AT / Lebensende: Antrag gegen Verbot von Sterbehilfe beim VfGH eingereicht
IEF, 18.6.2019 – Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) wurde von vier Personen angerufen, die eine Aufhebung des Verbots von Sterbehilfe in Österreich erreichen wollen.
Laut der Tageszeitungen Die Presse und Salzburger Nachrichten wurde der Antrag am 29.5.2019 beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Antragsteller seien Stefan Mezgolits, der an Multipler Sklerose leide, ein an Parkinson erkrankter Mann sowie ein gesunder 73-jähriger Mann, der seiner an Bauchspeicheldrüsenkrebs erkrankten Frau beim Suizid assistiert hatte, dafür verurteilt wurde und selbst kein Pflegefall werden möchte. Der vierte Antragsteller sei ein Anästhesist und Intensivmediziner, der dazu bereit wäre, Beihilfe zum Suizid zu leisten, wenn diese in Österreich legal wäre.
Vertreten werden die Antragsteller durch den Wiener Anwalt Wolfram Proksch, der wiederum durch den schweizerischen Sterbehilfeverein „Dignitas“ unterstützt wird. Über die weltweite Lobbyarbeit von „Dignitas“ berichtete das Institut für Ehe und Familie (IEF) bereits. So soll der Verein an der Legalisierung von Sterbehilfe in Kanada 2015 beteiligt gewesen sein sowie am Entscheid des deutschen Bundesverwaltungsgerichts 2017 zur Erlaubnis des Erwerbs einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung. Proksch hatte öffentlich erklärt, das Verbot der Sterbehilfe in Österreich zu Fall bringen zu wollen. Der Vereinspräsident von „Dignitas“, Ludwig Minelli, hatte Ende letzten Jahres angekündigt: „Wir sind bereit, derartige Verfahren zu finanzieren, denn es ist unsere Aufgabe und unser Auftrag, auch in Österreich das Licht der Freiheit anzuzünden. Das wird wohl in den nächsten zwei bis drei Jahren vonstattengehen.“
„Die Antragsteller bekämpfen die Bestimmungen des §§ 77 und 78 StGB (…) wegen Verfassungswidrigkeit“, so laut Presse die Intention des 59-seitigen Antrags, der nicht öffentlich einsehbar ist. In Österreich ist sowohl die Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) als auch die Mitwirkung am Selbstmord (§ 78 StGB) verboten, was das Höchstgericht nun aufheben soll. Die Antragsteller sollen sich laut Salzburger Nachrichten auf die in der EU-Grundrechtecharta geschützte Menschenwürde stützen. „Wenn man nun das Selbstbestimmungsrecht, die Autonomie und Würde eines voll geschäftsfähigen Menschen anerkennt und wirklich ernst nimmt, geht es nicht an, ihn in Umstände oder Situationen zu zwingen bzw. in Leidenszuständen gefangen zu halten, die er als unmenschlich und entwürdigend empfindet und die er – wäre er dazu in der Lage – mit einem sicheren, schmerzlosen, ärztlich assistierten Suizid beenden würde“, heiße es in dem Antrag. Das Verbot der Sterbehilfe würde außerdem gegen EU-Recht und zwar die garantierte Reisefreiheit der EU-Bürger verstoßen, da das Mitreisen eines Familienangehörigen bzw. die Mitorganisation einer Reise eines Sterbewilligen in ein Mitgliedsland der EU, in dem Sterbehilfe legal ist, strafrechtlich verfolgt werden könne.
In welchem Zeitrahmen eine Entscheidung zu erwarten sei, konnte auf Nachfrage des IEF beim VfGH keine Antwort gegeben werden. Aufgrund der Brisanz des Themas sei eine Behandlung noch in der laufenden Juni Session realistisch. Es sei allerdings genauso realistisch, dass der Abschluss des Verfahrens genauere Prüfungen notwendig mache, die einen Entscheid verzögern würden. (TSG)