Sterbeverfügungsgesetz
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AT / Lebensende – Österreichische Bischofskonferenz kritisiert Entwurf zum Sterbeverfügungsgesetz

IEF, 12.11.2021 – Das IEF bringt eine umfassende Stellungnahme zum Entwurf ins vorparlamentarische Begutachtungsverfahren ein.

Das Institut für Ehe und Familie (IEF) hat heute eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf eines „Sterbeverfügungsgesetzes“ ins vorparlamentarische Begutachtungsverfahren eingebracht. Die Stellungnahme finden Sie hier: 93/SN-150/ME (XXVII. GP) – Sterbeverfügungsgesetz; Suchtmittelgesetz, Strafgesetzbuch, Änderung | Parlament Österreich

Stellungnahmen im vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren können mit Zustimmung unterstützt werden.

Österreichs Bischöfe alarmiert

Das derzeit in Vorbereitung befindliche Gesetz zur Regelung der Suizidbeihilfe war auch Themenschwerpunkt der soeben zu Ende gegangenen Herbstvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz (ÖBK). Schon mit ihrer Stellungnahme vom 1. Juni 2021 „Einander anvertraut – Assistenz zum Leben, nicht Hilfe zum Töten!“ stellten sich die Bischöfe klar gegen Suizidbeihilfe.

Ihre Sorge sehen die Bischöfe nunmehr bestätigt und warnen in ihrer Presseerklärung zur Herbstvollversammlung erneut vor den Folgen der Legalisierung des assistierten Suizids. In deutlichen Worten wird kritisiert, dass unterlassen wurde, das „Verbot der Tötung auf Verlangen“ stärker abzusichern als bisher. Außerdem enthielte der vorgelegte Entwurf „gravierende Mängel“ und werde damit nicht einmal den vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeforderten Möglichkeiten gerecht, Irrtum, übereiltes Vorgehen oder Missbrauch zu verhindern.

So wird besonders kritisiert, dass die im „Sterbeverfügungsgesetz“ vorgesehene 12-wöchige Bedenkzeit ebenso wie die Errichtung einer „Sterbeverfügung“ nicht zwingende Voraussetzungen für eine straffreie Suizidassistenz seien. Der VfGH aber habe gefordert, dass für die Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid die Dauerhaftigkeit des Suizidwunsches und die tatsächliche Entscheidungsfähigkeit des Suizidenten festgestellt werden müssen. Beides garantiere der vorliegende Gesetzesentwurf nicht, solange die Errichtung einer Sterbeverfügung nicht strafrechtlich verpflichtend ist.

Auch sei nicht ausreichend sichergestellt, dass Krankenhäuser, Pflegeheime oder Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung tatsächlich frei sind, eine Beteiligung an der Suizidassistenz abzulehnen. Die Bischöfe drängen daher darauf, das Benachteiligungsverbot im künftigen Gesetz noch deutlicher als im Entwurf zu formulieren. Es müsse privaten Trägerorganisationen die Freiheit garantiert werden, in ihren Häusern Suizidassistenz weder anbieten noch dulden zu müssen, so die Bischöfe.

Kritik an irreführender bis manipulativer Wortwahl

Als irreführend wird vor allem aber auch der Begriff „Sterbeverfügung“ gewertet. Mit dieser Kritik reiht sich die Bischofskonferenz in einen ganzen Reigen von Stellungnahmen, nicht zuletzt jener der Österreichischen Bioethikkommission.

Die Bischöfe gehen aber noch weiter: Schon heute sei die Werteverschiebung im Sprachgebrauch besorgniserregend. Im aktuellen Diskurs sei oft von einem „Sterben in Würde“ die Rede, das scheinbar alternativlos nur durch eine Selbsttötung möglich sein solle. Diese manipulative Rede verkenne, dass jeder Suizid eine menschliche Tragödie bleibt. Außerdem werde all jenen Unrecht getan, „die bisher menschenwürdiges Sterben durch eine verlässliche und achtsame Begleitung ermöglicht haben und dies auch in Zukunft tun werden“.

Umso wichtiger sei daher der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung. In diesem Zusammenhang forderten die Bischöfe auch einen Ausbau der Pflege durch eine Ausbildungs- und Personaloffensive ebenso wie die langfristig abgesicherte Finanzierung durch den Pflegefonds. Unter dem Titel „Pflege absichern und Einsamkeit verhindern“ verdeutlichen die Bischöfe ihr Anliegen, die Pflege- und Betreuungssituation in Österreich zu verbessern. Dies seien Kernthemen für eine „humane Zukunft unserer Gesellschaft“.

Weitere kritische Stellungnahmen

Mit ihrer Kritik stehen die Bischöfe bei weitem nicht allein. Verbände der betroffenen Gesundheitsdienstleister, ebenso wie Interessenvertretungen und wissenschaftliche Institute teilen viele Kritikpunkte, darunter etwa das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), die Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG), die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (ÖGPP), der Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen sowie der Österreichische Behindertenrat, der Dachverband Hospiz, das Salzburger Ärzteforum, der Österreichische Seniorenrat, die Österreichische Gesellschaft für Suizidprävention (ÖGS) u.v.m. Zu Redaktionsschluss kamen noch laufend weitere Stellungnahmen dazu. Die aktuelle Liste ist hier einsehbar. (StM)

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