Gleichgeschlechtlich
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AT / Familienpolitik: Gleichgeschlechtliche werden verschiedengeschlechtlichen Ehen im Abstammungsrecht gleichgestellt

IEF, 25.01.2024 – Nationalrat beschließt Änderungen im Abstammungsrecht

Kinder von Frauen, die in gleichgeschlechtlicher Ehe oder in eingetragener Partnerschaft leben, werden künftig zwei Elternteile haben, und zwar auch dann, wenn sie ohne In-Vitro-Fertilisation – also durch bloße Samenspende – gezeugt wurden. Dies hat der Nationalrat Mitte Dezember mit einem Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz beschlossen.

Wie Justizministerin Alma Zadić erklärte, werden damit gleichgeschlechtliche Ehen verschiedengeschlechtlichen Ehen im Abstammungsrecht gleichgestellt. Es werde automatisch jene Person zweiter Elternteil, die zum Zeitpunkt der Geburt in Ehe oder in eingetragener Partnerschaft mit der Mutter des Neugeborenen lebe. Der Samenspender könne nicht als Vater des Kindes festgestellt werden, wenn die Person, die mit der Mutter verheiratet ist, der Fortpflanzung zugestimmt habe.

Zentrales Register über Samen- oder Eizellspenden soll eingerichtet werden

Die Novelle verbietet jede „Kommerzialisierung und Vermittlung nicht-medizinisch unterstützter Fortpflanzung“. Auch wurde die Bundesregierung ersucht, bis Ende April einen Ministerialentwurf zur Einrichtung eines Zentralregisters über Samen- und Eizellspenden zur Begutachtung einzureichen. Letzteres mit der Begründung, das Recht des Kindes auf genetische Abstammung zu verbessern.

Verschiedene Stimmen aus dem Nationalrat

Laut Harald Troch (SPÖ) sei es „modernes Denken, zu wissen, dass die Natur allein nicht alles regelt“. Die SPÖ stehe „positiv zu Elternschaft”, und zwar unabhängig davon, ob es sich um verschiedengeschlechtliche oder um gleichgeschlechtliche Paare handle. Auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne) zeigte sich erfreut über das Gesetz. Sie betonte, dass jedes Kind das Recht habe, zwei Elternteile zu haben. Laut Harald Stefan (FPÖ) handelt es sich um „gesetzliche Fiktion“, „dass der Samen, der zur Zeugung eines Kindes führe, innerhalb einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft bei nicht-medizinischer Fortpflanzung von der Partnerin stamme und sie daher der andere Elternteil sei“. Er erachte es als „problematisch“, dass man bei einer In-Vitro-Fertilisation die Zustimmung eines Notariatsaktes brauche, während bei einer Insemination eine „reine Zustimmung“ genüge. Laut Gudrun Kugler (ÖVP) sei es positiv, dass es einen Konsens aller Parteien zum Verbot der Leihmutterschaft gebe sowie, dass ein Ei- und Samenzellenspenderregister eingerichtet werde.

“Kinderrechte ins Zentrum stellen”

Johannes Reinprecht, Direktor des Instituts für Ehe und Familie, legt in diesem Zusammenhang eine grundlegendere Betrachtung an den Tag: Es wäre an der Zeit, Ansprüche, Bedürfnisse und Rechte des Kindes neu und tiefer zu bedenken. “Die Rechte des Kindes müssen im Zentrum stehen.” Jedes Kind habe ein Recht auf Vater und Mutter, nicht bloß auf zwei Elternteile. Dieses Ideal dürfe der Gesetzgeber nicht aus dem Blick verlieren. “In vielerlei Hinsicht haben wir gelernt, auf die Botschaft der Natur zu hören, auch in diesem Themenfeld wäre es angebracht”, so Reinprecht. (SM)

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