IVF-Bericht - künstliche Befruchtung
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AT / Reproduktionsmedizin: aktion leben fordert ausstehenden IVF-Bericht ein

IEF, 7.11.2017 – Nachdem Anfang 2015 die umstrittene Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes beschlossen wurde, ist der darin vorgesehene IVF-Bericht zum Stichtag weiterhin ausständig. Damit fehlen wichtige Zahlen zur Qualitätskontrolle, kritisiert aktion leben und fordert die zuständigen Ministerien auf, die Daten endlich zu veröffentlichen.

Mit 30.9.2017 sollten erstmalig Daten über alle reproduktionsmedizinischen Maßnahmen vorliegen und nicht nur über jene, die vom IVF-Fonds gefördert werden. Das ist insbesondere interessant, da damit auch Behandlungen für über 40jährige umfasst sein sollten sowie Behandlungen mit der seit 2015 erlaubten Eizellspende. Allerdings würden die Daten nur zeigen, wie oft Eizellenspenden verwendet worden seien. Martina Kronthaler, Generalsekretärin der aktion leben, betont jedoch, dass darüber hinaus noch weitere Daten erforderlich sein werden, um von einer Qualitätskontrolle im Hinblick auf Eizellspenden ausgehen zu können: „Wir interessieren uns nicht nur für die Häufigkeit, sondern vor allem für die Auswirkungen. Wie oft gab es Fehlgeburten oder Frühgeburten oder andere Komplikationen nach einer Eizellspende?“

Auch in Bezug auf die Anwendung der Pränataldiagnostik (PID) soll die Statistik Aufschluss geben. Die PID sei gesetzlich beschränkt für Krankheiten vorgesehen, die schwerste Leiden bedeuten. Aktion leben erhebt jedoch den Vorwurf, „dass PID bei Krankheiten bewilligt wurde, die keineswegs den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, aber vergleichsweise häufig sind. Die Auswertungen werden zeigen, wie oft nach diesen Krankheiten gesucht wurde und wie das Verhältnis zu jenen Krankheiten ist, die der Intention des Gesetzes entsprechen.“

In einer gemeinsamen Erklärung im März dieses Jahres hatten sich Gesundheitsministerin Rendi-Wagner und Justizminister Brandstetter für die Einführung eines zentralen Melderegisters für Samen- und Eizellspenden, meinten aber im Hinblick auf das Erfordernis weiterer Daten eben den ausstehenden Bericht abwarten zu wollen. Aktion leben geht jedenfalls davon aus, dass nach Veröffentlichung des dringend eingemahnten Berichts eine Nachbesserung notwendig sein wird: „Es wird sich zeigen, wo die Dokumentationspflicht Lücken hat. Ziel muss eine objektive Information der Betroffenen sein und eine Bewertung der angewandten Methoden, vor allem hinsichtlich der Kindergesundheit. Wir werden dafür sicherlich noch viele Schritte gehen müssen“, ist  Kronthaler überzeugt.

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