KInderrechte im Grundgesetz
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DE / Familie: Arbeitsgruppe legt Abschlussbericht zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vor

IEF, 07.11.2019 – Wie berichtet, hatten die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD ein entsprechendes Vorhaben in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Die beauftragte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat nun ihren Abschlussbericht mit Vorschlägen zur Ausgestaltung eines Kindergrundrechts vorgelegt.

Kinderrechte als Koalitionsauftrag

Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern und damit Kinder im Verfassungsrang als Grundrechtsträger anzuerkennen, dieses Vorhaben hatte die Bundesregierung als eines ihrer Anliegen in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Bis Ende 2019 sollte dafür eine neue gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten.

Im Sommer 2018 nahm die Arbeitsgruppe ihre Arbeit auf. Nach sieben Tagungsrunden unter dem Vorsitz des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration wurde nun Mitte Oktober der Abschlussbericht präsentiert.

Arbeitsgruppe etabliert Regelungselemente

In ihrem Bericht wurden seitens der Arbeitsgruppe mehrere alternative Formulierungen erarbeitet und vier mögliche Regelungselemente eines Kindergrundrechts aufgenommen: die Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts, die Verankerung des Kindeswohlprinzips, Beteiligungsrechte des Kindes sowie das ergänzende Staatsziel der Schaffung kindgerechter Lebensbedingungen.

Wie es in der Pressemitteilung des BMJV heißt, spricht sich die Arbeitsgruppe für eine normative Verankerung der Kinderrechte in Artikel 6 Grundgesetz aus, da hier bereits das Eltern- und Familiengrundrecht geregelt wurde, mit dem die Kinderrechte in einem engen Zusammenhang stehen.

Gesetzesentwurf folgt noch heuer

„Basierend auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppe werde ich noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur ausdrücklichen Aufnahme von Kindesgrundrechten in Artikel 6 Grundgesetz vorlegen. Hierdurch senden wir ein ganz wichtiges Signal aus, denn das Grundgesetz ist die Basis der Werteordnung unserer Gesellschaft. Wir wollen damit verdeutlichen, welchen hohen Stellenwert Kinder und ihre Rechte für uns haben. Mein Ziel ist es dabei, eine ausgewogene Regelung vorzulegen, die sich harmonisch in das Grundgesetz einfügt. Dabei geht es nicht darum, Elternrechte und die Elternverantwortung zu beeinträchtigen. Wir müssen eine Lösung finden, die die nötigen 2/3-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat erreichen kann.“, so Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.

Anhaltende Kritik

Nachdem es bereits im Vorfeld Kritik gegeben hatte, ist auch im Zuge des Gesetzgebungsprozesses Widerstand zu erwarten. Durch „Kinderrechte“ im Grundgesetz „wäre für Kinder kaum etwas gewonnen. Verloren wäre hingegen ein Stück mehr die Erziehungsautonomie der Eltern und die Freiheit von Familien“, meint etwa Sascha Nicolai, Pressesprecher des Familienbundes der Katholiken in der Stimme der Familie. „Unter der schleichenden Marginalisierung der Eltern und der Auflösung der Familien als Einheit“ stehe die Frage: „Wer weiß am besten, was gut für Kinder ist? Der Staat oder die Eltern? Die abstrakt-generelle staatliche Auffassung oder die konkret-individuelle elterliche?“. „Ausgefochten“ werde hier in Wirklichkeit „die grundlegende Frage nach der primären Zuständigkeit für das Kindeswohl“.

Auch mehrere deutsche Juristen bezweifeln die Sinnhaftigkeit einer gesetzlichen Verankerung der Kinderrechte in der deutschen Verfassung. Nach Meinung des Rechtswissenschaftlers Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg etwa bestünde schlichtweg keine „grundrechtliche Schutzlücke“.

Das IEF wird weiter berichten. (KL)

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