PL / Abtreibung: Parlamentarier bekämpfen Diskriminierung vor Verfassungsgerichtshof
IEF, 28.6.2017 – Die seit November 2015 amtierende Regierung Polens hat bereits staatliche Mittel für In-Vitro-Fertilisation und andere Formen der künstlichen Befruchtung gestrichen. 2016 gab es einen europaweiten Aufschrei, als der gesetzliche Rahmen für Schwangerschaftsabbrüche weiter eingeschränkt werden sollte. Aufgrund tagelanger und landesweiter Demonstrationen zehntausender Frauen, machte die Regierung allerdings einen Rückzieher. In Polen sind Schwangerschaftsabbrüche bei Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren, Hinweise auf eine schwere unheilbare Erkrankung des Fötus oder bei Vergewaltigung oder Inzest straffrei.
Die Diskussionen im Bereich Lebensschutz in Polen gehen allerdings weiter. Nachdem kürzlich ein Gesetz verabschiedet wurde, wonach die „Pille danach“ zukünftig nur noch auf Rezept erhältlich ist, wollen nun laut Die Tagespost rund 100 Parlamentsabgeordnete einen Antrag beim polnischen Verfassungsgerichtshof einreichen. Die Abgeordneten möchten erreichen, dass die Abtreibung ungeborener Kindern, bei denen eine genetische Belastung diagnostiziert wurde, für verfassungswidrig erklärt wird. Die große Mehrheit der jährlich in Polen registrierten etwa 1000 legalen Schwangerschaftsabbrüche, betreffe ungeborene Kinder, bei denen eine genetische Belastung diagnostiziert wurde. Diese gesetzliche Regelung verstoße gegen die Verfassung, die „jedem Menschen den rechtlichen Schutz seines Lebens“ und seiner Würde garantiere. Zudem verwiesen die Abgeordneten auf das Gleichbehandlungsgebot.