AT / Lebensende: Allparteienantrag zur Regelfinanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung
IEF, 27.11.2020 – Abgeordnete aller Parlamentsfraktionen fordern in einem Entschließungsantrag, dass allen Menschen ein Lebensende in Würde ermöglicht wird.
Parlamentsabgeordnete der ÖVP, der Grünen, der SPÖ, FPÖ und der NEOS sehen sich – nicht zuletzt auch aufgrund der Herausforderungen der Covid-19-Pandemie – dazu veranlasst, die rasche Umsetzung, der im Rahmen der Pflegereform vorgesehenen Regelfinanzierung für Hospiz- und Palliativeinrichtungen auf Bundes- und Landesebene einzufordern.
Hospiz- und Palliativversorgung ermöglicht Leben und Sterben in Würde
Die Hospiz- und Palliativversorgung versuche, „Menschen mit unheilbaren Krankheiten ein Leben in guter Qualität und ein Lebensende in Würde zu ermöglichen“, heißt es in dem von ÖVP-Familiensprecher, Nobert Sieber, initiierten Antrag. Besonderes Augenmerk wird in der Entschließung auf die von einer unheilbaren Krankheit betroffenen Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien gelegt. Durch die in der Hospiz- und Palliativversorgung neben den (teil)stationären Einrichtungen vorgesehenen mobilen Teams, werde Familien die Betreuung von Kindern in der familiären Umgebung ermöglicht, was die Lebensqualität der Kinder erhöhe und Eltern und Geschwister entlaste. „Familien, die von solchen Schicksalen betroffen sind, leisten Unglaubliches. Gerade in unserer herausfordernden Covid-19-Zeit sind pädiatrische Hospiz- und Palliativeinrichtungen wichtig und wertvoll für die Familien, um nicht ganz in Isolation zu geraten und völlig auf sich selbst gestellt zu sein. Daher haben wir den Entschließungsantrag eingebracht“, erläutert Sieber sein Engagement in einer Pressemitteilung.
Regelfinanzierung und Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten
Konkret werden im Entschließungsantrag die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, „die Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder und Erwachsene im Rahmen der Pflegereform möglichst rasch in die Regelfinanzierung überzuführen, sowie den Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten weiter voranzutreiben. Zu diesem Zweck sollen insbesondere, „mit den Ländern und Sozialversicherungen die zur Umsetzung notwendigen Gespräche“ geführt werden.
Unter Regelfinanzierung wird laut Hospiz Österreich und dem Hospiz- und Palliativforum „eine durch bundes- und landesgesetzliche Regelungen langfristig gesicherte, standardisierte öffentliche Finanzierung, die an bundesweit verbindliche Qualitätskriterien gebunden ist“, verstanden. Derzeit sei dies lediglich bei Palliativstationen der Fall. Alle anderen Bereiche der Hospiz- und Palliativversorgung, wie etwa Tageshospize oder Mobile Palliativteams, seien entweder nur teilweise von öffentlicher Hand finanziert oder zur Gänze spendenabhängig.
Behandlung des Antrags im Familienausschuss
Unterstützt wurde das Zustandekommen des Entschließungsantrags im Vorfeld auch von Waltraud Klasnic und Elisabeth Pittermann, den Präsidentinnen des von der Bundesregierung eingerichteten Hospiz- und Palliativforums, und von ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger. „Dieser Antrag ist ein wichtiger Schritt für den Schutz des Lebens in Menschenwürde bis zur letzten Stunde in einer leistbaren und flächendeckenden Form,“ wird Klasnic in der oben erwähnten Pressemitteilung zitiert.
Der Entschließungsantrag wird in einem nächsten Schritt dem Ausschuss für Familie und Jugend zugewiesen und soll in der nächsten Ausschusssitzung am 1. Dezember 2020 behandelt werden. Das IEF wird weiter berichten. (AH)