Familienbonus
Lesezeit: 2,6 Minuten

AT / Familie: Regierung plant weitere Entlastungen für Familien

IEF, 08.10.2021 – Familienbonus und Kindermehrbetrag werden ab Juli 2022 erhöht.

Katholischer Familienverband begrüßt Reform

Erfreut zeigt sich Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs in einer Presseaussendung über die Anfang Oktober präsentierten Pläne der Regierung zur ökosozialen Steuerreform, die ab 1.1.2022 schrittweise in Kraft treten soll.

Mehr Geld für Familien

Die Regierungsparteien haben sich darin auf eine Erhöhung des Familienbonus von derzeit 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022 sowie des Kindermehrbetrags für Alleinverdienende und Alleinerzieher, die aufgrund ihrer geringen Steuerleistung nicht vom Familienbonus profitieren, von 250 Euro auf 450 Euro geeinigt. Sorgepflichten für Kinder ab dem 18. Lebensjahr werden künftig mit einem Familienbonus von 650 Euro, statt wie bisher von 500 Euro abgegolten. Hinzu kommen unter anderem eine Senkung der Steuersätze in den Tarifstufen 2 und 3.

Zu Buche schlagen wird hingegen die geplante Abgabenpflicht auf den CO2-Verbrauch. Diese wird aber zur Erreichung der Klimaziele begrüßt. „Der Klimaschutz und die Generationenverantwortung sind zentrale Herausforderungen. Mit der Einführung einer Abgabe auf CO2-Emissionen ist ein erster Schritt getan“, ist Trendl überzeugt und hofft auf weitere Initiativen in Richtung Klimaschutz. „Sachrichtig“ sei aber in diesem Zusammenhang der 50-%ige Kinderzuschlag beim Klimabonus, durch den Familien wiederum entlastet werden können.

Trendl: „Ja zum Kind“ wird erleichtert

Seitens des Katholischen Familienverbandes begrüßt man die angekündigten Entlastungen: „Damit erkennt die Regierung klar die Notwendigkeit, für Kinder ein steuerliches Existenzminimum zu schaffen und dadurch die Unterhaltszahlungen der Eltern zu entsteuern“, so Trendl. Er sei überzeugt, dass auch viele Familien von der Senkung der Steuersätze in den Tarifstufen 2 und 3 profitieren: „Da mit dieser Steuerreform die Steuer bei geringeren Einkommen später und niedriger anfällt, werden noch mehr Familien mit Sorgepflichten für Kinder völlig von einer Ertragssteuer befreit. Zusätzlich gibt es laut Ankündigung für alle Steuerpflichtigen, die keine oder nur wenig Lohnsteuer zahlen, eine Verringerung des Dienstnehmeranteils bei der gesetzlichen Krankenversicherung“, fasst Trendl die für Familien wesentlichen Punkte der Reform zusammen.

Nach einem Bericht des Standard war der Einigung der Regierungspartner ein zähes Ringen voraus gegangen, tags zuvor sei ein Scheitern der Verhandlungen noch nicht auszuschließen gewesen. Knackpunkte seien laut Information der APA die Abschaffung des Dieselprivilegs sowie der geplante Klimabonus, den die Haushalte als Ausgleich für die CO2-Bepreisung bekommen sollen, gewesen. Die geplante Entlastung der Familie dürfte somit bei den Verhandlern beider Regierungspartner Unterstützung gefunden haben.

IEF: Eltern-Sein ist Leistung an der Gesellschaft

Auch Johannes Reinprecht vom IEF zeigt sich erfreut über die Zusicherungen der Regierung. „Dass diese Regierung in ihrem Prestigeprojekt – der ökosozialen Steuerreform – ein Hauptaugenmerk auf die Bedürfnisse von Familien legt, ist aus unserer Sicht uneingeschränkt erfreulich. Gerade in einer Zeit, die für Familien sehr herausfordernd ist, sind die finanziellen Erleichterungen ein Lichtblick.“ Eltern – und mit ihnen die Familien – leisteten einen wesentlichen Beitrag zum gelingenden Fortbestand einer Gesellschaft. Umso richtiger sei es, sie als Leistungsträger zu würdigen und steuerlich zu berücksichtigen, so Reinprecht.  (KL)

Diesen Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Nach oben