
AT / Beratung: IEF-Fortbildungsreihe zu neuer „Eltern-Kind-Pass-Beratung“ (Teil 1)
IEF, 24.03.2025 – Auftakt des IEF-Berater-Jour Fixe am 19.03.2025
Mit einer gelungenen Mischung aus fundierter Fachinformation und anregendem Austausch startete am 19. März 2025 die dreiteilige Fortbildungsreihe zur „Eltern-Kind-Pass-Beratung“ im Rahmen des Berater-Jour Fixe des Instituts für Ehe und Familie. Die knapp 50 Teilnehmenden erhielten wertvolle Einblicke in die rechtlichen und psychosozialen Aspekte der Elternschaft.
Der erste Teil der Fortbildung widmete sich schwerpunktmäßig den rechtlichen Rahmenbedingungen, die für werdende und frischgebackene Eltern von zentraler Bedeutung sind. Florian Schrenk erläuterte praxisnah und verständlich die Themen Karenz, Elternteilzeit und Bildungskarenz. Dabei wurde insbesondere auf aktuelle gesetzliche Änderungen und häufige Herausforderungen im Beratungsalltag eingegangen. Viele Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, ihre Fragen zu spezifischen Fallkonstellationen einzubringen und von Schrenks Expertise zu profitieren. Hier ein kurzer Einblick:
Neuregelung für Geburten ab 1.11.2023
Karenz
Um die Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Männern und Frauen gerechter aufzuteilen, sollen künftig mindestens zwei Monate der Karenzzeit von jedem Elternteil geleistet werden. Nur dann besteht Anspruch auf Karenz bis zum vollendeten 24. Lebensmonat des Kindes. Geht nur ein Elternteil in Karenz, verkürzt sich diese bis zum vollendeten 22. Lebensmonat. Ziel der EU-Richtlinie ist die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen. Von der Karenzkürzung ausgenommen sind Alleinerziehende, sie dürfen weiterhin eine Karenz bis zum vollendeten 24. Lebensmonat in Anspruch nehmen.
Elternteilzeit
Eltern haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit aufgrund der Betreuung ihres Kindes herabzusetzen. Dies unabhängig davon, ob zuvor eine Karenz in Anspruch genommen wurde. Unzulässig ist allerdings, dass ein Elternteil gleichzeitig „Elternteilzeit“ in Anspruch nimmt, während der andere Elternteil in Karenz ist. Weiters erfordert die Elternteilzeit, dass Eltern ihre Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduzieren. Die verbleibende Arbeitszeit muss danach mindestens noch 12 Stunden betragen.
In Betrieben mit weniger bzw. max. 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern oder ohne Betriebszugehörigkeit von drei Jahren, kann eine Teilzeitbeschäftigung (Elternkarenz) mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Eltern können maximal sieben Jahre Elternteilzeit bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes in Anspruch nehmen. Davon sind die Zeiten des Mutterschutzes nach der Geburt und die Elternkarenz von beiden Elternteilen in Abzug zu bringen.
Kündigungs- und Entlassungsschutz besteht weiterhin „nur“ bis zum vollendeten vierten Lebensjahr des Kindes (plus 4 Wochen).
Psychosozialer Part
Im zweiten Teil der Fortbildung richtete Kordula Wagner den Blick auf die psychosozialen Aspekte der Elternschaft. Unterschiedliche Persönlichkeitsmodelle wurden vorgestellt, Aspekte zwischenmenschlicher Dynamiken beleuchtet sowie die Entwicklung unserer Beziehungsfähigkeit in den Fokus genommen.
Ausblick auf den MAI
Wir möchten Sie bereits jetzt auf unseren nächsten Berater-Jour Fixe zum Thema „Elternberatung im Rahmen des Eltern-Kind-Passes“ am 21.05.2025 hinweisen. Im zweiten Teil der Fortbildungsreihe zur Elternschaft geht es um weitere rechtliche Neuerungen, finanzielle Leistungen für Familien sowie um Beziehungstraumata und unsere Rolle als Beratende.
Melden Sie sich gleich an!
Sämtliche Informationen zu unseren Fortbildungen sowie zu familienrechtlichen und psychosozialen Beratungen finden Sie wie gewohnt auf unserer Website des IEF.
Sie können uns gerne jederzeit kontaktieren und einen Beratungstermin vereinbaren! (DP)