechtsverständnis wider, das Ursprung und Sinn der Menschenrechte in ihr Gegenteil verkehrt.
Es ist ein schwarzer Tag für Österreich. Ein schwarzer Tag für den Zusammenhalt in diesem Land. Die Antragsteller bezeichnen das Urteil als „historisch“ – das ist wohl wahr. Allerdings hatte ich gehofft, dass wir aus der Historie gelernt hätten.
Wir können nur hoffen, dass der Gesetzgeber alle Möglichkeiten ausschöpft, die das Urteil offen lässt, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die Suizide vermeiden. Jeder von uns ist gefordert, dazu beizutragen, dass sich niemand das Leben nehmen will.
Österreich hat gerade in den letzten Monaten gezeigt, was Solidarität sein kann. Gerade Corona fordert von uns, uns in unserer vermeintlichen Freiheit zu beschränken, um Menschen zu schützen, die von unserem Verhalten abhängig sind. Genau dasselbe war Sinn und Zweck des Suizidhilfeverbots. Es ist nicht gut, jemanden zu helfen, der sich umbringen möchte. Das ist ganz etwas anderes, als jemanden während seines Sterbeprozesses beizustehen. Es ist traurig, dass der VfGH diesen Unterschied nicht erkennt. Umso mehr richtet sich unsere Hoffnung nun auf den Gesetzgeber. Denn:
Wir wollen einander auch und gerade dann tragen, wenn wir uns selbst nicht mehr ertragen. Das ist Solidarität, die lebt.
Das IEF wird weiter berichten. (StM)