FR / Lebensende: Anhängige Verfahren nach Vincent Lamberts Tötung
IEF, 19.12.2019 – Für die Öffentlichkeit ist der Fall Lambert durch seinen Tod abgeschlossen. Die wesentlichen Fragen blieben jedoch offen.
Tod Lamberts durch Ernährungseinstellung herbeigeführt
Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, lag der 43-jährige Vincent Lambert seit einem Verkehrsunfall im Jahr 2008 im Wachkoma. Er erlitt bei dem Unfall ein schweres Schädelhirntrauma und war querschnittsgelähmt. Seine Ehefrau Rachel, die Vormund für ihren Ehemann war, prozessierte seit Jahren für eine Einstellung der Nahrung, damit er sterben könne. Seine Eltern kämpften hingegen für das Leben ihres Sohnes und legten dar, dass ihr Sohn zwar behindert sei, sich aber nicht im Sterbeprozess befinde. Sie forderten, dass er wie jeder andere Mensch mit Behinderung entsprechend medizinisch versorgt werden müsse. Lambert verstarb am 11.7.2019. Neun Tage, nachdem die künstliche Ernährung eingestellt worden war. Entgegen der Weisung des UN-Ausschusses zum Schutz der Rechte für Menschen mit Behinderungen, die künstliche Ernährung dürfe nicht eingestellt werden, bestätigte das französische Kassationsgericht am 2.7.2019 die Einstellung der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr für den Wachkomapatienten.
Dr. Sanchez: „Ich habe nach dem Gesetz gehandelt“
Der verantwortliche Arzt der Klinik in Reims, Vincent Sanchez, in der Vincent Lambert bis zu seinem Tod untergebracht war und der die tödliche Nahrungseinstellung veranlasste, muss sich vor dem Strafgericht wegen unterlassender Hilfeleistung verantworten. Bei einer Verhandlung am 26.11.2019 rechtfertigte sich Sanchez Medienberichten zufolge, nach dem Gesetz gehandelt zu haben und dem mutmaßlichen Wunsch des Patienten entsprechend gehandelt zu haben. Nachdem Lambert jahrelang auf einer Palliativstation versorgt wurde, anstatt in einer Spezialklinik für Wachkomapatienten behandelt zu werden, befragte das Gericht den Arzt, warum er die Verlegung verhindert hätte. Sanchez antwortete, er hätte dem Willen der gesetzlichen Vertreterin Lamberts, seiner Ehefrau, gemäß gehandelt, die eine Verlegung nicht für nötig gehalten hätte. Nach Sanchez Einschätzung sei Lambert in einem Zustand gewesen, der eine Beendigung der Behandlung gerechtfertigt habe. Wie Grégor Puppinck vom „European Centre for Law and Justice“ aufzeigt, sei das jedoch eine völlig falsche Diagnose Lamberts gewesen. Lambert habe sich nicht am Ende seines Lebens befunden, sondern sei behindert gewesen und hätte demensprechend behandelt werden müssen. Wann das Urteil des Strafgerichts erwartet werden kann, ist nicht bekannt.
Sanktion von UN wegen Missachtung einer Verfügung?
Der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte für Menschen mit Behinderungen teilte die Meinung von Lamberts Eltern. So reagierte der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte für Menschen mit Behinderungen unverzüglich auf einen Antrag der Eltern und erließ eine Einstweilige Verfügung, welche die behandelnden Ärzte verpflichtete, Lambert solange künstlich zu ernähren bis sich der Ausschuss abschließend mit seinem Fall befasst habe. Frankreich hat sich vertraglich verpflichtet, die Entscheidungen des Ausschusses umzusetzen, weswegen diese Verfügung rechtswirksam gewesen ist. Durch den Spruch des Kassationsgerichts, aufgrund dessen die Ernährung letztlich eingestellt wurde, hat sich Frankreich allerdings vertragswidrig verhalten. Ob und welche Sanktionen vonseiten des UN-Ausschuss folgen, kann mit Spannung erwartet werden. Zeigt es doch, ob die Behindertenrechtskonvention tatsächlich Auswirkungen auf nationale Verfahren haben kann. Die von Frankreich unterzeichnete Behindertenrechtskonvention verbietet schließlich jegliche „diskriminierende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder ‑leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung“ (vgl Art 25 Ziff f).
Obwohl Frankreich demnach aufgrund der Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet ist, behinderten Menschen den Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, der aufgrund ihrer Behinderung notwendig ist, zu gewährleisten, sei Lambert seit 2015 nicht angemessen behandelt worden, kritisiert Puppinck. Auf die Vorwürfe des „sittenwidrigen Tods“ werden sowohl der verantwortliche Arzt als auch die Regierung Frankreichs eine Antwort geben müssen, ist sich Puppinck sicher. (TSG)