Ungleichbehandlung bei öffentlicher und familiärer Kinderbetreuung
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AT / Familie: Ungleichbehandlung bei öffentlicher und familiärer Kinderbetreuung

IEF, 26.02.2021 – Auf diese Diskrepanz ging der Katholische Familienverband Kärnten in einer Umfrage im Vorfeld der Gemeinderatswahlen ein.

Eltern, die ihre Kinder in eine Betreuungseinrichtung geben, werden von der öffentlichen Hand mit monatlich € 1.000 gefördert. Für Eltern, die sich entscheiden ihre Kinder selbst zu betreuen, gibt es jedoch keine Förderung.

Der Katholische Familienverband Kärnten wollte deshalb in einer Umfrage im Vorfeld der Kärntner Gemeinderatswahlen wissen, ob nach Ansicht der Kandidaten auch Kleinkindbetreuung in der Familie von der öffentlichen Hand finanziell unterstützt werden sollte. „Die meisten Gemeindeparteiobleute sprechen sich dafür aus, die ungerechte Ungleichbehandlung von Kinderbetreuung innerhalb und außerhalb der Familie zu beenden“, zeigt sich Andreas Henckel Donnersmarck, Vorsitzender des Kärntner Familienverbandes laut Presseaussendung des Familienverbandes vom 16. 2. 2021 erfreut. „Familien sind systemrelevant. Gerade in der Krise zeigt sich, dass die Familien zur Bewältigung der großen Herausforderungen eine wesentliche Rolle spielen. Es kann nicht sein, dass der Staat nur dann Kinderbetreuung subventioniert, wenn die Kinder, die es zu betreuen gilt, nicht die eigenen sind.“

Nur sechs Politiker sollen sich gegen eine Unterstützung ausgesprochen haben. Bereits vor drei Jahren zeigten die jahrelangen Bemühungen des Katholischen Familienverbandes erste Erfolge: in Kooperation mit der Kärntner Landesregierung sowie einigen Kärntner Gemeinden wurde das sog. Kärntner Kinderbetreuungsmodell entwickelt. Es sieht vor, auch die Betreuung innerhalb der Familie zu fördern, wurde aber von Seiten des Landes kurz vor der Umsetzung abgesagt. Der Katholische Familienverband fordert nun erneut dessen Umsetzung.

Eine familieninterne Betreuung der eigenen Kinder sei unter den gegebenen Umständen für viele Eltern aus wirtschaftlichen Gründen nicht leistbar. Das Kärntner Kinderbetreuungsmodells unterstütze daher Eltern, die ihre Kinder Vollzeit betreuen vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr mit einer Zahlung von Land und Gemeinden in Höhe von jeweils € 200,– pro Kind und Monat, d.h. zusammen € 400,– . Die vom Kärntner Familienverband geforderte finanzielle Leistung sei weit günstiger als ein institutioneller Betreuungsplatz. Darüber hinaus stelle eine direkte Auszahlung von Zuschüssen an die Familien eine Aufwertung und Wertschätzung der Familie an sich dar.

Die konkrete Abwicklung solle über die jeweils zuständige Gemeinde erfolgen. Die Förderung sei dabei gebunden an eine Vollzeitbetreuung durch die Mutter oder den Vater des Kindes/der Kinder und unabhängig vom Kinderbetreuungsgeld. Voraussetzung für eine Antragstellung sei ein fester Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde. (EF)

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