AT / Behinderung: Wiener Landtag lehnt Antrag auf Förderungen ab
IEF, 23.3.2017 – Die Wiener VP-Gemeinderätinnen Gudrun Kugler und Sabine Schwarz brachten in der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Wien am 2.3.2017 einen Beschlussantrag betreffend Kindern mit Down-Syndrom ein. Die VP-Gemeinderätinnen forderten „die Unterstützung in materieller und immaterieller Hinsicht von Eltern bei der Bewältigung der gesundheitlichen Versorgung, Pflege, Erziehung, und Umsorgung eines Kindes mit Down-Syndrom und das diesbezügliche Unterstützungsangebot dort wo nötig auszubauen.“ Weiter sollte der Wiener Gemeinderat die Stadtregierung auffordern, „durch eine Öffentlichkeitskampagne auf die Lebensqualität von Menschen mit Down-Syndrom bzw. auch mit anderen Behinderungen hinzuweisen, um den Eltern Mut zu machen, die betroffenen Kinder zur Welt zu bringen.“ Rot-Grün lehnte den Antrag ab, die Unterstützung durch FPÖ und NEOS reichte für eine Annahme nicht aus.
Ablehnung „völlig unverständlich“
Für Kugler sei die Ablehnung des Antrags „völlig unverständlich“, wie aus der Pressemeldung der ÖVP vom 17.3.2017 hervorgeht. „Die rot-grüne Stadtregierung verweigert damit den betroffenen Eltern und Kindern die dringend nötige Unterstützung und setzt keinerlei Anstrengungen, konkrete und über das Mindestmaß hinausgehende Schritte zu setzen.“, so Kugler. Besonders bezeichnend sei die Tatsache, dass eine Neugeborenen-Informations-Box des Vereins Down-Syndrom Österreich in den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbundes nicht verteilt werde. „In allen anderen Bundesländern ist dies gang und gäbe“, führt Kugler weiter aus. Auch der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW) zeigt sich in einer am 10.3.2017 veröffentlichten Pressemeldung „bestürzt“ über die reflexartige Ablehnung des Antrags: „Anstatt Eltern Mut zum Kind zu machen, bleiben betroffene Familien weiterhin mit ihren Sorgen und Ängsten allein und oft isoliert. Eine untragbare Situation. Der bevorstehende Welt-Down-Syndrom-Tag am 21.3.2017 wäre ein hervorragender Anlass gewesen, Wien als vielfältige, offene Stadt zu präsentieren und den gesellschaftlichen Wert der Arbeit von Familien zu würdigen. Dies wurde durch die Ablehnung des Antrages zunichte gemacht“, äußerte sich Mag. Barbara Frühwürth, Vorsitzende des KFVW, mehr als enttäuscht.
„Reflexhaftes Nein“ der Grünen
Auf Nachfrage des Familienverbands bei den Wiener Grünen gaben diese an, der Antrag hätte sich indirekt aber deutlich gegen die freie Entscheidung zu einem Abbruch gestellt. „Hätte sich der Antrag eindeutig auf die Unterstützung von Kindern mit Down-Syndrom bezogen, nicht aber den Versuch, die Entscheidung der Mütter für oder gegen eine Abbruch ins Spiel zu bringen und damit Druck auf sie auszuüben, wäre die Diskussion darüber anders verlaufen.“, so die Grünen. Die Begründung der Grünen scheint mehr als fragwürdig. Das aus Sicht der Grünen „vorrangige aber unterschwellige Thema, die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruches zu verhindern und die Entscheidung der Frauen zu beeinflussen“, lässt sich bei der ÖVP-Forderung nach Unterstützung der Eltern von Kindern mit Down-Syndrom sowie einer entsprechenden Öffentlichkeitskampagne kaum herauslesen. Vielmehr zeige die Antwort der Grünen, dass hier wohl einmal mehr ein „reflexhaftes Nein“ gesprochen wurde, „das sich gegen die Interessen der betroffenen Familien stellt und deren Bedürfnisse ignoriert“, analysiert Barbara Fruhwürth treffend.