Tine Nys
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BE / Lebensende: Ärzte von Vorwurf des Mordes an Tine Nys freigesprochen

IEF, 06.02.2020 – In einem Fall von Tötung auf Verlangen in Belgien sind drei Ärzte freigesprochen worden. Es war das erste Strafverfahren seit der Legalisierung von „Sterbehilfe“.

Laut ihrer Familie beschloss die damals 38-jährige Tine Nys nach der Trennung von ihrem Partner im Jahr 2009, Tötung auf Verlangen zu beantragen. Zwei Monate später wurde bei ihr das Asperger-Syndrom, eine Variante von Autismus, diagnostiziert. Nach weiteren zwei Monaten wurde der Frau bereits die Todesspritze verabreicht. Das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete über die Hintergründe des Falles.

Zwei Schwestern der getöteten Tine Nys hatten Anklage erhoben. Nach Aussage der Schwestern wurde nach der Autismus-Diagnose nicht alles versucht, um Tine Nys zu behandeln. Angeklagt waren Medienberichten zufolge ein Arzt, der das tödliche Medikament verabreicht hatte, sowie zwei weitere Mediziner, die grünes Licht für die Tötung auf Verlangen gegeben hatten. Die belgische Überprüfungskommission für „Sterbehilfe“ hatte keine Unregelmäßigkeiten im gegenständlichen Fall gesehen. Die Staatsanwaltschaft sah allerdings Anzeichen dafür, dass die Ärzte nicht alle gesetzlichen Vorgaben befolgt hätten und plädierten auf Mord durch Vergiftung. Im Falle einer Verurteilung hätte den Medizinern lebenslange Haft gedroht. Die Geschworenen des Prozesses in einem Gericht der Stadt Gent sprachen die Mediziner am 31.01.2020 vom Mordvorwurf frei.

Erstaunlicherweise handelte es sich um das erste Strafverfahren in Belgien, seitdem im Jahr 2002, also bereits vor 18 Jahren, Tötung auf Verlangen und assistierter Suizid legalisiert wurden. Seit der Legalisierung haben mehr als 10.000 Personen „Sterbehilfe“ in Anspruch genommen. Das politische Kontrollinstrument, die „Kontrollkommission für aktive Sterbehilfe“ (FCEE), die die Todesfälle im Nachhinein beurteilt, wurde bereits aus eigenen Reihen kritisiert. Der Neurologe Ludo Vanopdenbosch trat 2018 aus der Kontrollkommission aus, nachdem die Klärung eines umstrittenen Falles um die Tötung eines Demenzpatienten verhindert wurde. Beweggründe „fundamentaler politischer Art“ seien hierfür verantwortlich, meinte Vanopdenbosch. Es stehe die Sorge im Raum, dass insbesondere „Sterbehilfe“ bei Demenzpatienten durch die Klärung umstrittener Fälle zurückgehen könne. Mit dieser Entscheidung habe sich die Kontrollkommission FCEE allerdings als „obsolet“ erwiesen, schlussfolgerte der Neurologe. (TSG)

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