AT / Abtreibung: Landesregierung sichert das Abtreibungsangebot in Vorarlberg
IEF, 12.01.2023 – Der einzige in Vorarlberg tätige Abtreibungsarzt geht in Pension und die Politik sorgt sich um eine Nachfolgelösung.
In Vorarlberg werden ähnlich wie in Tirol und Burgenland keine Abtreibungen an öffentlichen Krankenhäusern durchgeführt. Laut Medienberichten gibt es in Vorarlberg lediglich eine private Arztpraxis, in der Abtreibungen angeboten werden. Dr. Benedikt Johannes Hostenkamp, der mit seiner Frau die Praxis leitet, möchte dieses Jahr in Pension gehen. Diese Ankündigung löste im westlichsten Bundesland eine Debatte darüber aus, wie der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Zukunft in Vorarlberg sichergestellt werden kann.
Die ÖVP hat sich zwar gegen Abtreibungen an öffentlichen Spitälern ausgesprochen, die Vorarlberger Landesregierung sah sich jedoch verpflichtet, ein Nachfolgenagebot sicherzustellen. So sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig im Personalwohnheim der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) neben dem Landeskrankenhaus Bregenz durchgeführt werden. Dort soll in den von der KHBG vermieteten Räumlichkeiten eine private gynäkologische Praxis eingerichtet werden, die auch Schwangerschaftsabbrüche vornehmen wird. Betreiben soll die Wahlarztpraxis der Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin (aks). Bereits 15 Ärzte, die gerne in der Praxis arbeiten würden, sollen sich beim Land gemeldet haben. Bizarr ist, dass die Praxis in räumlicher Nähe zum Stillcafé und der Babyklappe angesiedelt sein wird.
IEF-Kommentar: Politik und Gesellschaft muss Schwangeren in Konfliktsituationen vor allem lebensbejahende Lösungen anbieten
Die Sorge der Politik gilt vor allem einem gesicherten Zugang zum Schwangerschaftsabbruch, während die Sicherstellung von Hilfsangeboten für Schwangere in Konfliktsituationen in der Diskussion rund um Abtreibung keine Erwähnung findet. Ist es nicht befremdlich, dass die Politik nicht zuallererst nach Lösungen sucht, die Frauen eine Entscheidung für das Kind erleichtern würden?
Eine Abtreibung ist in den allerseltensten Fällen eine Gesundheitsleistung, da sehr selten die Gesundheit bzw. das Leben der Frau durch die Schwangerschaft auf dem Spiel steht. Dagegen beendet eine Abtreibung immer das Leben eines wehrlosen Kindes und kann für die betroffenen Frauen körperlich und seelisch weitreichende Folgen nach sich ziehen – wodurch Abtreibung eigentlich erst zu einem Gesundheitsthema wird
Aufgabe der Politik und der Zivilgesellschaft muss es sein, nach Auswegen und nachhaltigen Lösungen zu suchen, die sowohl der Mutter als auch dem Kind gerecht werden. Denn bei aller Tragik gewisser Lebenssituationen darf das Kind, das als Mensch mit ganz persönlicher Würde ausgestattet ist, nicht aus den Augen verloren werden. Der Schutz des ungeborenen Lebens darf dabei nie losgelöst von einer umfassenden Unterstützung der Schwangeren betrachtet werden. Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt brauchen je nach persönlicher Situation Hilfe auf unterschiedlichen Ebenen: psychologisch durch einfühlsame Beratung und Entlastung aus Drucksituationen und das Erarbeiten von Zukunftsperspektiven, sozial durch eine gute Einbettung in familiale Gemeinschaften, finanziell durch entsprechende monetäre Absicherungen, arbeitsrechtlich durch Vereinfachung des beruflichen Wiedereinstiegs nach Rückkehr aus der Karenz, durch Vermeidung von Benachteiligungen in Ausbildung und Studium und nicht zuletzt auf gesellschaftlicher Ebene durch eine generelle Anerkennung und Wertschätzung der Mutterschaft.
Gewiss ist dies eine herausfordernde Aufgabe, vor allem wenn man bedenkt, wie einfach im Vergleich dazu die Bereitstellung eines Abtreibungsangebots ist. Das Leben von Frauen und Kindern sowie die Menschlichkeit und das Fortbestehen unserer Gesellschaft hängt jedoch maßgeblich davon ab, ob wir Schwangeren echte Hilfe oder nur vermeintlich schnelle „Lösungen“ anbieten. (AH)