AT / Gender: Politik im Zeichen der Regenbogen-Parade
IEF, 21.06.2021 – Nach einstimmigen Beschlüssen des Parlaments soll sich die Regierung um ein Verbot von „Konversionstherapie“ und Eingriffen an Geschlechtsmerkmalen annehmen.
Punktgenau vor der diesjährigen „Vienna Pride“ verabschiedet das österreichische Parlament gleich drei Entschließungsanträge in Richtung Regierung.
Verbot von „Konversionstherapie“
Laut Entschließung 184/E vom 16.06.2021 werden Gesundheits- und Justizministerium ersucht, „eine Regierungsvorlage zum Schutz vor Konversions- und „reparativen“ Therapieformen auszuarbeiten, die zum Ziel hat, die Durchführung, Bewerbung und Vermittlung von Maßnahmen und Techniken, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen sowie bei Volljährigen, deren Einwilligung auf Willensmangel beruht, abzielen, verboten werden soll.“ Diesem Antrag gehen Anträge der Abgeordneten Shetty (NEOS) und Lindner (SPÖ) voraus (das IEF hat berichtet).
Der unbestimmte Begriff der „Konversionstherapie“ stößt auf Kritik. Von unseriösen Angeboten und „Umpolungsversuchen“ sei ein Recht auf professionelle Beratungs- und Therapieangebote für Menschen, die ihre Sexualität subjektiv konflikthaft erleben, zu unterscheiden, betont etwa Mag. Johannes Reinprecht, Direktor des Instituts für Ehe und Familie (IEF). Lesen Sie dazu etwa auch CA / Gender: Schwächen in Gesetz zum Verbot von „Konversionstherapien“ offengelegt | IEF.
Eingriffe an den Geschlechtsmerkmalen
Mit Entschließung 183/E vom 16. 06.2021 betreffend den „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen“ sollen Maßnahmen gesetzt werden, um intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche und ihre körperliche Unversehrtheit wirksam vor medizinischen Eingriffen zu schützen, die kein dauerhaftes körperliches Leiden, eine Gefährdung des Lebens oder die Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit bzw. starker Schmerzen abwenden.“ Hintergrund dieses Anliegens ist die Sorge, dass intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche „in vielen Staaten weltweit medizinisch nicht notwendige Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen, ohne vorherige, voll-informierte und höchstpersönliche Einwilligung“ erleben müssten. Laut Berichten von Interessensvertretungen wie dem Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) oder auch der Selbsthilfegruppe AGS Österreich verfolgen physische und psychische Belastungen, die mit diesen Eingriffen einhergehen, Betroffene mitunter ein Leben lang. Allerdings konstatieren auch die Antragsteller, dass sich die medizinische Praxis in Österreich bereits seit Jahren dahingehend geändert habe, dass „im Kindesalter Entscheidungen, ob, wann und wie medizinische Maßnahmen durchgeführt werden, möglichst zurückhaltend getroffen werden, unter intensiver Aufklärung der Eltern und in Abstimmung mit interdisziplinären Teams und unter wesentlicher Berücksichtigung der psychosozialen Aspekte. Oberstes Ziel muss dabei die Erhaltung bzw. Ermöglichung der sexuellen Empfindsamkeit und der Fortpflanzungsfähigkeit sein.“ In diesem Sinne lautet auch die einstimmige Empfehlung der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt aus dem Jahr 2017, die weiterhin ihre Gültigkeit hat.
Der Entschließungsantrag begleitet ein umfangreicheres Vorhaben des Justizministeriums zur Adaptierungen im Kindschaftsrecht. Dabei spielt auch die Diskussion in Deutschland eine Rolle, die erst kürzlich zu einem neuen Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geführt hat. Besonders diskutiert wurde dabei die Frage, ob Kinder mit AGS (adrenogenitalem Syndrom) als intersexuell einzuordnen seien oder nicht. AGS ist eine genetisch bedingte Erkrankung der Nebenniere, die mit einer Fehlbildung im Urogenitalbereich (Variante der Geschlechtsentwicklung, VdG, bzw. disorders/differencies of sexual development, DSD) einhergehen kann (Einstufung bei AGS Mädchen etwa nach Prader I-V). Während der VIMÖ u.a. AGS den Varianten der Geschlechtsentwicklung (VdG) zuordnen möchte und daher auch bei diesen Kindern Eingriffe zur Angleichung meist rein anatomischer Abweichungen verboten wissen will, wehren sich die Betroffenenvertreter von Menschen mit AGS vehement gegen diese Einstufung. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich betonen die Selbsthilfegruppen, die nach eigenen Angaben fast alle Betroffenen und ihre Angehörigen zu ihren Mitgliedern zählen können, dass das chromosomale Geschlecht sowie die inneren Geschlechtsorgane bei AGS-Kindern stets eindeutig seien und daher keine Einstufung als VdG gerechtfertigt werden könne.
Auch die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt zeigte sich in ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 2017 skeptisch, AGS zu den Varianten der Geschlechtsentwicklung zu zählen. Umso wichtiger scheint es, im Zuge möglicher Gesetzesvorhaben alle Betroffenen und medizinischen Experten in diesem Zusammenhang in die Konsultationen einzubeziehen, betont Dr. Stephanie Merckens, Juristin am Institut für Ehe und Familie (IEF) und Mitglied der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt.
Europaweite Förderung der Rechte von LGBTIQ
Als bewusste Reaktion auf Maßnahmen in Ungarn ist der dritte Entschließungsantrag, der an diesem Tag eine Mehrheit fand, zu sehen. Zuletzt steht ein neues Gesetz in der Kritik, das laut Medienberichten diverse Inhalte zu homosexueller Aktivität in Büchern und Medien für Jugendliche verbieten will. Was die einen als notwendige Aufklärungsarbeit werten, ist für die anderen immer schrillere Unterwanderung von Jugendliteratur und Sexualpädagogik durch die LGBTIQ pressure groups. Der Antrag, der im Parlament schlussendlich eine Mehrheit fand, bezieht sich zwar in den Erläuterungen explizit auf Ungarn, fordert die Regierung aber schließlich generell auf, „sich auf europäischer und bilateraler Ebene für den Schutz und die Verbesserung der Situation von LGBTIQ-Personen in Europa einzusetzen, sowie im Sinne des österreichischen Engagements für Menschenrechte diese Frage auf europäischer Ebene, in den bilateralen Beziehungen und in anderen relevanten multilateralen Foren zu thematisieren.“ Der Antrag fand eine Mehrheit mit den Stimmen der ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS. Die FPÖ stimmte dagegen. (StM)