Suizidassistenz
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AT / Lebensende: Ein Drittel der Anfragen nach Suizidassistenz in Wien gehen auf psychische Erkrankung zurück

IEF, 25.04.2023 – Die Dokumentation der Suizidassistenz weist Lücken auf. Dies ist insbesondere in Bezug auf die Definition von Krankheit relevant.

In einem kürzlich veröffentlichten Fachartikel (Manz, ÖJZ 2023/59, 350) stellte die Juristin Dr. Gloria Burda die vorhandenen Daten und Fakten hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung der gesetzlichen Regelung zur Suizidassistenz seit 1.1.2022 dar und zog eine Bilanz aus dem ersten Jahr seit Inkrafttreten des Sterbeverfügungsgesetzes (StVfG). Die hierzu verwendeten Daten stammten aus der Auswertung des Sterbeverfügungsregisters des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Stand Dezember 2022).

Zahlen und regionale Verteilung

Im Jahr 2022 haben österreichweit 111 Personen eine Sterbeverfügung errichtet. An insgesamt 90 Personen wurde ein Präparat abgegeben. Lediglich fünf Personen haben den Suizid schließlich vollzogen. Umgekehrt erfolgten acht Präparatrücknahmen. Die Zahlen der wenigen durchgeführten Suizide zeigten laut Burda, dass die Legalisierung der Suizidassistenz – zumindest im ersten Jahr – nicht zu einem erheblichen Anstieg der Suizide geführt habe. Der Blick in andere Länder, in denen assistierter Suizid (bzw. Tötung auf Verlangen) bereits vor Jahren legalisiert wurde, zeige allerdings einen graduellen Anstieg der Suizide über die Jahre hinweg. Daher bleibe auf langfristige Sicht abzuwarten, wie das Sterbeverfügungsgesetz in der Zukunft innerhalb der österreichischen Gesellschaft wahr- und in Anspruch genommen wird, so Burda.

Die regionale Verteilung der errichteten Sterbeverfügungen sei weitestgehend vorhersehbar gewesen. So konnte laut Burda davon ausgegangen werden, dass Bundesländer mit geringerer Einwohnerzahl auch entsprechend weniger Sterbeverfügungen aufweisen würden. Überraschend seien in Bezug darauf die Ergebnisse der Millionenstadt Wien: trotz vorhandener „Infrastruktur“ bezüglich der vorgeschriebenen ärztlichen Aufklärung und Errichtung, seien „nur“ 38 Sterbeverfügungen errichtet worden. Im Vergleich dazu seien in der Steiermark viele Sterbeverfügungen errichtet worden (16).

Vorarlberg: Präparate ohne Sterbeverfügung ausgegeben

Bemerkenswert seien laut Burda zwei „Ausreißer“. So wurde in Vorarlberg an vier Personen ein tödliches Präparat abgegeben, obwohl dieses Bundesland keine einzige errichtete Sterbeverfügung aufweise. Laut Auswertung habe hier lediglich eine Person eine ärztliche Aufklärung abgeschlossen. Dass es ohne vorangegangene Sterbeverfügungserrichtung beziehungsweise vollendete Aufklärung zu einer Abgabe eines letalen Präparats in vier Fällen gekommen sein soll, sei jedenfalls mit dem diesbezüglich klaren Gesetzestext des StVfG nicht zu erklären. Dass im Burgenland laut Auswertung zwei Personen eine Sterbeverfügung errichten konnten, ohne auch nur ein Aufklärungsgespräch bei einem Arzt abgeschlossen zu haben, sei ebenso „verwunderlich“, so die Juristin. Ausgehend von einer redlichen Umsetzung des StVfG könne man hier im Zweifel vermuten, dass es vielleicht zu Verwerfungen kam, weil der jeweils Betroffene die unterschiedlichen Etappen des StVfG in verschiedenen Bundesländern absolvierte. Es ist jedenfalls festzuhalten, dass die Transparenz der Datenlage noch Verbesserungsbedarf aufweist, so Burda.

Keine Auswertung nach Geschlecht, Alter oder Erkrankung

Notwendig wäre laut Burda außerdem eine Auswertung nach Verteilung der Geschlechter, des Alters oder der Art der Erkrankung. Letzteres sei insbesondere deshalb relevant, um zu klären, wie die Praxis eine Krankheit nach § 6 Abs 3 StVfG tatsächlich auslege. Die Wiener Patientenanwaltschaft habe Auskunft darüber gegeben, dass von den zehn Personen, die Angaben zu der Art ihres Leidens machten, drei Personen an Krebserkrankungen, vier an Multipler Sklerose
und drei an unheilbaren psychischen Erkrankungen litten. Obwohl aufgrund dieser Angaben keine Hochrechnung auf ganz Österreich gemacht werden könne, sei es laut Burda „erstaunlich“, dass immerhin ein Drittel der sich bei der Wiener Patientenanwaltschaft potenziell an assistiertem Suizid interessiert zeigenden Personen an psychischen Krankheiten litt.

Datenerhebung mangelhaft

Die von Burda untersuchten Daten zeigen, dass die aktuelle Datenerhebung und -auswertung in Österreich mangelhaft ist. Die Österreichische Palliativgesellschaft (OPG) kritisierte in der Vergangenheit unter anderem, dass eine begleitende Motivforschung fehle. Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, richtete die OPG zu diesem Zweck die Plattform ASCIRS (Assisted Suicide Critical Incident Reporting System) ein, die seit dem 11. Mai 2022 online abrufbar ist und es ermöglicht, der OPG Erfahrungen mit der Suizidbeihilfe durch das Ausfüllen eines Formulars mitzuteilen. Zu den häufigsten Motiven für eine Anfrage auf Suizidbeihilfe beziehungsweise für einen durchgeführten assistierten Suizid zählte gemäß der bei ASCRIS eingegangenen Meldungen demnach nicht, wie häufig angenommen, die Angst vor einem Autonomieverlust, sondern bestehende körperliche Symptome und Leiderleben. Unter Leiderleben verstehe man eine massive Belastungssituation, in der die Patienten keinen Ausweg aus ihrer Lage sehen könnten und wortwörtlich „den Boden unter den Füßen verlieren“ würden. Eine weitere Beobachtung, die sich mit Studien aus anderen Ländern decke, sei die Tatsache, dass es sich bei über 65 Prozent der Meldungen um weibliche Betroffene handelte. Laut OPG könnte dies deswegen der Fall sein, weil Frauen eine längere Lebenserwartung hätten, häufiger von (Alters-) Armut betroffen seien und häufiger unter dem Gefühl litten, eine Last für andere zu sein.  Die ersten Erfahrungen mit der „Sterbehilfe“ in Österreich deuteten laut OPG jedenfalls darauf hin, dass die Entscheidung für einen assistierten Suizid kaum „eine selbstbestimmte, rationale Entscheidung“ sei, sondern dass es vielmehr eine Entscheidung sei, die aus „tiefer Not, aus Angst und aus intensiver Leiderfahrung“ entstehe.  Besonders bedenkenswert sei die Tatsache, dass körperliche Symptome der häufigste Anlass für die Anfrage um Beihilfe zum Suizid seien, da gerade diese durch eine umfassende Palliativversorgung gelindert beziehungsweise deutlich reduziert werden könnten. (TSG)

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