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INT / Pro-Life: USA macht Pro-Life-Veto im UN-Sicherheitsrat geltend

IEF, 08.05.2019 – Insbesondere soll sich die amerikanische Delegation bei den Verhandlungen zur Resolution 2467 gegen die Aufnahme eines Passus über die sogenannten „sexuellen und reproduktiven Rechte“ gestellt haben, da diese Formulierung regelmäßig von UN-Organen als Recht auf Abtreibung ausgelegt werde.

Frauen, Frieden und Sicherheit: Sexuelle Gewalt in Konfliktsituationen

Bei der Resolution 2467 handelt sich um eine von Deutschland während seines Ratsvorsitzes vorgeschlagene Resolution, die unter die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit” (Resolution 1325) fällt und sich der sexuellen Gewalt in Konfliktsituationen widmet. Die Resolution will Opfer und Überlebende von sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten in den Mittelpunkt stellen und die Täter stärker zur Verantwortung ziehen. Die Resolution versucht Mechanismen zu implementieren, die die Einhaltung der Verpflichtung zum Schutz vor sexueller Gewalt überprüfen sollen. Im Falle von Übertretungen sieht das Dokument Sanktionen gegen die Konfliktparteien vor. Die Existenz der Opfer und Überlebenden soll sichergestellt und die Verarbeitung und Überwindung des Erlebten ermöglicht werden. Die Resolution fordert auch für alle Betroffenen einen Zugang zum nationalen Rechtsweg.

Stellung der USA

Die USA unterstütze den Einsatz für die Bekämpfung sexueller Gewalt und Stärkung des Opferschutzes, betont der US-Botschafter bei der UNO Jonathan Cohen in seinem Statement vom 23.4, über das Life News berichtet. „Wir sind uns dessen bewusst, dass es notwendig ist die Wiederholung solcher Verbrechen zu verhindern und die Unterstützung der Überlebenden zu verbessern. Die USA will sich in dieser wichtigen Angelegenheit in die Ausgestaltung der zukünftiger Maßnahmen engagieren und diese unterstützen.“

Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit

Bei den Verhandlungen über den Inhalt der Resolution wehrte sich die USA jedoch gegen die Erwähnung von „sexueller und reproduktiver Gesundheit“ im Zusammenhang mit einer der vorgeschlagenen Maßnahmen. Amerika könne derartige vorbehaltlose, explizite oder implizite Verweise, die letztendlich auf die Unterstützung und Förderung von Abtreibungen abzielen, nicht billigen, soll es in einem (vertraulichen) Faxverkehr zwischen Deutschland und den US laut mehrerer medialer Berichte geheißen haben.

Recht auf Abtreibung?

Die Kontroverse rund um das besagte “Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit” dauert bereits seit mehreren Jahren an, wie C-Fam berichtet. Die Bezeichnung sei derart schwammig gewählt, dass viele Staaten, die grundsätzlich gegen das Recht auf Abtreibung seien, dieses Recht als völlig unbedenklich anerkennen würden. Andererseits würde das “Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit” von den UN-Organen immer wieder als Druckmittel gegenüber Staaten, wie etwa Malta verwendet werden, um nationale Abtreibungsverbote zu lockern bzw. abzuschaffen. Die UNO versuche, ein „Recht auf Abtreibung“ auf unterschiedlichen Wegen in den Kanon der Grundrechte einzugliedern. Letztes Jahr beispielsweise interpretierte der Menschenrechtsausschuss in einem „General Comment“ das „Recht auf Leben” dahingehend, dass dieses auch ein Recht auf Abtreibung beinhalte. Das IEF hat berichtet.

Veto wirkungslos?

Deutschland zeigte sich trotz Kritik von Seiten zahlreicher Abtreibungsaktivisten wie Amnesty International, mit dem Ergebnis der Verhandlungen und der beschlossenen Resolution sehr zufrieden, so C-Fam. Der von den USA beanstandete Passus sei zwar entfernt worden, rechtlich gesehen ändere diese jedoch nichts in Bezug auf die Förderung von Abtreibungen für Opfer von Vergewaltigung in Kriegsgebieten. Man habe verhindert, dass eine abgeschwächte Formulierung für das “Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit” verwendet wird und statt dessen auf die bereits beschlossene Resolution 2106 aus dem Jahr 2013 verwiesen, die die strittige Formulierung bereits enthalte. (AH)

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