AT / Beratung: IEF-Fortbildung zu neuer „Eltern-Kind-Pass-Beratung“ (Teil 1)
IEF, 07.03.2024 – 70 Personen aus beratenden Berufen informierten sich über Mutterschutz, Elternkarenz und Elternteilzeit
Seit 2023 können junge Eltern im Rahmen der staatlich geförderten Eltern-Kind-Pass-Beratung kostenlos Beratung zu allen wichtigen Themenfeldern rund um Schwangerschaft und Geburt in Anspruch nehmen. In diesen Beratungsgesprächen haben rechtliche und psychosoziale Themen wie finanzielle Leistungen rund um die Geburt, Karenzmodelle, Pensionssplitting oder Erziehung und Konfliktbewältigung etc. Raum.
Die Teilnehmenden aus ganz Österreich ließen sich beim ersten Teil dieser insgesamt dreiteiligen und hybrid angebotenen Fortbildungsreihe zur Eltern-Kind-Pass-Beratung von den Vortragenden Florian Schrenk (Lehrgangsleiter Donau-Uni Krems Arbeits- und Personalrecht) im rechtlichen und von Sandra Krempl-Spörk (Sozialpädagogin, Psychosoziale Beraterin) im psychosozialen Teil durch den Abend führen.
Bei der Auftaktveranstaltung der dreiteiligen Fortbildungsreihe am 28.02. standen die Themen Mutterschutz, Elternkarenz und Elternteilzeit, deren gesetzliche Regelungen sich für Mütter im Mutterschutzgesetz (MSchG) und in der Mutterschutzverordnung (MSchV) finden, für Väter hingegen im Väter-Karenzgesetz (VKG) im Zentrum.
Im Folgenden die wichtigsten Inhalte.
I. Rechtlicher Teil
Kündigungs- und Entlassungsschutz
Mit Eintritt der Schwangerschaft, die dem Arbeitgeber grundsätzlich unmittelbar nach Bekanntwerden zu melden ist, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz und endet vier Monate nach der Geburt. Auf Verlangen müssen das Bestehen der Schwangerschaft sowie der voraussichtliche Geburtstermin nachgewiesen werden. Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann die Mitteilung der Schwangerschaft durch eine ärztliche Bestätigung innerhalb von fünf Arbeitstagen nachgereicht werden, die Kündigung ist somit unwirksam.
Mutterschutzfristen und konkrete Beschäftigungsbeschränkungen
Werdende Mütter dürfen grundsätzlich ab dem Beginn der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt (bzw. 12 Wochen bei Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburten) nicht beschäftigt werden. Während dieser Zeit besteht Anspruch auf Wochengeld. Darüber hinaus sieht das MSchG vor, schwangere Arbeitnehmerinnen vor schwerer körperlicher Arbeit, Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit zu schützen.
Neuerungen betreffend Elternkarenz
Karenzkürzung für Geburten ab 1. November 2023: Kam das Kind ab dem 1. November 2023 zur Welt, wird ab diesem Zeitpunkt adoptiert oder in Pflege genommen, besteht ein Anspruch auf Karenz längstens bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes (§ 15 Abs. 1 MSchG bzw. § 2 Abs. 1 VKG).
Von der Karenzkürzung ausgenommen sind Alleinerziehende. Maßgeblich dabei ist, dass der Elternteil im Zeitpunkt der Meldung der Karenz bzw. im Zeitpunkt der Meldung einer Karenzverlängerung alleinerziehend ist. Laut MSchG gilt jemand als „alleinerziehend“, wenn kein anderer Elternteil vorhanden (z.B. verstorben, nicht feststellbar, etc.) ist oder der andere Elternteil nicht im selben Haushalt lebt. Änderungen während der bereits angetretenen Karenz sind für diese irrelevant.
Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist es, die Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Männern und Frauen gerechter aufzuteilen. Künftig soll der zweite Elternteil zumindest zwei Monate der Karenzzeit in Anspruch nehmen.
Fazit: Teilen sich die Eltern die Karenz, besteht sohin weiterhin ein Anspruch auf Karenz bis längstens zum Ablauf des 24. Lebensmonats des Kindes.
Für all jene Eltern, deren Kinder vor dem 1. November 2023 geboren wurden, ändert sich an der Rechtslage nichts. Sie haben demnach weiterhin Anspruch auf max. 24 Monate Karenz. Dasselbe gilt für Adoptiv- oder Pflegeeltern, deren Kinder vor dem 1. November 2023 adoptiert oder in Pflege genommen wurden.
II. Psychosozialer Teil
Methoden zur Vorbereitung auf die Elternschaft
Worauf es bei der Vorbereitung auf die Elternschaft ankommt, wie man sich auf Veränderungen in der Partnerschaft einstellen und leichter damit umgehen sowie Familie und Beruf von Beginn an unter einen Hut bringen kann, dazu gab Sandra Krempl-Spörk den Teilnehmenden zahlreiche Methoden an die Hand – nicht nur, um sich in der neuen Rolle gut zurechtzufinden, sondern auch um gemeinsame Werte und Erziehungsziele der Paare transparent zu machen.
Ausblick auf die Teil 2 der IEF-Fortbildungsreihe im April
Der nächste IEF-Berater-Jour Fixe, der 2. Teil dieser Fortbildungsreihe, findet am 24. April statt. An diesem Abend geht es um finanzielle Leistungen für Familien wie z.B. den Partnerschafts- und Familienzeitbonus, die Familienbeihilfe oder den Kindesunterhalt sowie um Erziehungsfragen und den Umgang mit belastenden Situationen in der Familie.
Mehr Informationen zu unseren rechtlichen Fortbildungen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.ief.at/berater-jour-fixe.
Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen wollen, besuchen Sie unsere Website unter www.ief.at/beratung. (DP)