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IE / Abtreibung: Auf Druck des UN-Menschrechtsausschusses plant irische Regierung eine Abstimmung zur Legalisierung von Abtreibung

IEF, 4.10.2017 – Irlands Regierung hat für den kommenden Sommer ein Referendum angesetzt, in dem die Iren über das Abtreibungsgesetz abstimmen müssen. Nach der Homo-Ehe ist das nun die nächste einschneidende Abstimmung, bei der Grundwerte der irischen Bevölkerung nach internationalem Druck zur Disposition gestellt werden.

Das in Irland geltende Abtreibungsrecht ist das strikteste innerhalb der EU. 1983 wurde in einem Referendum mit großer Mehrheit der 8. Artikel (vgl. Wikipedia „Eighth Amendment“) der irischen Verfassung beschlossen, der das gleiche Recht auf Leben von Mutter und Ungeborenem festlegt. Auf dieser Grundlage ist Abtreibung in Irland nur möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.

Die aktuelle Debatte über eine Lockerung der Abtreibungsregelung in Irland wurde durch den Fall Siobhán Whelan angestoßen. Whelan erwartete ein Kind mit Behinderung, welches sie abtreiben wollte. Da dies in Irland verboten ist, ließ sie die Abtreibung in Großbritannien durchführen und fühlte sich dadurch in ihrem Recht auf Privatsphäre verletzt. Mit Unterstützung des Center for Reproductive Rights reichte sie Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss ein und behauptete, dass aufgrund des irischen Abtreibungsverbotes ihre reproduktive Autonomie gefährdet sei, da sie gezwungen werde, einen sterbenden Fötus weiter auszutragen. Da sie in einer Krisensituation ins Ausland fahren „musste“ und dadurch keine Unterstützung durch ihre Familie erfahren konnte, sei auch ihr Recht auf mentale Unversehrtheit verletzt worden. Schließlich sei sie aufgrund der irischen Rechtsauffassung über Schwangerschaftsabbrüche auch noch nachträglich einer „starken Stigmatisierung“ ausgeliefert gewesen.

Der UN-Menschenrechtsausschuss bestätigte diese Sichtweise Whelans und sah einen Verstoß gegen verschiedene Bestimmungen des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte (ICCPR), einem völkerrechtlichen Vertrag unter dem Mandat der UNO. Insbesondere sei das Verbot der (Spät-)abtreibung eines schwer behinderten Kindes ein Eingriff in die Privatsphäre der Schwangeren. Darüber hinaus sei das Vorgehen Irlands diskriminierend, da Frauen, die im Ausland eine Abtreibung durchgeführt haben, die gleichen fachliche wie finanzielle Behandlung durch das öffentliche Gesundheitssystem zu gute kommen müsste wie Frauen, die eine Fehl- oder Totgeburt erlitten haben bzw. sich für das Austragen des Kindes entschieden hätten. Der UN-Menschrechtsausschuss verpflichtete Irland daher nicht nur zur Schadenersatzleistung gegenüber der Beschwerdeführerin, sondern auch dazu, seine Rechtslage dahingehend zu ändern, dass in Zukunft Abtreibungen in Irland zeitgerecht, effektiv und erreichbar möglich seien. Ähnlich entschied der Ausschuss schon im Fall Mellet v. Irland vor 2 Jahren.

Für Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) fügt sich diese Entscheidung in eine konsequente Verkehrung des Rechts auf Leben in sein Gegenteil. Statt zur respektieren, dass es bei Abtreibungen um das Leben von zwei Menschen gehe, werde nur noch die schwangere Frau in den Blick genommen. Es werde auch nicht mehr Leben gegen Leben abgewogen, sondern Gesundheit, Psyche, Lebensplanung oder Privatsphäre der einen übertrumpften das Lebensrecht des anderen, so Merckens. Wie manipulativ dabei vorgegangen werde, zeige etwa die verwendete Sprache. Gesprochen wird nur mehr von der „termination of a pregnancy“ (Schwangerschaftsabbruch). Bei einer (Spät-)abtreibung wird aber nicht „bloß“ die Schwangerschaft beendet (und das Kind stirbt daran), sondern der Fötus wird aktiv durch Spritze ins Herz getötet und danach entweder durch Kaiserschnitt oder Einleitung der Wehen „geboren“, erläutert Merckens.

Entscheidungen des UN-Menschrechtsausschusses entwickelten jedenfalls durchaus Druck, denn durch den Beitritt zum Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte habe sich Irland auch der Entscheidungsautorität des Ausschusses unterworfen, führt Merckens aus. Die nunmehr angesetzte Abstimmung über die Abtreibung in Irland sei daher als traurige Folge dieser Entscheidung zu sehen.

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