Papst Abtreibung
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VA / Abtreibung: Papst erleichtert Weg zur Vergebung

Die Barmherzigkeit und die Erbärmliche

Papst Franziskus bleibt seinem Weg auch am Ende des Jahres der Barmherzigkeit treu und stärkt in seinem apostolischen Schreiben „Misericordia et Misera – die Barmherzigkeit und die Erbärmliche“ die Bedeutung der Barmherzigkeit als das eigentliche Leben der Kirche, durch das die tiefe der Wahrheit des Evangeliums überhaupt erst deutlich und greifbar werde.

In diesem Licht führt der Heilige Vater einige Neuerungen ein, unter anderem auch im Zusammenhang der Beichte und Absolution von Abtreibungen.
Ohne die Sünde der Abtreibung kleinzureden untermauert Franziskus das Vertrauen in Gottes Allmacht zur Vergebung. Der Heilige Vater wird nicht müde, Abtreibung als grauenhaftes Verbrechen und schwere Sünde zu verurteilen, weil sie unschuldigem Leben ein Ende setzt. Aber mit gleicher Kraft müsse er sagen, „dass es keine Sünde gibt, die durch die Barmherzigkeit Gottes nicht erreicht und vernichtet werden kann, wenn diese ein reuevolles Herz findet, das um Versöhnung mit dem Vater bittet. Jeder Priester möge daher den Pönitenten bei der Begleitung auf diesem Weg der besonderen Versöhnung Führer, Halt und Trost sein.“

Stephanie Merckens, Referentin für Biopolitik am Institut für Ehe und Familie (IEF) freut sich über dieses Zeichen des Heiligen Vaters, weil er – während er die Dinge beim Namen nennt – zugleich das in den Mittelpunkt stellt, woran es uns Menschen sooft mangle: das Vertrauen in Gottes Allmacht. Ebenso wie wir oft in aussichtslosen Situationen (wie etwa einer kritischen Schwangerschaft) an Gottes allmächtiger Hilfe zweifeln würden, so würden wir oft auch an seiner Macht zu Vergeben zweifeln – gerade auch, wenn wir uns selbst nicht vergeben könnten, so die Referentin. Dieses Vertrauen in Gott zu stärken, scheint eines der Hauptanliegen des Heiligen Vater zu sein, wofür man nur dankbar sein könne.
Bisher sah das allgemeine Kirchenrecht vor, dass die Sünde der Abtreibung nur durch einen bevollmächtigten Ordinarius der Diözese vergeben werden konnte, der die Vollmacht der Lossprechung aber auch anderen Priestern in der Diözese erteilen konnte. Auf Nachfragen beim Diözesangericht wurde dem IEF allerdings bestätigt, dass seit Kardinal König fast jeder Priester in Wien bereits mit dieser Vollmacht ausgestattet worden sei.

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