Abtreibung
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FR / Abtreibung: Umstrittenes Gesetz zu Alternativen im Internet passiert das Parlament

IEF, 20.02.2017 – Nicht nur in Frankreich ist es strafrechtlich verboten, Frauen mit direkter oder indirekter Gewalt von der Durchführung einer Abtreibung abzuhalten. Mit Abstimmung am Donnerstag, den 16.2.2017, hat Frankreich nunmehr dieses Verbot jedoch maßgeblich erweitert, indem es unter die verbotenen Mittel auch Internetseiten subsumiert, die Alternativen zur Abtreibung aufzeigen wollen. Verboten seien dabei insbesondere „irreführende und abschreckende“ Inhalte mit dem Ziel, dass Frauen von einer Abtreibung Abstand nehmen. Aufgrund der sehr interpretationswürdigen Begriffe, die der Gesetzestext verwendet, ist strittig, was in Zukunft bereits als inkriminiertes Verhalten im Internet zu werten sein wird. In diesem Zusammenhang erinnert Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) an das erst im letzten Jahr ergangene französische Sendeverbot des Spots „Dear Future Mom“. Wenn schon der mehrfach prämierte Spot zum Welt-Down-Syndrom-Tag die Gefühle von Frauen verletzen könnte, die abgetrieben haben, würde es eng für die Rede- und Meinungsfreiheit, so die Expertin. Es sei daher nicht verwunderlich, dass Juristen schon jetzt die schwierige Abgrenzung zwischen dem Versuch der Verhinderung von Abtreibung und der Meinungsfreiheit kritisierten. Alliance Vita, eine der größeren Lebensschutzorganisationen in Frankreich, wiederum verharrt nicht in der Kritik. In einer Presseaussendung kündigte die Organisation bereits an, nun ihrerseits gegen irreführende und nicht ausgewogene Information auf öffentlichen Internetseiten des französischen Gesundheitsministeriums über Abtreibung vor dem Verwaltungsgerichtshof vorzugehen.

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