AT / Sexualerziehung: 50 Jahre Sexualpädagogik an Österreichs Schulen
IEF, 04.12.2020 – Seit 1970 soll Wissen zu Sexualität an Österreichs Schulen umfassend und fächerübergreifend gelehrt werden.
Am 24. November dieses Jahres war der 50. Jahrestag der Veröffentlichung des Erlasses zur Sexualpädagogik an Schulen durch Unterrichtsminister Leopold Gratz. Gemäß dem Erlass sollte das Thema fächerübergreifend und umfassend, also nicht ausschließlich auf biologische Aspekte begrenzt behandelt werden. Seit 2015 ist neue Version des Erlasses gültig.
Stimmen zum Jahrestag zeigen Herausforderungen auf
Der ORF berichtete in einem Artikel ausführlich über den Jahrestag und interviewte Stefanie Rappersberger von der „Plattform Sexuelle Bildung“. Die Sexualpädagogin zitierte unter anderem die angeblich einzige Studie wie Sexualpädagogik in Österreich stattfinde, laut der in den Altersklassen der 6- bis 15-Jährigen nur 9 Stunden für das Thema pro Schuljahr aufgewendet würden. Bei den über 15-Jährigen seien es hingegen weniger als 5 Stunden pro Schuljahr.
Der Plattform selbst fordert in einer Aussendung die finanziellen Ressourcen für sexualpädagogische Arbeit zu erhöhen um eine weitere Professionalisierung des Bereichs voranzutreiben und den Grundsatzerlass an allen Schulen umsetzen zu können. Ein wichtiger Aspekt der Arbeit im sexualpädagogischen Bereich sei die Gewaltprävention.
Ausschluss externer Anbieter vom Nationalrat nicht gewollt
In der Debatte zu dem Thema im österreichischen Nationalrat brachte die FPÖ einen Antrag ein, der darauf abzielte, externe Anbieter von sexualpädagogischen Angeboten an Schulen dauerhaft auszuschließen und den Themenkomplex vollständig in die Hände der Lehrer zu legen. Der Antrag wurde abgelehnt, unter anderem mit der Begründung, dass Sexualpädagogik in der Lehrerausbildung nur ein freiwilliges Modul sei, wie aus einer Presseaussendung der Parlamentsdirektion hervorgeht.
Der Antrag geht auf die Diskussion um den Verein TeenSTAR zurück, der an Schulen sexualpädagogische Arbeit geleistet hat und gegen den Vorwürfe vorgebracht wurden, die sich aber im Nachgang nicht belegen ließen. Als Reaktion darauf hatte zuerst die Regierung geplant alle externen Vereine von der Arbeit in Schulen auszuschließen. Nach dem Ende der Regierung von ÖVP und FPÖ hat das Bildungsministerium das Österreichische Institut für Familienforschung (ÖIF) damit beauftragt, ein Akkreditierungsverfahren für externe Anbieter sexualpädagogischer Programme zu erstellen (das IEF hat berichtet). Dieses Verfahren ist noch im Gange.
IEF fordert kritische Auseinandersetzung mit „WHO-Richtlinien“
Das Institut für Ehe und Familie (IEF) hat die Ausarbeitung von Akkreditierungskriterien für externe Anbieter an Schulen immer begrüßt. Allerdings kritisiert Mag. Johannes Reinprecht, Direktor des IEF, dass man sich bei der Umsetzung weiterhin scheinbar kritiklos an den Standards für die Sexualaufklärung in Europa, den sogenannten WHO-Richtlinien orientiert. Dabei handelt es sich um ein Rahmenkonzept für die sexualpädagogische Arbeit, das vom WHO Regionalbüro Europa und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Deutschland unter Mitwirkung einiger Experten erarbeitet und das Gültigkeit für den ganzen europäischen Raum erhebt.
Kritisiert werde nicht nur die Erstellung des Dokumentes ohne demokratischen Auftrag, sondern auch die Zusammensetzung des Expertengremiums zur Erstellung, welches weder die Vielfalt der betreffenden Länder noch einen Querschnitt durch verschiedene Ansätze abbildete, sondern eine ideologisch gefärbte Auswahl darstellte. Es sei an der Zeit, dass die WHO-Kriterien endlich sowohl von ihrer Verbindlichkeit als auch fachlich kritisch hinterfragt werden, besonders vor dem Hintergrund, dass bereits länger bekannt ist, dass über die inhaltlichen Bezüge zur Sexualpädagogik von Uwe Sielert zahlreiche Ideen des berüchtigten Pädophilen Helmut Kentler in das Dokument gelangt sind. Nachdem Kentlers Taten in einer umfangreichen Studie ausführlich herausgearbeitet wurden (das IEF hat berichtet), sei es nun höchste Zeit sich kritisch mit seinem fachlichen Vermächtnis zu befassen. (MM)
Sehen Sie zu den WHO-Richtlinien auch das MAKA-Video mit Dr. Stephanie Merckens, Juristin und Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF).