AKV - männliches und weibliches Symbol
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AT / Ehe: AKV gegen Homo-Ehe

IEF, 24.10.2017 – Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände (AKV) spricht sich in einer Presseaussendung vom 19.10.2017 gegen die Homo-Ehe aus. AKV Präsident Helmut Kukacka betont, dass der Begriff der Ehe als ausschließliche Verbindung von Mann und Frau sachlich gerechtfertigt und verfassungsmäßig zulässig sei. Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, kündigte der Verfassungsgerichtshof  an, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu prüfen.

Eine begriffliche Gleichstellung von heterosexuellen und homosexuellen bzw. lesbischen Paaren würde die gesellschaftliche Schutzwürdigkeit und die besondere Rechtsstellung der Familien in Frage stellen, kritisiert der AKV. Da nur in der Verbindung von Mann und Frau menschliches Leben entstehen könne, sei diese Verbindung die Grundlage für eine dauerhafte Existenz der Gesellschaft. Der derzeitige Ehebegriff komme insbesondere Kindern zugute, da diese hierdurch ein „Recht auf beide natürliche Elternteile“ erhielten, das Österreich auch im Verfassungsgesetz über die Rechte der Kinder festgeschrieben hat.

Kukacka verweist auf die Rechtsprechung des Europäischen Menschengerichtshofs (EGMR), der wiederholt feststellte, dass die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare durch Rechtsinstitute wie die in Österreich eingeführte Eingetragene Partnerschaft ausreichend sichergestellt seien. Die Differenzierung zwischen Ehe und anderen Lebensgemeinschaften sei daher nicht als ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu werten. Wie der EGMR daher klarstellt, gebe es gerade keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Diese Feststellung durch den EGMR mache es nicht nur möglich, sondern sachlich vertretbar, für die verschiedenen Lebensformen unterschiedliche Rechtsinstitute vorzusehen, betont Kukacka.

Ungleiches könne auch durch ein Gesetz nicht gleich gemacht werden. Die AKV lehne daher eine Ehe für Personen gleichen Geschlechtes schon allein als begrifflichen Widerspruch bzw. als nicht nachvollziehbare Umdeutung eines klaren Begriffs ab, schloss Kukacka.

Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Website des IEF unter dem Schwerpunktthema Ehe.

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