AT / Lebensende: Regelfinanzierung von Hospiz- und Palliativversorgung in Nationalrat beschlossen
IEF, 25.02.2022 – Der Ausbau von Hospiz- und Palliativversorgung soll Menschen beim Leben helfen. Das Gesetz wurde mit großer Mehrheit beschlossen.
Mit 108 Mio. Euro soll ein neuer im Sozialministerium eingerichteter Hospiz- und Palliativfonds von 2022 bis 2024 dotiert werden. Der Gesetzesentwurf wurde wie erwartet mit großer Mehrheit, mit Ausnahme der NEOS, angenommen. Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, sind die Gelder zweckgewidmet und können von den Ländern für mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize und stationäre Hospize – jeweils für Kinder und Erwachsene – verwendet werden.
Der Ausbau der Hospiz- und Palliativdienste sei als bedeutende Begleitmaßnahme zum jüngsten Beschluss zum assistierten Suizid zu sehen, hob Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein laut einer Presseaussendung hervor. Die Konfrontation mit dem nahen Sterben sei oft behaftet von der Sorge um Abhängigkeiten. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen daher der Ausbau und die Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung auf sichere Beine gestellt werden, unabhängig von der finanziellen und familiären Situation. Eine wichtige Stütze bleibe dabei die Freiwilligenarbeit.
„Betroffenen Menschen die Gewissheit zu geben, begleitet leben zu können bis zuletzt, ist wichtigster Bestandteil und Ziel dieses Beschlusses“, betont ÖVP- Menschenrechtssprecherin und Nationalratsabgeordnete Gudrun Kugler in einem Statement mit Norbert Sieber (ebenfalls ÖVP). „Es geht nicht um den Tod – sondern um das Leben. Sterben gehört zum Leben. Mit diesem Gesetz investieren wir in die Lebensqualität in der letzten Lebensphase. Jeder von uns wird davon irgendwann betroffen sein – sei es als Sterbende oder als Angehörige.“ Sieber bezeichnete das Gesetz als Meilenstein.
Grünen-Abgeordnete Agnes Prammer betonte, dass das Gesetz einen „sehr guten Anfang“ darstelle, womit überall die Versorgung sowohl stationär als auch mobil aufgebaut werde. Was einen von der FPÖ geforderten Rechtsanspruch betreffe, habe man die Entscheidung bewusst den Ärzten überlassen.
„Der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung ist ein wichtiger Schritt für die würdevolle Versorgung von Menschen am Lebensende“, begrüßt Teresa Suttner-Gatterburg, juristische Mitarbeiterin am IEF, das beschlossene Gesetz. Ein „sehr guter Anfang“ sei das Gesetz auch in ihren Augen. Nun dürfe man nicht versäumen, weitere notwendige Unterstützungsangebote für vulnerable und vom Sterbeverfügungsgesetz gefährdete Personengruppen voranzubringen. Dazu zähle die Finanzierung der Pflege, der psychiatrischen Behandlungsangebote genauso wie von medizinischen Hilfsmitteln oder persönlicher Assistenz. Ziel müsse sein, Menschen so beim Leben zu helfen, dass der Suizid keine Option mehr sei, betont Suttner-Gatterburg. (TSG)