CO / Abtreibung: Abtreibung bleibt in Kolumbien mit wenigen Ausnahmen verboten
IEF, 05.03.2020 – Das Verfassungsgericht hat sowohl Vorschläge zur Einführung eines gänzlichen Verbots als auch für eine Liberalisierung der Abtreibung verworfen.
Wie die New York Times berichtet, hatte Natalia Bernal, eine kolumbianische Rechtsprofessorin, eine Beschwerde gegen die geltende Rechtslage in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch beim Verfassungsgericht in Kolumbien eingelegt. In der Beschwerde soll Bernal die Abtreibung als eine Form der Folter bezeichnet haben. Für die Rechtwissenschaftlerin verstoße die jetzige Regelung auch gegen die Rechte von Frauen und von ungeborenen Kindern, weshalb sie sich für ein gänzliches Verbot der Abtreibung in Kolumbien einsetze.
Das Verfassungsgericht sah die von Bernal eingereichte Beschwerde jedoch als „substanziell ungeeignet“ an. Sie entbehrte überzeugender Argumente, die das Gericht dazu veranlasst hätten, seine frühere Entscheidung zur Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs zu revidieren. Das Gericht beschloss daher am 2. März in der Sache nicht zu entscheiden.
Status Quo bleibt erhalten
Damit bleibt der Status Quo erhalten, wonach Abtreibungen in Kolumbien weiterhin verboten bleiben, mit drei Ausnahmen: wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist, bei schwerer Schädigung des Ungeborenen oder bei Schwangerschaften infolge einer Vergewaltigung. Diese Rechtslage gehe auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 zurück, heißt es im New York Times Artikel.
Versuch der Legalisierung der Abtreibung durch einige Richter scheitert
Einer der Verfassungsrichter, Alejandro Linares, soll versucht haben den aktuellen Fall dazu zu nützen, um die Abtreibung für alle Frauen bis zur 16. Schwangerschaftswoche zu legalisieren. Das gehe aus einem von ihm empfohlenen Entscheidungsvorschlag hervor, der an Medien geleakt wurde. Linares sei einer von drei der insgesamt neun Verfassungsrichter, die gegen die letztlich vom Verfassungsgericht getroffenen Entscheidung zur Beibehaltung der jetzigen Rechtslage gestimmt hätten. Alle drei Richter hätten sogenannte „Dissenting Opinions“ zu der Gerichtsentscheidung verfasst, in denen sie sich für eine Legalisierung der Abtreibung aussprachen.
Entscheidung in Kolumbien hat meist großen Einfluss auf andere lateinamerikanische Staaten
In Lateinamerika sind Abtreibungen Großteils verboten bzw. nur unter sehr strengen Bedingungen zulässig. Als einer der einwohnerreichsten Staaten Lateinamerikas übt Kolumbien meist einen großen Einfluss auf die gesamte Region aus, heißt es weiter. Abtreibungsbefürworter setzten daher ihre Hoffnung darauf, dass das Verfassungsgericht den Zugang zu Abtreibungen erweitert.
Es wäre nicht das erste Mal gewesen, dass das Höchstgericht in Kolumbien in einer gesellschaftlich und ethisch umstrittenen Angelegenheit eine folgenreiche Entscheidung getroffen hätte. Die Legalisierung der „Sterbehilfe“ im Jahr 2014 und der „Homo“-Ehe im Jahr 2016 gehen jeweils auf Urteile des kolumbianischen Verfassungsgerichts zurück. (AH)