
AT / Beratung: Häusliche Gewalt und Gewaltschutz standen einmal mehr im Fokus juristischer Berater
IEF, 07.06.2021 – Beim 2. Berater-Jour fixe des Jahres am 7. Juni 2021 wurde das Gewaltschutzgesetz 2019 neu ausgeleuchtet.
Als Vortragenden konnte das IEF Dr. Ulrich Pesendorfer gewinnen. Der Experte ist stellvertretender Leiter der Abteilungen für Familien-, Personen- und Erbrecht sowie Exekutions- und Insolvenzrecht im Bundesministerium für Justiz und präsentierte den zahlreichen Teilnehmern aktuelle praxisrelevante Entwicklungen zum Thema Gewaltschutz.
Breites Themenspektrum
Die Palette reichte vom polizeilichen Betretungs- und Annäherungsverbot, den Neuerungen bezüglich einstweiliger Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und der Privatsphäre über Gewaltschutz in der „Corona-Krise“ bis hin zu „Hass im Netz“ und der besseren Vernetzung der wichtigsten „Player“ (Kinder- und Jugendhilfeträger, Gewaltschutzzentren, Sicherheitsbehörden, Pflegschaftsgerichte,…). Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung, etwa der des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) rundeten diese breit gefächerte Fortbildungsveranstaltung ab. Hier in kurzer Überblick über die wesentlichsten Neuerungen:
Ausdehnung des Schutzbereiches
Der Schutz der gefährdeten Person wurde erweitert – zum Betretungsverbot (Wohnung samt einem Umkreis von 100m) ist nunmehr auch ein personenbezogenes Annäherungsverbot (100m Abstand zur gefährdeten Person) im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) verankert. Der präventive Schutz erfasst beispielsweise auch den Arbeitsplatz oder den Arbeitsweg der gefährdeten Person. Weiters wurde eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung normiert, die mit 01.07.2021 in Kraft tritt. Demnach muss der Gefährder binnen fünf Tagen nach Anordnung des Betretungs- und Annäherungsverbotes ein Gewaltpräventionszentrum zur Vereinbarung einer Beratung kontaktieren.
Gesamtreform des Exekutionsrechts
Einstweilige Verfügungen (EV) können zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen, zum allgemeinen Schutz vor Gewalt oder auch zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre (Stalking-EV) erlassen und nunmehr auch bis zur Beendigung eines gerichtlichen Hauptverfahrens verlängert werden, wenn dieses binnen der angeordneten Dauer der EV eingeleitet wurde. In diesem Zusammenhang stehende Hauptverfahren betreffen unter anderem die Auflösung der Ehe, die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des Gebrauchsvermögens sowie die Klärung der Benützungsberechtigung an der Wohnung. Annäherungsverbote – bezogen auf Orte oder Personen – können ebenfalls von der EV erfasst sein. Zudem wurden die Verwaltungsstrafen bei Übertretung deutlich angehoben (2.500,-/5.000,-[warum zwei unterschiedliche Beträge?], 6 Wochen Freiheitsentzug).
Weitere tiefgehende Einblicke in die juristische Praxis bringt der Herbst
Beim nächsten Berater-Jour fixe am 11.10.2021 wird Dr. Reinhard Jackwerth, Richter am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, anhand praxisrelevanter Beispiele die rechtlichen Möglichkeiten näher beleuchten, den Kindesunterhalt zu sichern, insbesondere wenn ein Elternteil seiner Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nachkommt.
Alle Informationen zu dieser Fortbildung des IEF-Berater-Jour fixe 2021 finden Sie auf der Website des IEF. Eine Anmeldung für die kommenden Veranstaltungen ist dort bereits möglich.
Sollten Sie oder Bekannte im Zusammenhang mit dieser Thematik Hilfe oder Beratung benötigen, wenden Sie sich vertraulich, kostenlos und anonym an unseren Beratungsdienst unter +43 1 34 84 777 oder per E-Mail an beratung@ief.at (DP)