AT / Lebensende: Sozialausschuss beschließt Einrichtung eines Hospiz- und Palliativfonds
IEF, 10.02.2022 – Im Zuge der gesetzlichen Neuregelung der Suizidassistenz forderten Politiker aus allen Parteien eine Regelfinanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich. Ein entsprechender Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein wurde kürzlich im Sozialausschuss beschlossen. Es wird erwartet, dass das Gesetz im Nationalrat noch im Februar angenommen wird.
Regelfinanzierung durch Bund, Länder und Sozialversicherungsträger
Der von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) eingebrachte Gesetzesvorschlag Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG) sieht die Einrichtung eines Fonds vor, der von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern finanziert werden soll. Wie die Parlamentskorrespondenz berichtet, stimmte der Sozialausschuss am 03.02.2022 mit breiter Mehrheit von ÖVP, Grüne, SPÖ und FPÖ für den Gesetzesentwurf, der im Februarplenum des Nationalrats beschlossen werden soll. Für das Jahr 2022 sind Bundesmittel von 21 Mio. Euro vorgesehen. 2023 soll es 36 Mio. und 2024 51 Mio. Euro aus dem Bundesbudget geben. Der Fonds ist von 2022 bis 2024 somit insgesamt mit 108 Mio. Euro dotiert. Ab 2025 soll der Betrag jährlich nach einem festgelegten Schlüssel erhöht werden. Die Gelder sind zweckgewidmet und können von den Ländern für mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize und stationäre Hospize – jeweils für Kinder und Erwachsene – verwendet werden. Damit die Bundesländer die Zweckzuschüsse erhalten, müssen sie einige Bedingungen erfüllen. Sie müssen einen Zielwert für den Auf- und Ausbau von entsprechenden Angeboten erreichen, ein Qualitätsmanagement einführen und österreichweit einheitlich geregelte Tarife anwenden. Außerdem sind sie etwa zur Erhebung und Übermittlung von Daten sowie zur Mitwirkung am Berichtwesen verpflichtet.
Flächendeckender Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung
Ziel des neuen Gesetzes ist der flächendeckende Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich. Wie das IEF berichtete hatten Abgeordnete aller Parlamentsfraktionen in einem Entschließungsantrag, initiiert von ÖVP-Familiensprecher Norbert Sieber, die Mitglieder der Bundesregierung ersucht, „die Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder und Erwachsene im Rahmen der Pflegereform möglichst rasch in die Regelfinanzierung überzuführen sowie den Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten weiter voranzutreiben.“ Konkret wolle man „Menschen mit unheilbaren Krankheiten ein Leben in guter Qualität und ein Lebensende in Würde“ sowie Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung, die nur teilweise vom Staat finanziert werden oder komplett spendenabhängig sind, eine langfristig gesicherte, standardisierte öffentliche Finanzierung ermöglichen. Vor allem für die Jüngsten in der Gesellschaft und deren Familien sei die Arbeit der (teil-)stationären Einrichtungen und mobilen Teams von unschätzbarem Wert, heißt es in dem Antrag.
Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung ist „Gebot der Stunde“
Der Vorstoß entwickelte sich parallel zum Sterbeverfügungsgesetz, um schwerkranken Menschen eine adäquate Versorgung zu ermöglichen. „Die Stärkung und Unterstützung der österreichischen Hospiz- und Palliativversorgung ist ein Gebot der Stunde. Denn jede und jeder hat ein Recht auf einen Lebensabend in Würde“, kommentierte der Klubobmann und Sozialsprecher der Volkspartei, August Wöginger, in einer Presseaussendung den Beschluss. (TSG)