Suizidbeihilfegesetz
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DE / Lebensende: Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen Gesetz zur Suizidbeihilfe

IEF, 22.12.2016 – Das Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!” reichte vergangene Woche eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Deutschland) ein. Gegen das vor einem Jahr vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Suizidbeihilfe, das die geschäftsmäßige, also organisierte Förderung der Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellt, würden bereits ein dutzend Beschwerden vorliegen. Diese wurden bislang von Sterbehilfevereinen, Palliativmedizinern und tödlich Erkrankten, die das Gesetz als zu restriktiv ablehnten, eingereicht.

Das Bündnis gegen assistierten Suizid kritisiert das Gesetz jedoch als zu liberal und sieht in dem Gesetz eine „Abkehr von dem seit 2.400 Jahren respektierten ärztlichen Ethos in der Hippokratischen Tradition, den kranken Menschen zu heilen oder, wo dies nicht möglich ist, sein Leiden zu lindern”. Der Wille Sterbewilliger sei „nicht im positiven Sinne des Wortes frei”, Betroffene müssten vielmehr sowohl vor einer Kurzschlusshandlung als auch vor Handlungen Dritter geschützt werden. Dabei habe der Staat eine Schutzpflicht. Das Verfahren steht aufgrund personeller Veränderungen beim Gericht am Anfang. Der Senat hat bereits angekündigt, umfassende Einschätzungen von verschiedenen Institutionen, darunter die der Kirchen, einzuholen, um die ethische und rechtliche Dimension der Strafbestimmung in den Blick nehmen zu können. (>>>Link)

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