AT / Beratung: Der Kontaktrechtsantrag – Was erwartet mich?
IEF, 07.11.2023 – Wenn sich Eltern trennen und der Kontakt zu den Kindern Konflikte bereitet, entscheidet das Gericht.
Ein Antrag auf Regelung des Kontaktrechtes kann bei Gericht völlig formlos und einfach eingebracht werden, der Bandbreite der möglichen Schritte bzw. Konsequenzen im Gerichtsverfahren sollte man sich aber im Vorfeld durchaus bewusst sein, um nicht unerwartete Überraschungen zu erleben. Beim Berater-Jour Fixe am 6.11.2023 wurde das durch einen solchen Antrag eingeleitete Kontaktrechtsverfahren von Seiten des Gerichts näher beleuchtet. Die Vortragende Mag. Martina Erlebach, Zivilrichterin sowie Rechtsmittelrichterin im Familienrecht am Landesgericht für Zivilrechtssachen, nahm die zahlreichen Teilnehmer mit auf eine Reise durch ihre jahrelange Verfahrenspraxis.
Wechselseitiges Recht auf persönlichen Kontakt
Gemäß § 187 Abs. 1 ABGB haben grundsätzlich das Kind und jeder Elternteil das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Soweit ein Einvernehmen aller Beteiligten nicht erzielt werden kann, hat das Gericht auf Antrag des Kindes oder eines Elternteils diese Kontakte festzulegen und zwar in einer Weise, die dem Wohl des Kindes entspricht. Diese Regelung soll die Anbahnung und die Wahrung des besonderen Naheverhältnisses zwischen Eltern und Kind sicherstellen und möglichst sowohl Zeiten der Freizeit als auch die Betreuung im Alltag des Kindes umfassen. Besonders zu berücksichtigen sind dabei das Alter, die Bedürfnisse und die Wünsche des Kindes sowie die Intensität der bisherigen Beziehung.
Wohlverhaltensgebot
Nach Abs. 2 leg cit sind die persönlichen Kontakte dann einzuschränken oder gänzlich zu untersagen, wenn Gewalt im Spiel ist oder ein Elternteil seine Verpflichtung aus § 159 ABGB (Wohlverhaltensgebot) nicht erfüllt. Demnach dürfen die Eltern nichts tun, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil negativ beeinflussen könnte (z.B. schlecht über den anderen sprechen, etc.).
Verfahren vor Gericht
„Für viele Eltern, die noch im Trennungsstreit verhaftet sind, scheint eine Antragstellung bei Gericht die einfachste und unkomplizierteste Lösung zu sein. Dieser Schein trügt allerdings, denn meist entscheidet der/die Richter/in nicht einfach nach Anhörung der Parteien, sondern kann zur Entscheidungsfindung auch die Familiengerichtshilfe oder Kinder- und Jugendhilfe beiziehen. Unter Umständen können auch Sachverständige, Kinderbeistände oder Besuchscafés in das Verfahren involviert bzw. Elternberatung oder ein Erstgespräch für eine Mediation angeordnet werden. Es kommt auch vor, dass die Kinder zu Gericht geladen werden. Für die betreffenden Eltern ist das erfahrungsgemäß nicht immer leicht zu bewältigen“, sagt Martina Erlebach. Die Dauer der Kontaktrechtsverfahren kann laut Erlebach nicht seriös abgeschätzt werden. Diese können manchmal durchaus langwierig, kostspielig und zeitaufwändig sein. Darüber hinaus wird auch die Kooperationsbereitschaft der Eltern vorausgesetzt.
Die nächsten Berater-Jour Fixe – Frühjahr 2024
Die Planung der nächsten Berater- Jour Fixe für das Frühjahr 2024 laufen auf Hochtouren. Aller Voraussicht nach werden dabei die Eltern-Kind-Pass-Beratungsthemen, sowohl rechtlich als psychosozial, im Mittelpunkt stehen. Sobald konkrete Themen und Termine fixiert sind, können Sie diesbezüglich sämtliche Informationen auf der Website des Instituts für Ehe und Familie einsehen. (DP)