Meldezettel
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AT / Gender: Meldezettel erlaubt künftig sechs Geschlechtsbezeichnungen

IEF, 23.10.2022 – Beruhend auf einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahre 2018 passt der Nationalrat das Meldegesetz an.

Neues Meldegesetz soll alternative Geschlechtsbezeichnungen berücksichtigen

Neben „männlich“ oder „weiblich“ soll es in Zukunft möglich sein, „divers“, „inter“, „offen“ und „keine Angabe“ auf dem Meldezettel als Geschlechtsbezeichnung anzukreuzen. Dies hat der Nationalrat am 13. Oktober beschlossen. Mit dieser Gesetzesänderung sollen laut Parlamentskorrespondenz „Personen, die der herkömmlichen Geschlechterzuordnung von Mann und Frau nicht entsprechen, im Meldegesetz Berücksichtigung finden“. Das Gesetz beruht auf einem Erkenntnis des Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) aus dem Jahre 2018.

Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs bezog sich auf intersexuelle Menschen

Am 15. Juni 2018 sprach der VfGH Menschen, die der herkömmlichen Geschlechtszuordnung von Mann und Frau nicht entsprechen (intersexuelle Menschen), ein Recht auf Anerkennung der persönlichen Geschlechtsidentität zu (das Institut für Ehe und Familie (IEF) hat berichtet). Intersexuelle Menschen sind Personen, die nach physischen Kriterien nicht eindeutig dem männlichen bzw. dem weiblichen Geschlecht zuordenbar sind, weil sie, so heißt es in der Regierungsvorlage, „eine atypische Entwicklung des chromosomalen, anatomischen oder hormonellen Geschlechts“ aufweisen (Im Gegensatz dazu spricht man von Transsexualität, wenn Menschen sich nicht ihrem physisch eindeutig entwickelten männlichen bzw. weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen). Auf das VfGH-Urteil folgte im Dezember 2018 eine Weisung des Innenministeriums (das IEF hat berichtet). Laut dieser wurde es Eltern von Kindern, bei denen keine eindeutige Geschlechtsangabe bei der Geburt gemacht werden kann, ermöglicht, zwischen „männlich“ und „weiblich“ oder der Angabe „offen“ zu wählen. Konnte man im Laufe der Entwicklung des Kindes nachweisen, dass tatsächlich eine intersexuelle Geschlechtsentwicklung vorliegt, konnte die Kategorie „divers“ in das Personenstandsregister eingetragen werden.

Seit 2020 sechs Geschlechtseintragungsmöglichkeiten im Personenstandsregister

Im September 2020 erarbeitete das Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt einen neuen Erlass, der neben den Möglichkeiten „männlich“ und „weiblich“ auch „inter“, „divers“ und „offen“ sowie die Möglichkeit der Streichung des Geschlechtseintrags im Zentralen Personenstandsregister einführte (das IEF hat berichtet). Diese Verordnung ist – wie von der Stadt Wien unter dem Eintrag „Intergeschlechtlichkeit“ angegeben – noch in Kraft.

Bei der Geburt eines Kindes, das nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, obliegt es der Hebamme oder der Ärztin als Geschlecht zwischen „inter“, „divers“, „offen“ oder „keine Angabe“ auszuwählen. „Problematisch“ sei, so heißt es auf der Webseite der Stadt Wien, dass die drei ersten möglichen Einträge synonym verwendet werden und nicht geregelt sei, wann „keine Angabe“ zu machen sei. Der Geschlechtseintrag kann jederzeit, sollte eine Zuordnung später möglich sein, geändert werden. Ein Wechsel zwischen den Bezeichnungen „inter“, „divers“, „offen“ und „keiner Angabe“ kann ohne Begründung und ohne Fachgutachten jederzeit beantragt werden. Ein Wechsel hingegen von oder zu der Geschlechtsbezeichnung „männlich“ oder „weiblich“ ist nur mit einem Fachgutachten möglich.

(Kritische) Stimmen aus dem Nationalrat

Die Gesetzesänderung vom vergangenen 13. Oktober, die eine Änderung des Meldegesetzes betrifft, hat der Nationalrat damit begründet, dass aus dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus dem Sommer 2018 auch das Recht „auf eine adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister und in Urkunden“ folgte, weshalb auch „Anpassungen im Meldegesetz erforderlich würden“. Kritische Stimmen an die Gesetzesnovelle wurden laut Parlamentskorrespondenz von der FPÖ geäußert. So z.B. von Hannes Amesbauer, der meinte, der VfGH habe der Politik mit seinem Urteil „ein Ei“ gelegt und eine „ideologiegetriebene“ Gesetzgebung ermöglicht. Laut Christian Ries, ebenfalls FPÖ, untergrabe die Novelle den Sinn des Meldewesens. Er verwies auf die Auswirkungen, die das Gesetz auf das Passgesetz, den Strafvollzug oder die allgemeine Wehrpflicht hätte. Wie solle in diesen Bereichen mit „diversen“ Personen umgegangen werden? Eine andere Meinung vertritt David Stögmüller (Grüne). Die Berücksichtigung von intersexuellen Personen sei nicht ideologisch, sondern eine Frage der Anerkennung und Menschenwürde. Auch Dietmar Keck (SPÖ) widersprach der Meinung der FPÖ, das VfGH-Erkenntnis sei ideologiegetrieben; er betonte, es gehe bei dem Gesetz nicht um Transidentitäten, sondern um intersexuelle Menschen. Ferner erlaube das neue Meldegesetz, dass Meldepflichtige, die ein Reisedokument vorlegen, welches beim Geschlecht den Eintrag „X“ (für „unbestimmt“) hat, Berücksichtigung fänden. Laut Johanna Jachs (ÖVP) seien „die Entscheidungen des VfGH für manche zwar nicht immer einfach nachvollziehbar, hätten jedoch respektiert zu werden.“ Es gehe bei der Gesetzesänderung nicht nur um die „Berücksichtigung alternativer Geschlechtsbezeichnungen“, sondern auch um die Berücksichtigung ausländischer Namensbestandteile wie z.B. dem Vatersnamen, welcher künftig nach fremdem Namensrecht in das Feld „Sonstiger Name“ eingetragen werden kann. Johanna Jachs brachte ebenfalls einen mehrheitlich angenommenen Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ und Grünen ein, der besagt, dass die Bezeichnung „keine Angabe“ künftig nur dann angekreuzt werden darf, „wenn andere Bezeichnungen nicht in Frage kommen“. Wann dies der Fall ist, ist unklar. (SM)

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