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AT / Reproduktionsmedizin: Aktion Leben fordert „Beseitigung von Baustellen“ im Fortpflanzungsmedizingesetz und Einsatz für internationales Leihmutterschaftverbot

IEF, 18.11.2019 – Aktion Leben richtet sich an die künftige Regierung mit den Forderungen, das zugesicherte Keimzellspendenregister einzuführen, unabhängige Beratung bei Eizellspenden zu gewährleisten sowie für ein internationales Verbot von Leihmutterschaft einzutreten.

Wie aus der Pressemitteilung von Aktion Leben hervorgeht, erwartet sich Generalsekretärin Mag. Martina Kronthaler von der künftigen Regierung „ein klares Bekenntnis dazu, dass die Baustellen im Fortpflanzungsmedizingesetz unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls beseitigt werden“. Hierbei wird auf das Anfang 2015 beschlossene Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes (FMedRÄG 2015) Bezug genommen, das lediglich eine Begutachtungsfrist von zwei Wochen hatte. Das IEF hat berichtet.

Die in Aussicht gestellten Nachbesserungen dieses Gesetzes seien bis heute nicht erfolgt. Besonders zu kritisieren sei, dass „die Praxis der Fortpflanzungsmedizin Kinderrechte nicht ausreichend berücksichtigt“. Dies zeige sich vor allem im Fehlen eines zentralen Keimzellspendenregisters sowie einer unabhängigen Beratung von betroffenen Paaren und potenziellen Spenderinnen.

Zentrales Keimzellspendenregister

Laut Kronthaler sei die Einführung eines zentralen Keimzellspendenregisters essentiell, weil es eine Gewährleistung geben müsse, „dass Kinder, die aus Eizellen oder Samenzellen Dritter entstanden sind, ihre Herkunft erfahren“. Eine im Zuge des Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes im Jahr 2015 beschlossene Prüfung der Schaffung dieses Registers sei 2016 positiv ausgefallen. Zudem sei diese auch vom Gesundheits- und Justizministerium befürwortet worden. Das IEF hat berichtet. Die Umsetzung sei jedoch noch nicht erfolgt.

Beratung bei Eizellspenden

Kronthaler kritisiert auch die fehlende bzw. unzureichende Aufklärung über Risiken bei der Eizellspende. Bislang würden die verpflichtenden Informationsgespräche meist durch den behandelnden Arzt durchgeführt werden. Stattdessen sollten die Ärzte eine Informationspflicht über unabhängige Beratungsangebote treffen. Außerdem müsse das Thema bereits in Schulen behandelt werden. Dies sei wichtig, da Eizellspenden ein gesundheitliches Risiko sowohl für Spenderin als auch für Empfängerin und das Kind darstellen würden.

Länderübergreifendes Verbot von Leihmutterschaft

Darüber hinaus wünscht sich die Aktion Leben, dass der Einsatz Österreichs für ein internationales Verbot von Leihmutterschaft im künftigen Regierungsprogramm festgehalten wird. Kronthaler bezeichnet Leihmutterschaft als eine Form des Kinderhandels: „Sie widerspricht elementarsten Kinderrechten und beutet benachteiligte Frauen aus“. Ein „umfassendes, grenzüberschreitendes Verbot“ von Leihmutterschaft stehe auch im Interesse von Kinderwunschpaaren und Fortpflanzungskliniken: “Paare mit Kinderwunsch haben ein Recht darauf zu wissen, was geht und was nicht”, erklärt Kronthaler.

Stimmen für internationales Verbot

In der Vergangenheit hat Aktion Leben bereits ein europaweites Verbot der Leihmutterschaft verlangt. Das IEF hat berichtet. Die Aktion Leben ist jedoch nicht die einzige Organisation, die die Notwendigkeit eines internationalen Verbots sieht. In Frankreich sprach sich die feministische Organisation Collectif pour le respect de la personne (CoRP) für ein länderübergreifendes Verbot der Leihmutterschaft unter Verbindung zum Verbot von Sklaven- und Menschenhandel aus. Das IEF hat berichtet. Die 2017 gegründete österreichische Initiative “Stoppt Leihmutterschaft” appellierte ebenso an die Regierung, sich für ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft einzusetzen.

Diese Standpunktvertretungen sind vor dem Hintergrund zu betrachten, dass eine Expertengruppe zum Thema Elternschaft/Leihmutterschaft der Haager Konferenz für internationales Privatrecht seit 2015 an rechtlichen Rahmenbedingungen zur “möglichst reibungslosen Abwicklung” internationaler Leihmutterschaftsverträge, u.a. an der Einführung so genannter Mindeststandards, arbeitet.

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