Sterbeverfügungsgesetz
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AT / Lebensende: Parteien zur neuen Regelung der Suizidassistenz

IEF, 17.12.2021 – Österreichische Parteien mit sehr unterschiedlichen Positionen zur Suizidbeihilfe

Nach intensiver und kontroverser Diskussion um die Suizidbeihilfe wurde am 16.12.2021 als Folge einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) eine neue Regelung der straffreien Suizidassistenz in Österreich beschlossen. Die Regelung soll ab 1.1.2022 gelten. Das IEF hat berichtet.

Die dem Beschluss des Nationalrates vorausgehenden Stellungnahmen der einzelnen Vertreter der parlamentarischen Parteien können hier (empfehlenswert!) nachgesehen werden.

Die für das Gesetz zuständige Ressortministerin Alma Zadic (Die Grünen) betont ebenso wie die Justizsprecherin Agnes Sirkka-Prammer der Grünen die hohe Emotionalität und Sensibilität der anstehenden Fragen. Das große Dilemma sei es gewesen, einen Kompromiss zu finden, der sowohl die Selbstbestimmung des Einzelnen auch bei der Frage der eigenen Lebensbeendigung sicherstelle, als auch das Leben schütze. Die Grünen gehen davon aus, einen guten Weg gefunden zu haben. In ihrem Dank an die zahlreichen Stellungnahmen und Gespräche, die zu ihrer Entscheidung geführt hätten, bedanken sie sich aber auch explizit beim Koalitionspartner ÖVP, dem sie zugestehen, auf wesentliche Punkte verzichtet haben zu müssen, damit überhaupt ein Gesetz rechtzeitig verabschiedet werden konnte.

Das spiegeln auch die Reden der VP-Vertreter wider. Als Vorsitzende des Justizausschusses im Parlament macht Michaela Steinacker mehr als deutlich, wie schwer es der ÖVP gefallen ist, dieses Gesetz mit zu beschließen. Ebenso wie die Abgeordneten Gudrun Kugler und Wolfgang Gerstl betont sie, diese Situation nie gewollt zu haben und auch die auslösende Entscheidung des VfGH nie gut geheißen zu haben. Allerdings müsse sie akzeptiert werden und Rahmenbedingungen geschaffen werden, die vor Missbrauch schützten. Dazu gehöre auch wesentlich der Ausbau der Suizidprävention und die finanzielle Aufstockung der Hospiz- und Palliativversorgung. Deswegen wurde im letzten Ministerrat vom 15.12. auch beschlossen, die Suizidprävention nunmehr jährlich mit weiteren EUR 2,5 Mio. zu unterstützen, davon sollen EUR 1,9 Mio. in Projekte und Maßnahmen, die zur Stärkung der psychosozialen Gesundheit von Menschen in schwierigen Lebensphasen sowie ihren An- und Zugehörigen beitragen, und weitere EUR 600.000 im Bereich eines neuen Schwerpunkts der Familienberatung eingesetzt werden. Für 2022 soll dieser Betrag sogar einmalig EUR 2,9 Mio. betragen, denn wie Steinacker betont: „Man muss das Übel Suizid bei den Wurzeln packen“, denn ihre Hoffnung sei, „dass wir heute ein Gesetz beschließen, dass von Anfang an kaum Anwendung findet, weil wir mit Suizidprävention und guten Hospiz- und Palliativmöglichkeiten die Menschen besser begleiten.“

Im Gegensatz zur kritischen Haltung der ÖVP bedanken sich die Vertreter der NEOS beim VfGH für seine Entscheidung, der aus ihrer Sicht die freie, selbstbestimmte Entscheidung aus der Tabuzone geholt habe. Man habe es hier mit einem sehr sensiblen gesellschaftsethischen Thema zu tun, der VfGH könne die Regelungsschritte mittragen. Es werde aber weitere Regelungen brauchen. NEOS und Dignitas-Anwalt Wolfram Proksch hatte in diesem Zusammenhang auch schon angekündigt, dass weitere Klagen folgen werden.

Die SPÖ hat wie die NEOS das Gesetz unterstützt, betont aber, dass ihnen bewusst sei, dass hier ein Paradigmenwechsel beschlossen wird. Und dies verpflichte den Gesetzgeber, ganz genau zu beobachten, was die Konsequenzen daraus sein werden. An die Bundesministerin für Justiz richtet die Justizsprecherin Selma Yildirim daher die Forderung, dieses Gesetz regelmäßig zu evaluieren und über Fallzahlen und Problembereiche zu berichten.

Die FPÖ wiederum hat dem Gesetz nicht zugestimmt. Der Justizsprecher der FPÖ, Harald Stefan, anerkenne zwar die Meinung des VfGH, auch wenn er das Thema persönlich anders sehe. Zudem lasse das Gesetz in diesem so heiklen Bereich zu viele Fragen offen, unter anderem würden Personen, die diese Art von Hilfe leisten, vom Gesetzgeber in ihrem psychischen Druck vollkommen allein gelassen.

Alle Oppositionsparteien kritisierten die zu kurze Begutachtungsfrist. Und bezeichnender Weise trugen die meisten Redner und Rednerinnen schwarz – der VP-Abgeordnete Wolfgang Gerstl sogar eine schwarze Krawatte. (StM)

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