VA / Moraltheologie: 50 Jahre Enzyklika „Humanae Vitae“

25.7.2018 – Heute vor 50 Jahren veröffentlichte der 2014 seliggesprochene Papst Paul VI. die Enzyklika „Humanae vitae über die Weitergabe des Lebens” – heiß umstritten, für Katholiken verbindlich, jedoch leider kaum gelesen.

Einige Jahre zuvor kam die sogenannte Antibaby-Pille auf den Markt. Der Inhalt der Enzyklika wurde und wird bis heute auf die Frage „Pille ja oder Pille nein“ reduziert. Die Enzyklika wird lapidar oft als „Pillen-Enzyklika“ bezeichnet, obwohl die „Pille“ im ganzen Text kein einziges Mal vorkommt.

Vielmehr betrachtet Paul VI. das Wesen der Ehe und den Respekt vor der liebevollen Vereinigung der Eheleute in der Offenheit für Kinder. Gleichzeitig erläutert er den Inhalt der „verantwortlichen Elternschaft“ und weist den Weg für Paare, auf natürliche Methoden der Empfängnisregelung, d.h. die Beachtung des weiblichen Zyklus, zurückzugreifen.

Zahlreiche Medien haben zum 50-jährigen Jubiläum von „Humanae Vitae“ Artikel veröffentlicht. Im Folgenden listen wir einige davon für Sie auf.

Schwerpunkt „Humanae Vitae“ des Nachrichtenportals „Catholic News Agency CNA Deutsch“

Das Nachrichtenportal „kath.net“ veröffentlichte einen Vortrag von Msgr. Livio Melina, Ordentlicher Professor für Moraltheologie am Päpstlichen Institut Johannes Paul II. in Rom, vom 9. Juni in deutscher Übersetzung: „50 Jahre nach Humanae vitae: Mehr Folgen als von Paul VI. befürchtet“

Die Katholische Nachrichtenagentur „kathpress“ veröffentlichte ein Dossier zu „Humanae Vitae“.

„Was Sie von ‚Humanae vitae‘ wissen sollten“

Faktencheck der Zeitschrift Der SONNTAG

Artikel in der Zeitung „Die Tagespost“:

„Leitartikel: Der Spalt im Felsen“

„US-Weihbischof: Humanae vitae rettet die Ehe“

„Leiter von Vatikanischer Forschungskommission bekräftigt Lehre von ‚Humanae vitae‘“

„Klare Ansage im Stimmengewirr“

„Fanal für die Familie“

„Wenn die Lehre (nicht) gelebt wird“

„Spreng-Sätze: Was die Enzyklika ‚Humanae vitae‘ lehrt“

Weiterführende Artikel

VA / Moraltheologie: Neuerliche Erklärung der Glaubenskongregation zur Entfernung der Gebärmutter

IEF, 16. 1. 2019 – Schon seit 1993 gilt die Erlaubnis der Glaubenskongregation, dass die Entfernung der Gebärmutter moralisch zulässig sei, wenn andernfalls „eine ernsthafte aktuelle Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter" bestehe. Nicht erteilt wurde diese Erklärung jedoch im Falle einer gezielten Sterilisation.

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