Familienlastenausgleichsgesetz
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AT / Familie: Familienausschuss beschließt Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes und behandelt zahlreiche Oppositionsanträge

IEF, 14.12.2022 –  Der Familienausschuss hat Verfahrenserleichterungen bei der Beantragung der erhöhten Familienbeihilfe beschlossen.

Bundesamt wird künftig Daten aus dem Behindertenpassverfahren direkt an das Finanzamt übermitteln

Ab März 2023 sollen es Familien von Kindern mit einer erheblichen Behinderung leichter haben, erhöhte Familienbeihilfe zu beantragen. Grund hierfür ist eine Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes, die laut Parlamentskorrespondenz am 1. Dezember im Familienausschuss beschlossen wurde.

Der Erhöhungszuschlag, der bei einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ausgezahlt wird, beträgt derzeit 155,90 € pro Monat. Um den Zuschlag zu beantragen, müssen allerdings minderjährige Kinder, die bereits über einen Behindertenpass verfügen, zusätzlich einen Nachweis des Sozialministeriumservice erbringen. Durch die Gesetzesänderung soll dieser zusätzliche Nachweis nicht mehr notwendig sein. Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen wird künftig die nötigen Daten direkt aus dem Behindertenpassverfahren an das Finanzamt übermitteln sowie in Fällen bei denen kein Behindertenpass vorliegt, die Gutachten an alle antragsstellenden Personen weiterleiten. Neben der Verfahrenserleichterung für Familien mit Kindern mit Behinderung hat der Familienausschuss auch andere Forderungen besprochen, die im Folgenden kurz dargelegt werden.

Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes angenommen

Der Antrag von ÖVP und Grünen, die Zuverdienstgrenze im Kinderbetreuungsgeldgesetz von 7.600 € auf 7.800 € (einkommensabhängige Variante), bzw. von 16.200 € auf 18.000 € (pauschale Variante) anzuheben, wurde einstimmig angenommen. Diese Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes knüpft an das vor kurzem beschlossene dritte Teuerungs-Entlastungspaket an, welches Familien- und Sozialleistungen ab dem Jahr 2023 verbessern soll.

SPÖ fordert kostenfreies Mittagessen sowie erweiterte Schulfahrtbeihilfe

Die SPÖ appellierte an die Familienministerin, sich dafür einzusetzen, dass alle Kinder, die österreichweit eine elementarpädagogische Einrichtung besuchen, in Zukunft ein kostenfreies, qualitativ hochwertiges Mittagessen erhalten. Diese Maßnahme würde vor allem in Anbetracht der 368.000 Kinder und Jugendlichen, die laut aktuellen Erhebungen armuts- und ausgrenzungsgefährdet sind, die Ernährungssituation der Kinder verbessern und eine „wichtige Unterstützung in Zeiten hoher Inflation“ bieten. Petra Wimmer, ebenfalls SPÖ, plädierte für eine Ausweitung der Freifahrten für Kinder im letzten Kindergartenjahr mit der Begründung, Eltern könnten sich in Folge der aktuellen Teuerungswelle oft nicht mehr die Ausgaben für den öffentlichen Transport in den Kindergarten leisten. Das Familienlastenausgleichsgesetz solle also dahingehend verändert werden, dass nicht nur Schüler und Lehrlinge, sondern auch Kinder im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr von Schulfahrtbeihilfen und  Freifahrten profitieren können.

FPÖ spricht sich für eine automatische Inflationsanpassung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrags aus

Die FPÖ hat sich dem Anliegen des Katholischen Familienverbandes, ab dem Jahr 2025 eine automatische Inflationsanpassung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrags einzuführen, angeschlossen. Ferner forderte sie eine Adaptierung des Familienbonus, um ,,mehr Rechtssicherheit für Pflegeeltern und getrennt lebenden Eltern“ zu garantieren. Laut Rosa Ecker könnten nämlich beispielweise geschiedene Frauen, die mit einem neuen Partner zusammenleben, oft nicht vom Bonus profitieren, da sie zu wenig verdienen würden. Gudrun Kugler (ÖVP) entgegnete dem, dass die Lage bei getrennt lebenden Eltern bereits nachgebessert worden sei, indem ermöglicht wurde, den Familienbonus monatsweise zu beantragen.

NEOS fordern Maßnahmen zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt 

Die NEOS forderten einen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres, Neuregelungen der Karenzzeiten, um unter anderem „eine Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt“ zu garantieren. Sie verwiesen dabei auf die EU-Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die ihres Erachtens in Österreich noch nicht zufriedenstellend umgesetzt worden sei. (SM)

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