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AT / Beratung: IEF-Fortbildung zu neuer „Eltern-Kind-Pass-Beratung“ (Teil 2)

IEF, 20.07.2024 – Familienzeitbonus, Kinderbetreuungsgeld, „Methodenkoffer“ zum Lösen von Konflikten

Die Reise durch die rechtlichen und psychosozialen Aspekte der Elternschaft geht weiter!
Auch die zweite Fortbildungsveranstaltung am 24. April zur neuen Elternberatung im Rahmen des Eltern-Kind-Passes erweckte großes Interesse.

Die beiden Vortragenden, Florian Schrenk (Jurist sowie Lehrgangsleiter für Arbeits- und Personalrecht an der Donau-Uni-Krems) und Sandra Krempl-Spörk (Sozialarbeiterin und psychosoziale Beraterin) nahmen über 70 Berater und Beraterinnen aus allen Bundesländern wieder mit an Bord, um gemeinsam ausgewählte Bereiche der rechtlichen und psychosozialen Wissensinseln näher zu beleuchten. Diesmal standen Konfliktbewältigungsstrategien in der Familie, Wissenswertes über die Erziehung sowie Gleichbehandlungsrecht und Kinderbetreuungsgeld im Fokus.

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

I. Rechtlicher Teil

Meilenstein im Gleichbehandlungsgesetz

Mit Inkrafttreten der Novelle am 1. November 2023 wurde die Vereinbarkeit des Berufs- und Familienlebens von Eltern und pflegenden Angehörigen als Zielsetzung im Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen. Somit gilt ein Diskriminierungsverbot bei Elternkarenz, Pflegefreistellung und anderen Freistellungen aus familiären Gründen. Zuständig für derartige Fälle von Diskriminierung sind Gleichbehandlungsanwaltschaft und Gleichbehandlungskommission.

Familienzeitbonus

Neben dem Kinderbetreuungsgeld wurde als Sozialleistung der Familienzeitbonus geschaffen. Dabei handelt es sich um eine Leistung an „erwerbstätige Väter“ – dazu gehören Adoptivväter, Dauerpflegeväter beziehungsweise gleichgeschlechtliche Adoptivmütter oder Dauerpflegemütter, die sich in der Situation eines Adoptivvaters oder Dauerpflegevaters befinden – die im Anschluss an die Geburt des Kindes für mindestens 28 und höchstens 31 Tage Familienzeit konsumieren möchten. Während des Bezuges des Familienzeitbonus liegt eine Teilversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung vor.

Anspruchsvoraussetzungen sind:

  • Anspruch und Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
  • Lebensmittelpunkt des antragstellenden Elternteils, Kind und anderem Elternteil in Österreich
  • ein auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und dem anderen Elternteil sowie idente Hauptwohnsitzmeldungen von allen drei Personen
  • Inanspruchnahme der Familienzeit
  • Erfüllung des Erwerbstätigkeitserfordernisses vor Bezugsbeginn
  • für Nicht-Österreicherinnen/Nicht-Österreicher: eine rechtmäßige Niederlassung in Österreich beziehungsweise die Erfüllung bestimmter asylrechtlicher Voraussetzungen der Elternteile sowie des Kindes.

Kinderbetreuungsgeld

Nach der Geburt des Kindes steht jedem Elternteil in Österreich das Kinderbetreuungsgeld zu. Die Bezugsdauer kann flexibel gestaltet werden – bei der Variante des „Kinderbetreuungsgeld-Kontos“ (einkommensunabhängig) liegt dieser Spielraum zwischen 365 bis 851 Tagen, je nachdem wie lange Eltern das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen möchten. Der Auszahlungsbetrag ist dabei abhängig von der gewählten Variante.

Eine weitere Variante stellt das „einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld“ dar. Wählen Eltern dieses Modell, variiert die Bezugsdauer hier von 365 Tagen ab Geburt (ein Elternteil) bis max. Ende des 14. Lebensmonats des Kindes (beide Elternteile). Diese Betreuungsleistung steht allerdings nur jenen Elternteilen zu, die in den letzten sechs Monaten vor der Geburt des Kindes in Österreich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben.

II. Psychosozialer Teil

Konflikte lösen/Selbstberuhigung – Methoden und Strategien

Wie Sie Konflikte lösen, Ihr Kind beruhigen und auch sich selber wieder in emotionale Balance bringen können, dazu gab die Sozialpädagogin und psychosoziale Beraterin Sandra Krempl-Spörk einen breit sortierten Methodenkoffer an die Hand. Hier eine kleine Auswahl:

  • bieten Sie eine sogenannte „Ladestation“ bei Eskalationen an, zum Beispiel, eine Umarmung oder eine geeignete Rückzugsmöglichkeit
  • achten Sie auf das Bedürfnis hinter dem Konflikt
  • seien Sie auch bei Fehlern ein Vorbild (indem Sie sich zum Beispiel bei Fehlverhalten entschuldigen)
  • erheben Sie das „Strukturbedürfnis“ des Kindes, indem Sie sich zum Beispiel folgende Fragen stellen: Welche Rituale gibt es bei uns? Fühlt sich mein Kind wohl mit diesen Ritualen oder sollten wir hier nachjustieren?
  • MINDSET: „Kinder wollen grundsätzlich kooperieren und handeln aus positiver Absicht heraus.“ (Eltern übrigens auch…)
  • Selbstfürsorge: machen Sie sich Ihre „Energiefresser“ und auch „Energiespender“ bewusst und gönnen Sie sich auch einmal eine Pause oder nehmen Sie sich  eine kleine „Auszeit“ mit Ihrem/er Partner/in.

Diese einfachen Tipps und Tricks bewirken meist schon kleine Wunder. Probieren Sie es aus!

Mehr Informationen zu unseren rechtlichen Fortbildungen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.ief.at/berater-jour-fixe.

Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen wollen, besuchen Sie unsere Website unter www.ief.at/beratung. (DP)

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