End of Life Choice Bill
Lesezeit: 3 Minuten

NZ_AU / Lebensende: Mehr als 1100 Ärzte stellen sich gegen „End of Life Choice Bill“ – Victoria (AUS) legalisiert Suizidbeihilfe

IEF, 3.7.2019 – Mehr als 1100 neuseeländische Ärzte haben sich in einem offenen Brief gegen den Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe ausgesprochen. Kurz zuvor legalisierte Victoria als erster australischer Bundesstaat den assistierten Suizid. Mehrere katholische Bischöfe warnten in einem Hirtenbrief vor den Folgen der Legalisierung.

Mehrheit der Parlamentarier stimmen für „End of Life Choice Bill“

Am 26.6.2019 stimmten die neuseeländischen Parlamentarier in der zweiten Lesung der „End of Life Choice Bill“ mit 70 zu 50 Stimmen für den Gesetzesentwurf. Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, sieht der Entwurf die Legalisierung von assistiertem Suizid für Personen über 18 Jahren vor, die an einer „unheilbaren Krankheit, die voraussichtlich innerhalb der nächsten sechs Monate zum Tod führen wird“, oder einer sonstigen „schweren und unheilbaren Krankheit“ leiden, deren „Leistungsvermögen sich in einem fortgeschrittenen Stadium des irreversiblen Abbaus“ befindet und deren „unerträgliches Leiden auf keine für sie tolerierbare Art gelindert“ werden kann. Im Begutachtungsverfahren wurden mehr als 40.000 Stellungnahmen von betroffenen Gruppen und Einzelpersonen eingereicht, von denen 90 Prozent den Gesetzesentwurf ablehnten. Über den Entwurf wird nun in einem nächsten Schritt auf Ausschussebene beraten, bevor es in einer dritten Lesung zur abschließenden Abstimmung kommen wird.

„Ärzte wollen nicht bei assistiertem Suizid mitwirken“

Mittlerweile unterzeichneten mehr als 1100 neuseeländische Ärzte einen offenen Brief und betonen, dass assistierter Suizid und Tötung auf Verlangen laut der World Medical Association und New Zealand Medical Association unabhängig von der Legalisierung durch den Gesetzgeber „unethisch“ seien. Die Ärzte sprechen sich für effektive Schmerztherapie und Palliativmedizin aus und befürworten das Recht der Patienten, sich auf Wunsch gegen weitere Behandlungen zu entscheiden. Wenn Ärzte jedoch an assistiertem Suizid mitwirken sollten, werde das auf Vertrauen und Respekt gegründete Verhältnis von Arzt und Patient geschwächt. Besondere Sorge und Schutz gelte hierbei vulnerablen Personen, die ihr Leben als Bürde für andere empfinden könnten. Die ärztliche Pflicht sei die Unterstützung von Patienten, die unter ihrer Krankheit litten, nicht die Mitwirkung an assistiertem Suizid. „Lasst Ärzte weiterhin den Fokus auf das Retten von Leben und die wirkliche Pflege von sterbenden Menschen legen“, lautet der Appell der unterzeichnenden Ärzte.

Victoria legalisiert unter Protest der katholischen Bischöfe assistierten Suizid

Während in Neuseeland noch gegen die Legalisierung von assistiertem Suizid gekämpft wird, trat die „Voluntary Assisted Dying Bill 2017“ im australischen Bundesstaat Victoria am 19.6.2019 in Kraft. Das Gesetz legalisiert sowohl assistierten Suizid als auch ärztliche Tötung auf Verlangen unter bestimmten Umständen. In einem Hirtenbrief vom 14.6.2019 erinnern der Erzbischof von Melbourne Peter Comensoli sowie drei weitere Bischöfe aus Victoria an die strikte Ablehnung aktiver Sterbehilfe für Todkranke durch Papst Franziskus. Man könne „bei der Ermöglichung von Suizid auch dann nicht kooperieren, wenn es durch Empathie oder Güte motiviert zu sein scheint“, so die Bischöfe. Vielmehr seien die Christen in Victoria nun gefordert, „einen anderen Blick auf den Tod und die Sterbenden aufzuzeigen, der den Sterbenden begleitet und ihm ermöglicht, bis zuletzt zu lieben und geliebt zu werden“. Es sei für Seelsorger nun nicht mehr ausreichend, nur „Nein” zum neuen Gesetz zu sagen, sondern sie müssten „mit aller Kraft Wege des Lebens eröffnen, die Sterbehilfe überflüssig machten“. Die Bischöfe kritisierten, dass durch staatliche Mittel Suizid erleichtert werde, beim Ausbau der Palliativangebote jedoch zu wenig investiert werde. „Aufs Schärfste kritisieren wir jedoch die bequeme Idee, dass die beste Lösung, die unsere Gesellschaft einer akut leidenden Person geben kann, ihre Tötung ist“, so die Bischöfe. (TSG)

Weiterführende Artikel

Diesen Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Nach oben