Sterbehilfe Nazis
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AT / Lebensende: Als „lebensunwert“ eingestuft

IEF, 27.07.2020 – 200.000 Menschen wurden aufgrund von Krankheit oder Behinderung von den Nazis in den „schönen Tod“ (Euthanasie) geschickt.

Nach der Sendung „Kreuz und Quer“ über die aktuelle ethische Debatte rund um „Sterbehilfe“ (das IEF hat berichtet), bringt ORF.at nun auch einen Beitrag über „Euthanasie“ im Dritten Reich. Ein Bericht über vergangene Gräueltaten, aus denen wir immer noch einiges lernen können.

Hartheim und Niedernhart als Euthanasie-Orte

Der Fokus des Beitrags liegt auf der in Oberösterreich gelegenen ehemaligen Tötungsanstalt Hartheim und der Linzer Heil- und Pflegeanstalt Niedernhart, in denen während der NS-Zeit ca. 30.000 behinderte und psychisch kranke Menschen sowie KZ-Häftlinge, die krank oder nicht mehr arbeitsfähig waren, von den Nazis ermordet wurden.

Die spezifische Rollenverteilung in den Tötungsanstalten

Der Bericht geht auch auf die geschlechterspezifische Rollenteilung in den genannten Anstalten ein. So hätten Frauen vorwiegend „Vorarbeit“ als Angestellte in den Büros geleistet. Zu ihrer Hauptaufgabe zählte die Erstellung von Dokumenten „mit einer falschen Todesursache, einem falschen Todesdatum und -ort“. Die Dokumente wären anschließend den Angehörigen zugestellt worden. Außerdem hätten Frauen als Pflegerinnen in Hartheim gearbeitet, wobei unter „Pflege“ vor allem das Abholen von Patienten aus anderen Anstalten, Beruhigen und Wahren des Anscheins der Normalität verstanden wurde.

Die Leitung der Anstalten hätten Männer übernommen. So seien auch fast ausschließlich Männer direkt an der Tötung der kranken und behinderten Menschen beteiligt gewesen.

Frauen hätten als Gesundheitsfürsorgerinnen außerdem den Gesundheitszustand von Familien dokumentiert. Bei Hausbesuchen hätten sie alle damals als erbbiologisch relevant geltenden Krankheiten, wie Taubheit, Blindheit, psychische Erkrankungen, Alkoholismus etc. in Sippentafeln aufgenommen. Geplant sei eine „totale erbbiologische Bestandsaufnahme der Bevölkerung“ gewesen. Die „Erbkranken“ sollten dabei von der Volksgemeinschaft und von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden.

Kindereuthanasie als Vorläufer der Erwachseneneuthanasie

Wie der ORF berichtet, sollen auch Hebammen in die NS-Eugenik einbezogen worden sein.  Aufgrund der „Meldepflicht für missgestaltete Neugeborene“ mussten sie dem Gesundheitsamt eine Mitteilung über die Geburt behinderter Kinder erstatten. Dieses war für die Organisation der Kindereuthanasie zuständig. „Die Kindereuthanasie war gewissermaßen der Vorläufer und das Erprobungsfeld der Erwachseneneuthanasie“, zitiert der ORF Josef Goldberger, der das NS-Gesundheitswesen erforscht hat.

Auch in Hartheim und der Linzer Heil- und Pflegeanstalt Niedernhart – der späteren Landesnervenklinik Wagner-Jauregg, die heute Neuromed Campus heißt – sollen Kinder getötet worden sein. Um kranke Kinder ausfindig zu machen, habe man sich einer „Hilfsschule“ bedient. In dieser sollen von der Norm abweichende Kinder untergebracht und von dort weiter an die Tötungsanstalt überstellt worden sein.

„Der Übergang zwischen natürlichem Tod und Mord ist fließend“

In Niederhart sollen zu Beginn der NS-Zeit auch Kleinkinder ermordet worden sein. Insgesamt wurden 1.500 Todesfälle in der Linzer Anstalt während der NS-Zeit verzeichnet, wobei einige davon wohl auch eines natürlichen Todes verstorben sind. Laut Markus Rachbauer sei es schwierig die Todesursache klar festzustellen. „Der Übergang zwischen natürlichem Tod und Mord ist fließend“, so der Politikwissenschaftler und Mitarbeiter des heute im Schloss Hartheim befindlichen Lern-und Gedenkortes. „Es hat Personen gegeben, die waren krank oder in einem sehr schlechten körperlichen Zustand und man hat ihnen dann eine Überdosis Schlafmittel gegeben.“

Hartheim und Niedernhart seien eng miteinander verbunden gewesen, wobei Niedernhart als Heil- und Pflegeanstalt eine Zwischenstation zur Tötungsanstalt Hartheim bildete. „Dort wurden Menschen, die zur Tötung bestimmt waren, untergebracht, bis in den Tötungsanstalten wieder die notwendigen Kapazitäten vorhanden waren“, erklärt die Historikerin und Soziologin Dr. Brigitte Kepplinger gegenüber dem ORF.

Proteste von Geistlichen und Angehörigen

Die Aktion „T4“, bei der mehr als 70.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in den Jahren 1940 bis 1941 ermordet wurden, musste im August 1941 aufgrund der Proteste von Geistlichen und Angehörigen beendet werden. Doch das Morden wurde damit lediglich dezentralisiert und in Pflege- und Heilanstalten, wie beispielsweise Niedernhart verlegt. Dass der Widerstand u.a. der katholischen Kirche groß war, zeigt auch das Beispiel der in Niedernhart in der Pflege tätigen Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul. Sie hätten sich geweigert bei den Tötungen mitzuwirken und ihren Patienten beispielsweise größere Dosen von Schlafmittel zu verabreichen.

Eine derartige Verweigerung hätte keine negativen Konsequenzen nach sich gezogen. Es seien keine Fälle bekannt, bei denen jemand aufgrund der Weigerung an der Tötung mitzuwirken, bestraft worden wäre. Dass viele Menschen, darunter auch Frauen, trotzdem mitgemacht hätten, liege vor allem an den Umständen. „Wenn Gewalt geboten ist, erwünscht ist, belohnt wird, dann werde ich, wenn es mir selbst auch geboten erscheint, Gewalt anwenden“, gibt Kepplinger zu bedenken. Auch die persönlichen Erfahrungen und die Einstellung gegenüber kranken und behinderten Menschen könnte hier durchaus eine Rolle gespielt haben. So habe beispielsweise eine Angestellte aus der Tötungsanstalt Hartheim bei einer Vernehmung angegeben, eine Tante, die nach einem Nervenzusammenbruch in Niedernhart untergebracht wurde, jahrelang besucht zu haben: „Meine Besuche bei meiner Tante in Niedernhart waren mir Anlass, mir über Geisteskranke Gedanken zu machen und zwar in der Richtung, dass ein Geisteskranker für die Angehörigen etwas ganz Furchtbares ist.“

Für Dr. Stephanie Merckens, Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF), stellt dies eine sehr ehrliche aber umso entlarvendere Aussage dar, die nur untermauert, wie unabdingbar konsequenter normativer Schutz für Menschen, deren Existenz ansonsten vom Wohlwollen ihrer Umgebung abhängig wäre, ist – heute wie damals. (AH)

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